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Monika Heinold zum Nichtraucherschutz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 3 – Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passiv- Telefon: 0431 / 988 - 1503 rauchens Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin presse@gruene.ltsh.de der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.deMonika Heinold: Nr. 137.09 / 26.03.2009Große Koalition geht vor der Gaststättenlobby in die Knie: Kein Happy End für den Nichtraucherschutz!Heute soll der Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein zu einem guten Ende gebracht werden. Ein Ende – ja. Gut – nein. Nichtraucherschutz – nur bedingt. Schlussendlich ist dies kein „Happy End“ für Schleswig-Holsteins Bürgerinnen und Bürger.Seit vier Jahren ist der Schutz vor den nachweislichen Gefahren des Passivrauchens immer wieder Thema in diesem Hause. Seit 2005 sind wir auch ein gutes Stück auf die- sem Weg vorangekommen. Aber jetzt in der Zielgeraden geht Ihnen die Puste aus. Ver- lierer ist der Nichtraucherschutz. Das ist schade! Der letzte Mut, einen kompromisslosen Nichtraucherschutz in Gaststätten umzusetzen, fehlt bei CDU und SPD.Aber nur eine Lösung ohne Ausnahmen garantiert wirklichen Schutz vor den Gesund- heitsgefahren des Passivrauchens. Nur ein konsequentes Verbot ist für jeden nachvoll- ziehbar, einfach umzusetzen, einfach zu kontrollieren und lässt keinen Raum für Miss- verständnisse, Ungleichbehandlungen oder Wettbewerbsverzerrungen. Nur so können Gäste und ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie wirklich geschützt werden. Und vor al- lem: Eine konsequente Lösung entspricht auch den Vorgaben der Verfassungsrichter.Das höchste deutsche Gericht hat festgestellt, dass der Gesetzgeber ein striktes, aus- nahmsloses Rauchverbot verhängen kann. Denn der Schutz der Bevölkerung vor Ge- sundheitsgefahren durch das Passivrauchen ist ein überragend wichtiges Gemeinwohl- ziel. Es rechtfertigt eine derartige Maßnahme.Ein konsequenter, ausnahmsloser Nichtraucherschutz ist mit der Verfassung vereinbar. Das Urteil hat also voll und ganz unsere Grüne Position zum Nichtraucherschutz bestä- tigt. Deshalb haben wir unseren Vorschlag eines ausnahmslosen Rauchverbotes in allen Gaststätten noch einmal als Gesetzentwurf eingebracht. Seite 1 von 2 Leider sind CDU und SPD unbelehrbar und werden ihren Weg des löchrigen Nichtrau- cherschutzes weiter gehen. Erneut sind sie vor der Gaststättenlobby in die Knie gegan- gen: Zu Lasten des Personals, welches in den verqualmten Gaststättenräumen bedienen muss. Und zu Lasten der Arbeitsbelastung der MitarbeiterInnen in den Ordnungsämtern.Denn sie sind es, die nun mit Zollstock und Taschenrechner bewaffnet durch die Kneipen streifen müssen, um festzustellen, ob die Räumlichkeit 75 Quadratmeter überschreitet oder nicht. Wir können nur hoffen, dass die so überprüften Kneipen keine schrägen Wände haben – denn dann wird die Berechnung richtig kompliziert!Das von SPD und CDU vorgelegte Gesetz ist kein Sieg für den Nichtraucherschutz, sondern es ist ein fauler Kompromiss. Die Ausnahmeregelungen werden in der Praxis Probleme mit sich bringen. Der legitime Schutzanspruch von ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie wird durch die Raucherräume ausgehebelt. Konsequenter Nichtraucher- schutz sieht anders aus! Deshalb stimmen wir der Gesetzesänderung der Großen Koali- tion nicht zu, sondern halten an unserem eigenen Gesetzentwurf fest. In einen Zug, der in die falsche Richtung fährt, steigen Grüne nicht ein! *** 2