Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Birgit Herdejürgen zu TOP 13: Diskriminierung von Lesben und Schwulen in Kammergesetzen aufheben
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 26.03.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 13, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kammer- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 16/2557)Birgit Herdejürgen:Diskriminierung von Lesben und Schwulen in Kammergesetzen aufhebenAus Sicht der SPD-Landtagsfraktion gibt es überhaupt keinen Grund, Lesben und Schwule, die in Lebenspartnerschaften leben, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen. Das gilt natürlich auch für die Kammergesetze, und ein Blick über die Grenzen unseres schönen Landes zeigt, dass die Welt davon nicht untergeht.So heißt es beispielsweise im Hamburgischen Kammergesetz: „Soweit Leistungen vom Bestehen oder früheren Bestehen einer Ehe abhängig gemacht werden, sind sie auch bei Bestehen einer Lebenspartnerschaft oder dem früheren Bestehen einer Le- benspartnerschaft zu gewähren.“In Deutschland ist gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung verwehrt. Auch hierzu könnte man sich übrigens durchaus eine andere Regelung vorstellen, wie sie die Niederlande, Belgien, Spanien, Norwegen und, vom ersten Mai an, Schweden ha- ben.Lesbische und schwule Paare können in Deutschland eine Lebenspartnerschaft ein- gehen, die zwar gleiche Pflichten, keineswegs jedoch gleiche Rechte einräumt. Wir sind im europäischen Vergleich alles andere als fortschrittlich, was die Rechtstel- lung von Lesben und Schwulen betrifft.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Wer in einer Lebenspartnerschaft Verantwortung, und zwar ausdrücklich auch finan- zielle Verantwortung, für die Partnerin oder den Partner übernimmt, sollte bei der Hinterbliebenenversorgung nicht benachteiligt werden. Es gibt hierzu zahlreiche Urtei- le, und, das möchte ich nicht verhehlen, auch unterschiedliche Urteile.Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass eine Hinterbliebenenversorgung, die im Rahmen eines berufsständischen Versorgungssystems gewährt wird, in den Gel- tungsbereich einer der Gleichstellungsrichtlinien fällt. Das Verwaltungsgericht Mün- chen, das Oberverwaltungsgericht Schleswig, das Verwaltungsgericht Stuttgart und zuletzt im Januar 2009 das Bundesarbeitsgericht haben in Fällen von Hinterbliebenen- versorgung und Familienzuschlägen ebenfalls zu Gunsten der hinterbliebenen Le- benspartnerin oder des hinterbliebenen Lebenspartners geurteilt.Verpartnerte lesbische und schwule Paare mit den gleichen Pflichten auszustatten wie Ehepaare, ihnen aber die gleichen Rechte vorzuenthalten, entspricht nicht den Vorstel- lungen, die die SPD von Gleichstellung hat. Und gerade wenn die Partnerin oder der Partner eben gestorben ist – und das ist genau die Situation, in der es um Hinterblie- benenrente geht, keine andere! –, ist es nicht richtig, den Hinterbliebenen zu signali- sieren: Du gehörst nicht dazu, du bist nicht gleich viel wert, du bekommst keine Rente. Das ist schäbig.Wie Sie wissen, sieht unser Koalitionsvertrag – wie die meisten Koalitionsverträge – vor, dass Anträge abgelehnt werden müssen, wenn ein Koalitionspartner nicht mit- macht. Ich kann also nur an unseren Koalitionspartner appellieren: Geben Sie sich ei- nen Ruck. Ermöglichen Sie einen fairen und gleichberechtigten Zugang von hinterblie- benen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern zu den Versorgungswerken der Kas- sen. -3-Wir möchten unsere Überzeugungsarbeit gern in den Ausschüssen fortsetzen und be- antragen Überweisung.