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Angelika Birk zur Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 13 – Änderung kammer- und versorgungsrechtlicher Claudia Jacob Vorschriften Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Angelika Birk: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deEs bleibt noch viel zu tun Nr. 138.09 / 26.03.2009Beim Christopher-Street-Day haben alle die Lesben und Schwulen lieb. Sogar CDU- Politiker versprechen das Blaue vom Himmel. Aber die Durchsetzung tatsächlicher Gleich- berechtigung ist ein zähes Ringen. Diskriminierung schränkt die persönliche Freiheit in un- zumutbarer Weise ein. Das gilt für Benachteiligung auf Grund der sexuellen Orientierung ebenso wie für alle anderen Merkmale. Bündnis 90/Die Grünen setzten sich für ein, dass al- le ihr gutes Recht einklagen können – notfalls gerichtlich.Seit 2001 ist mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz die Basis dafür geschaffen worden, das gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und Ehen gleich behandelt werden. Mit die- sem Bundesgesetz wurde jungfräulicher Boden betreten. Es war klar, dass Lücken bleiben würden. Die Praxis möge zeigen, was an Details noch nicht berücksichtigt worden ist.Sie hat es gezeigt und es besteht kein geringer Bedarf nachzujustieren. Vor diesem Hinter- grund haben die Grünen 2004 ein Änderungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz in den Bundestag eingebracht Dieser Entwurf schlummert noch heute in den Fachausschüs- sen. Unter Schwarz-Rot ist die Vollendung der Gleichstellung von Lesben und Schwulen ins Stocken geraten.Ohne volle Gleichberechtigung bleibt jedes Reden über Akzeptanz aber heiße Luft. Vor die- sem Hintergrund ist das im Februar durch den Bundestag verabschiedete Gesetz zur An- passung des Versorgungsausgleiches ein Lichtblick. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Rahmen der standesrecht- lichen Selbstverwaltung ist ebenfalls zu begrüßen.Es gibt keinen Grund dafür, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bei den kammer- und versorgungsrechtlichen Vorschriften anders behandelt werden als Ehen. Eine rechtliche Klarstellung ist hier hilfreich – und vermeidet vorausschauend unnötige gerichtliche Ausein- adersetzungen. Seite 1 von 2 Ich unterstütze diese Initiative meines Kollegen Heiner Garg nachdrücklich. Ob die vorge- schlagenen Regelungen im FDP-Entwurf abschließend sind oder ob möglicherweise noch weitere Berufe betroffen sein könnten, wird sich in der Ausschussbefassung zeigen. Ich denke da zum Beispiel an Hebammen- und Entbindungshelfer, WirtschaftsprüferInnen, Pa- tentanwältInnen oder NotarInnen.Deutschland hat sich in Sachen Gleichstellung von Lesben und Schwulen auf den Weg ge- macht, aber wir sind noch lange nicht am Ziel angekommen. Andere Länder haben inzwi- schen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Hier steht die katholische Kirche und mit ihr die CDU/CSU dieser einfachen Lösung entgegen.In Deutschland haben Lebenspartnerschaften zwar gleiche Pflichten wie Eheleute, aber noch immer nicht die gleichen Rechte. Die Grünen machen daher auf Bundesebene kräftig Druck für Gleichstellung im Steuer- und Beamtenrecht und für ein Ende der Diskriminierung beim Adoptionsrecht.Ich freue mich auf die Ausschussberatung und gehe davon aus, dass wir in dieser Angele- genheit keine Grundsatzdiskussion bekommen werden, sondern uns konstruktiv mit einer fachlichen Lösung beschäftigen werden. *** 2