Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Heiner Garg: "Betreuung aus einer Hand muss oberstes Ziel bleiben"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 110/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 27. März 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Arbeit/ARGE/OptionskommuneHeiner Garg: „Betreuung aus einer Hand muss oberstes Ziel bleiben“ In seinem Redebeitrag zu Top 17 und 23 (Neuorganisation der ARGEn, Kommunale Trägerschaft im SGB II: Hilfen aus einer Hand) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Drei Jahre nach Inkrafttreten des SGB II hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die durch Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gebildete Organisationsform der Arbeitsgemeinschaft von Kommune und Bundesagentur für Arbeit (ARGE) verfassungswidrig ist, weil keine eindeutigen Verantwortlichkeiten gegeben sind. Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik eine Frist bis zum 31. Dezember 2010 eingeräumt, um die jetzige Form der Zusammenarbeit neu zu ordnen. Ausdrücklich sollten dabei die Erfahrungen der einheitlichen Aufgabenwahrnehmung in den sog. „Optionskommunen“ nach § 6a SGB II ausgewertet werden können.Sollte bis zum 31.12.2010 keine Entscheidung getroffen werden, müssten die bundesweit 349 Jobcenter entflochten, zahllose Verträge neu ausgehandelt und tausende Vermittler versetzt werden. Die 69 Optionskommunen gäbe es dann ebenfalls nicht mehr. Die Folgen sind gravierend: o Die von allen als sinnvoll und notwendig gesehene Betreuung der Arbeitssuchenden aus einer Hand gäbe es dann nicht mehr. o Bundesagentur für Arbeit und Kommunen müssten neue Verwaltungsstrukturen aufbauen. Der gesamte Aktenbestand müsste neu aufgebaut werden. Die Kommunen bräuchten eine neue Berechnungssoftware, da das bestehende System der Bundesagentur gehört. Teilweise muss Personal aufgestockt und in neuen Räumen untergebracht werden. o Die betroffenen Arbeitssuchenden würden wieder zwischen Arbeitsagenturen und Sozialbehörden hin- und hergeschoben.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Mitten in der größten Wirtschaftskrise seit Bestehen der Republik und angesichts des bevorstehenden weiteren Anstiegs der Arbeitslosenzahlen wären bei einer vollständigen Entflechtung die Behörden nicht mit der Betreuung der Arbeitssuchenden, sondern mit sich selbst beschäftigt. Vorschläge, wie eine solche Neuorganisation aussehen könnte, gibt es viele: • Nachträgliche Legalisierung der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften Mischverwaltung der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) in dem im Grundgesetz eine gemeinsame Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende festgeschrieben wird. Die Arbeitsgemeinschaften würden durch sog. „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ als Anstalten des öffentlichen Rechts ersetzt. Kommunen und Arbeitsagentur für Arbeit würden gerade nicht in zwei getrennte Behörden aufgespalten, sondern gesetzlich noch enger miteinander verknüpft. Ob damit behördeninterne Reibungsverluste behoben werden können, ist offen. Sicher ist nur, dass damit eine verfassungswidrige Regelung der Verfassung angepasst würde. Dieser Kompromissvorschlag ist jetzt an der Union im Bundestag gescheitert. Tatsächlich würde mit der Neuregelung im Grundgesetz aus dem zweigliedrigen Bundesstaat ein dreigliedriger werden: Bund, Länder und Arbeitsverwaltung. • „Kooperative Jobcenter“, wie ursprünglich vom Bundesarbeitsminister, oder „Zentren für Arbeit“, wie vom Städte- und Gemeindebund vorgeschlagen, hätten den Charme, dass sich beide Behörden unter einem Dach durch entsprechende Kooperationsverträge aneinander binden – ohne, dass dafür zwingend das Grundgesetz geändert werden müsste. Ob es sich bei dieser Lösung dann dabei um die von Arbeitsminister Döring befürchtete, (Zitat) „Ämter-WG, bei der man nicht weiß, wer später den Abwasch macht“1, handeln könnte – ist nicht ganz abwegig. Diese Alternative kann nur funktionieren, wenn sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die Kommunen als gleichberechtigte Partner eingebunden sind. Andernfalls würde die eigenständige Rolle der Kommunen als einer der Träger der Hilfen für Langzeitarbeitslose auf die eines Zahlmeisters ohne eigene Mitgestaltungsrechte reduziert. • Für die FDP sind es vor allem die Kommunen, die aufgrund ihrer Nähe zum Arbeitsmarkt, insbesondere für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte, die Kompetenz haben, Arbeitssuchende zu beraten und vermitteln. Dabei sollen die sog. „Optionskommunen“ auf die Kompetenzen der Bundesagentur dann bei landesübergreifender Vermittlung und der Arbeitsmarktberichterstattung zurückgreifen können. Deshalb freue ich mich, dass die Grünen sich ebenfalls für dieses Modell einsetzen wollen – das war nicht immer so.Für Arbeitslose, ob Arbeitslosengeld I- oder Arbeitslosengeld II-Empfänger, kommt es nur darauf an, dass sie vernünftig betreut werden – egal, welches Amt für sie zuständig ist. Deshalb brauchen wir klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.Die Betreuung aus einer Hand lässt sich am besten mit einer zentralen Anlaufstelle umsetzen, die vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an zuständig ist und es auch bleibt, wenn ein Arbeitslosengeld I- Empfänger zum Arbeitslosengeld II-Empfänger wird.Die Betreuung aus einer Hand erfordert einen kompletten Umbau des Systems. Die parteitaktischen Streitereien der Koalitionsfraktionen in Berlin sind kein Ausweis für eine tatkräftige Krisenbewältigung. Stattdessen werden die Arbeitssuchenden und Jobvermittler mit dem Problem alleine gelassen.“ 1 sh:z vom 10.04.2008 Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/