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Angelika Birk zur Umverteilung von Frequenzen und deren Folge für den Kulturbereich
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 183.09 / 05.05.2009Mobilfunk darf der Kultur nicht dazwischen funkenZur Umverteilung der Frequenzbereiche und deren Folge sagt die kulturpolitische Spreche- rin von Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk:Die Bundesregierung hat eine neue Verteilung der Medienfrequenzen beschlossen, ohne die weit reichenden Folgen zu prüfen.Mitte Mai soll im Bundesrat über den Entwurf „Zweite Verordnung zur Änderung der Fre- quenzbereichszuweisungsplanverordnung“ abgestimmt werden. Die Änderung bedeutet ei- ne Öffnung des Bereichs zwischen 790 und 862 MHz für breitbandige Mobilfunkanwendun- gen. Dieses Frequenzspektrum war ursprünglich dem Rundfunk zugeteilt und ist durch die Einführung der digitalen Technik nun frei geworden.Fachleute gehen davon aus, dass demnächst bundesweit Theateraufführungen, Popkon- zerte oder Sportveranstaltungen unterbrochen werden, weil ein Handy in der Nähe die Ton- übertragung mit Störgeräuschen unmöglich macht. Aus den USA liegen bereits Berichte vor, dass Konzerte wegen Frequenzüberschneidungen zwischen Mobilfunk und Saalmikro- phonen und entsprechender Störung der Audioübertragung sogar abgebrochen werden mussten.Müssen womöglich deshalb zukünftig alle schnurlosen Mikrofonanlagen vorsorglich teuer technisch umgerüstet werden, damit dies nicht passiert? Der Bühnenverein und eine Reihe von Kommunen warnen vor erheblichen Kosten. Sie gehen davon aus, dass der Investiti- onsbedarf für eine Umrüstung beziehungsweise Neuanschaffung, durch die die Störungen verhindert werden können, allein für die mit Steuergeldern finanzierten Kultureinrichtungen 2,5 bis 3,5 Milliarden Euro betragen könnten.Um dieses Risiko zu vermeiden, fordern wir die Landesregierung auf, am 15. Mai im Bun- desrat die Notbremse zu ziehen und die sorglose Veränderung der Frequenznutzung zu- nächst einmal zu stoppen. Seite 1 von 2 Wir haben für die kommende Landtagssitzung beantragt, dass die Landesregierung im Bundesrat dem Entwurf der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszu- weisungsplanverordnung“ so lange nicht zustimmt, bis eine umfassende Prüfung der Aus- wirkungen einer Neuzuteilung der Frequenzen erfolgt ist.Hintergrund:Nach bisherigen Planungen wird am 15. Mai wird im Bundesrat über den Entwurf „Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung“ abgestimmt. Am 4. März 2009 hat das Bundeskabinett die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung verabschiedet. Eine Technologiefolgenabschätzung dieser Maßnahme hat bisher nicht stattgefunden.Diese Verordnung ist ein Eckpfeiler der Breitbandstrategie der Bundesregierung und soll dazu dienen, die angeblich nicht genutzten Rundfunkfrequenzen im Bereich zwischen 790- 862 MHz für breitbandiges Internet an Mobilfunkanbieter zu versteigern. Derzeit werden diese Frequenzen aber von BetreiberInnen so genannter Mikroportanlagen (Funksysteme zur drahtlosen Audioübertragung) genutzt. Dieses Frequenzband wurde den Mikroportanla- gen als so genannter Sekundärdienst von der Bundesnetzagentur bis 2015 zugewiesen.Sollte mit der Verabschiedung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung durch den Bundesrat der Weg für mobiles Internet auf diesen Frequenzen frei gemacht werden, dürfte der Bestandsschutz für Mikroportanlagen auf diesem Frequenzband bis 2015 nicht mehr gewährleistet sein. Da die notwendigen Feldstärken für die stabile Nutzung von mobilem In- ternet weit über dem des Rundfunks liegen, wird die parallele Nutzung des Frequenzbandes nicht mehr möglich sein.Das bedeutet für Anbieter von Veranstaltungstechnik, Konzerthallen, Theater, Messen, Kongresshallen, Film- und Fernsehproduktionen, Kirchen usw., dass bisher gut funktionie- rende Technik ausgetauscht werden muss.Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums, Frequenzen zwischen 1785 und 1800 MHz für Mikroportanlagen zuzuweisen (in diesem Zusammenhang wird auf Regelungen in anderen europäischen Ländern verwiesen), sind nicht realistisch: In diesem Bereich schwingen die Mikrowellen so kurz, dass sie von kleinsten Hindernissen absorbiert werden. Das bedeutet für eine saubere und stabile Übertragung des Audiosignals ist eine Sichtver- bindung zwischen Sender und Empfänger dringend erforderlich. Der Vorteil der Bewe- gungsfreiheit der Mikrofonträger und die sendesichere Überbrückung auch unter schwieri- gen Bedingungen wäre hinfällig.Den Mikroportanlagen wieder auf einen Frequenzbereich des Rundfunks zu legen, wo sie wieder nur als Sekundärnutzer senden können, ist ebenso wenig praktikabel, da sich durch die Digitalisierung die Frequenzauslastung im Rundfunkband ebenfalls verändert hat. Das DVB-T-Signal stört bei paralleler Nutzung das Signal der Mikroportanlagen ebenfalls erheb- lich.Auch der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. befürchtet erhebliche Störungen durch die geplante Nutzung bisheriger Rundfunkfrequenzen. In vielen Regionen würde da- durch die Angebotsvielfalt eingeschränkt werden. *** 2