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06.05.09 , 12:39 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zur innerkommunalen Funktionalreform

Presseinformation

TOP 10 – Innerkommunale Funktionalreform Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Claudia Jacob Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Karl-Martin Hentschel: 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
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Nr. 188.09 / 06.05.2009 Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
zunächst einmal ist es erfreulich, dass ein Minister dieser Koalition überhaupt noch kon- struktiv weiterregiert. Allein die Tatsache, dass sich Lothar Hay an die Funktionalreform herantraut, ist lobenswert.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine ganze Reihe von unterschiedlichen Aspekten be- handelt, haben wir auch noch keine abschließende Analyse vorgenommen. Deswegen be- schränke ich mich heute bei der ersten Lesung auf einige kritische Punkte und Anmerkun- gen.
Zunächst begrüßen wir die Konstruktion der so genannten „großen kreisangehörigen Stadt“. Sie zielt auf Städte über 60.000 EinwohnerInnen – also zunächst auf Norderstedt, im nächs- ten Schritt aber auch auf Neumünster und Flensburg.
Unbefriedigend ist jedoch, dass damit immer noch keine Lösung für die Vereinigung von Rendsburg mit den Umlandgemeinden gefunden wurde. Unbefriedigend ist auch, dass für eine Kreisreform, die Kiel oder Lübeck mit einbezieht, kein entsprechendes Angebot ge- macht wird.
Begrüßenswert ist auch die Verlagerung von Aufgaben von der Kreisebene auf die Ämter und Gemeinden, die mindestens 20.000 EinwohnerInnen haben. Es ist aber klar, dass da- mit das Problem der mangelnden demokratischen Legitimation der Ämter noch weiter ver- schärft wird.
Gar nicht zu akzeptieren ist, dass Ämter und Gemeinden so gezwungen werden, noch mehr Verwaltungsgemeinschaften zu bilden, wenn die erforderliche Größe nicht erreicht wird. Das bedeutet noch weniger Transparenz und demokratische Kontrolle. Damit wird der De- mokratie ein Bärendienst erwiesen.
Aber auch die Auswahl der Kompetenzen, die vom Kreis auf die Kommunen übertragen werden, lässt viele Fragen offen. Einig sind wir uns bei der Bauverwaltung. Dass ausge- rechnet das Thema Umwelt komplett übertragen wird, macht uns Sorgen. Wir sind immer für regionale Umweltämter eingetreten. Denn ähnlich wie bei den Polizeiaufgaben ist bei der Seite 1 von 2 Umweltverwaltung eine gewisse Distanz zu den örtlichen Konflikten und Interessenstruktu- ren dringend nötig.
In anderen Bereichen stelle ich mir die Frage: Warum so zögerlich? Das gilt für den gesam- ten sozialen und Jugendbereich, wo lokale Verantwortliche bürgernäher sind und schnelles Handeln erleichtern. Das gilt auch für die Straßenverwaltung: Seit langem fordern wir statt der heutigen Vierstufigkeit eine zweistufige Zuständigkeit – eine für Kreis- und Gemeinde- straßen und eine für Landes- und Bundesstraßen. Nur die Autobahnen würden dann beim Bund bleiben.
Ebenso vermisse ich eine klare Regelung für Schulträgerschaften. Eine solche Regelung wurde ja schon bei der Schulgesetznovelle angestrebt, scheiterte aber am Widerstand von einigen BürgermeisterInnen und der mangelnden Entschlusskraft der Regierung.
Ganz kritisch sehe ich die Änderungen im Finanzausgleichsgesetz, mit der freiwillige Ge- bietsänderungen der Kreise angestoßen werden sollen. Sie wissen so gut wie ich: Wenn ei- ne Regierung eine Kreisreform anpackt, dann muss es dafür ein klares Konzept geben, damit nicht unsinnige Konstruktionen herauskommen.
Und Sie wissen auch, dass eine Kreisreform nur zirka alle dreißig Jahre durchgeführt wer- den darf. Wer also jetzt halbe Sachen macht, blockiert mögliche Entscheidungen für Jahr- zehnte.
Das vorliegende zögerliche Gesetz birgt deshalb die doppelte Gefahr: Es kann zu unsinni- gen Zusammenschlüssen ohne Gesamtkonzept kommen und es kann sinnvolle Struktur- entscheidungen auf Jahrzehnte blockieren.
Meine Damen und Herren, mein Fazit lautet: Es werden richtige Dinge angestoßen.
Es gibt aber kein Gesamtkonzept – weil sich die Koalition nicht einigen kann. Also versucht man sich auch hier durchzuwinden und die Konflikte außen vor zu lassen.
Aber halbe Lösungen ohne Konzept sind nicht das, was unser Land braucht.
Ich frage mich deshalb, ob es Sinn macht, jetzt noch vor der Wahl ein Gesetz zu verab- schieden, und damit die Handlungsoptionen für eine neue Regierung zu blockieren. Wir werden aber im Ausschuss noch genügend Gelegenheit haben, diese Diskussion fortzuset- zen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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