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07.05.09 , 11:38 Uhr
SPD

Henning Höppner zu TOP 39: Denkmalschutz und Nutzung sind kein Widerspruch

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 07.05.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 39, Kieler Universitätscampus und Denkmalschutz (Drucksache 16/2404Nr. 2 und 16/2519)

Henning Höppner:

Denkmalschutz und Nutzung sind kein Widerspruch

Es hat in der letzten Zeit erhebliche Irritationen darüber gegeben, ob die Unterschutz- stellung von Teilen des Campus der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel die Nut- zung der betreffenden Gebäude zu ihrem eigentlichen Zweck einschränken würde und ob mit einer solchen Unterschutzstellung Sanierungs- und Umbaumaßnahmen grund- sätzlich ausgeschlossen wären.

Hinter dieser Kontroverse steht nach meinem Eindruck ein falsches Verständnis von Denkmalschutz. Denkmalschutz bedeutet nicht, die vorhandene Bausubstanz in ex- akt dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Registrierung als Kulturdenkmal befindet, unverändert zu erhalten und jede andere Nutzung diesem Ziel hintan zu stel- len.

Es steht darüber hinaus ein weiteres, und wie ich meine, weit gefährlicheres Missver- ständnis dahinter. Es wird häufig grundsätzlich angezweifelt, dass jüngere Bauwerke, die nach Kriegsende entstanden sind und die aus wirtschaftlichen Erwägungen ebenso wie aus architektonisch-ästhetischen Kriterien heraus – auch als Gegenbewe- gung zur nationalsozialistischen Monumentalarchitektur Marke Albert Speer - in einem sachlich-funktionalen Stil gehalten sind, von vornherein nichts sind, was man als Kul- turdenkmal für spätere Generationen bewahren sollte.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Solche Vorstellungen verbinden sich mitunter auch noch mit politischen Erwägungen und führen zu Entscheidungen, die vielleicht heute auf breite Zustimmung, in wenigen Jahrzehnten aber auf scharfe Kritik stoßen werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Entscheidung, das wichtigste Repräsentationsgebäude der DDR, den Palast der Republik, abzureißen, in 50 Jahren als Musterbeispiel für Bilderstürmerei nach einer politischen Wende gelten wird.

Das Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz hat kürzlich eine Veröffentlichung vorgelegt, in der eine Reihe von Bauten der 60er Jahre, sowohl aus der Bundesrepu- blik wie aus der DDR, in ihrer Bedeutung als Kulturdenkmäler gewürdigt werden; für manche von ihnen kam die Rettung zu spät.

Ich bin der Landesregierung dankbar, dass sie in ganz ähnlicher Weise wie die Doku- mentation des Nationalkomitees das Bauensemble des CAU-Campus architektonisch darstellt und analysiert. Dieser Bericht macht auch deutlich, dass Erweiterungen auch im Einvernehmen mit den Denkmalschutzbehörden grundsätzlich möglich sind und dass Sanierungen nicht nur möglich, sondern auch notwendig sind. Der Genehmi- gungsvorbehalt für die Denkmalschutzbehörden bedeutet in der Praxis ja kein grund- sätzliches „Njet“, sondern die sorgfältige Prüfung, ob die geplanten Maßnahmen ohne oder mit Auflagen durchgeführt werden können.

Der Bericht weist darauf hin, dass selbst der Abriss eines Brunnenkopfes mit der ein- zigen Auflage genehmigt wurde, den Zustand vor und nach dem Abriss fotografisch zu dokumentieren. Mir erscheint das keine unzumutbare Härte!

Ich hoffe, dass der Bericht der Landesregierung nicht nur hier im Plenum und dann im Bildungsausschuss, dem wir ihn zur abschließenden Beratung überweisen sollten, ge- lesen wird, sondern auch in der interessierten Öffentlichkeit. Ich glaube, dass einiges -3-



an Zuspitzungen in der öffentlichen Diskussion durch diese Dokumentation entschärft werden kann.

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