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08.05.09 , 12:36 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 12 - Soziales Europa

Presseinformation Kiel, den 8. Mai 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 12 Soziales Europa Drs. 16/2366

Das im Juli 2008 veröffentlichte „Sozialpaket“ der EU-Kommission ist zweifelsohne ein Schritt in
die richtige Richtung – ein Schritt hin zu einem „sozialen Europa“. Um so bedauerlicher ist es –
ich sagte es bereits in der Debatte zum diesjährigen Europabericht der Landesregierung – dass
die tschechische EU-Ratspräsidentschaft den für Anfang Mai geplanten Sozial-Gipfel abgesagt
und weder die Kraft noch den Willen dazu gehabt hat, eine Ersatzveranstaltung vorzuschlagen.
Hauptthemen des genannten Gipfels hätten soziale und arbeitsmarktpolitische Fragen sein
sollen. Wobei vonseiten der europäischen Kommission auch angedacht war, erstmals in der
Geschichte der Europäischen Union einen Dialog zwischen den Staatschefs der EU und den
Sozialpartnern auf europäischer Ebene zu organisieren.


Mag sein, dass José Barroso als Kommissionsvorsitzender mit so einem Gipfel in erster Linie das
soziale Image der Kommission aufpolieren wollte und die Kritiker recht hatten, die befürchteten,
dass man damit angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen in Europa viel zu hohe
Erwartungen wecken würde. Anders herum ist es eine vertane Chance, die nicht gerade die 2
Glaubwürdigkeit der Ratsmitglieder stärkt, wenn sie in Sonntags- und Wahlkampfreden die
mangelnde soziale Dimension in der EU anprangern.
Für den SSW steht fest: Die Grundlage der europäischen Zusammenarbeit darf sich nicht in der
Freizügigkeit von Dienstleistungen, Verkehr und Kapital erschöpfen. Stattdessen sollte die EU für
eine soziale Staatengemeinschaft stehen, im dem nicht nur der Markt regiert, sondern der
Sozialstaatsgedanke eine tragende Säule der europäischen Zusammenarbeit bildet.
Konsequenterweise richtet sich die Große Anfrage genau auf diesen Themenbereich. Das ist
nicht nur angesichts der anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament eine gute Idee.


Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist ein zentrales, soziales Ziel der EU, von dem das deutsch-
dänische Grenzland jeden Tag wieder aufs Neue profitiert. Tausende Arbeitnehmer, unten ihnen
viele ohne Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, konnten in den vergangenen Jahren in
Dänemark auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen.
Die Entwicklung macht deutlich, dass wir dem Ziel eines grenzüberschreitenden, gemeinsamen
Arbeitsmarktes sehr viel näher gekommen sind. Zu den konkreten Problemen zählen aber immer
noch die mangelnden Sprachkenntnisse. Daher fordern wir, dass die Landesregierung ihren
Worten mehr Taten folgen lassen. und den Dänischunterricht weiter ausbaut. Denn die
Schaffung dieser Art von Rahmenbedingungen müssen wir selbst in die Hand nehmen - wenn
wir ein „soziales Europa“ wollen und das Subsidiaritätsprinzip ernst nehmen.


Der SSW unterstützt die Landesregierung in ihren Bemühungen, bilaterale
Anerkennungsverfahren zumindest für die wichtigsten beruflichen Abschlüsse zu erwirken, um
möglichst vielen Berufsgruppen die Möglichkeit zu geben, im Ausland zu arbeiten. In einer von
mir gestellten Kleinen Anfrage zu dieser Thematik geht aber hervor, wie groß die Hürden sind,
zum Beispiel um Ausbildungen über die deutsch-dänische Grenze hinweg anzuerkennen.


Befürchtungen, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die daraus resultierende stärkere
Konkurrenz vor allem eine Absenkung der sozialen Standards bedeutet, werden durch die 3
Antworten der Landesregierung nicht bestätigt. Dennoch können wir uns sicherlich noch alle an
das harte Ringen um die Einführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erinnern. Der SSW hatte
sich damals gegen das Herkunftslandprinzip ausgesprochen, weil es das deutsche Lohn- und
Beschäftigungsniveau gefährdet hätte. Der ursprüngliche Entwurf der EU-Richtlinie sah vor, dass
Arbeitnehmer EU-weit jeweils nach den Tarifen ihres Heimatlandes entlohnt werden sollten.
Damit wären Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein massiv durch Billigkonkurrenz aus dem
europäischen Ausland bedroht worden. Die abgespeckte Version der EU-Dienstleistungsrichtlinie
wurde schließlich ohne das Herkunftsland-Prinzip beschlossen.
In der genannten Richtlinie gibt es zwar tatsächlich Erleichterungen für die Niederlassung von
Dienstleistungsbetrieben in ganz Europa, aber diese müssen sich nunmehr überwiegend an die
Bestimmungen, Standards und Gesetze der jeweiligen Länder halten. Das ist ein wichtiger
Grundsatz im europäischen Miteinander, der den internationalen Wettbewerb fördert, aber faire
Rahmenbedingungen für alle Wettbewerber schafft; egal ob es sich um ein ausländisches oder
einheimisches Unternehmen handelt.


Die Landesregierung kommentiert ausführlich die Rechtssprechung des Europäischen
Gerichtshofs der letzten Jahre, die ja mehr als alles andere die Notwendigkeit verdeutlicht, die
soziale Dimension in der europäischen Zusammenarbeit zu stärken. Es geht dabei um
Antidiskriminierung, um die Stärkung von Arbeitnehmerrechten - z.B. durch die Einrichtung
eines europäischen Betriebsrates – und um Tariftreue.
Der SSW setzt sich bekanntlich schon seit vielen Jahren für die Tariftreue bei öffentlichen
Aufträgen ein. Für uns steht daher fest: Wenn die Richter des EuGH unter anderem die
Beschränkung auf öffentliche Aufträge als selektiv ablehnen, ist es unserer Meinung nach
durchaus denkbar, Tariftreue auch an private Aufträge zu binden. Die Debatte um das
Tariftreuegesetz beginnt also jetzt erst richtig. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns in
dieser Frage auf sicherem Grund bewegen. Wer nämlich in Schleswig-Holstein kein Geld
verdienen kann, weil er sich an Tarife hält und die anderen Anbieter ihm alle Aufträge
wegschnappen, der wird entweder den Standort wechseln, Tarife unterbieten oder Beschäftigte 4
entlassen. Auf jeden Fall wird der mittelständisch geprägte Wirtschaftsstandort Schleswig-
Holstein geschwächt werden und die Nachfrage sinkt, weil auch die Löhne sinken.


Genau diese Abwärtsspirale beobachten wir tatsächlich schon seit in einigen Branchen, in denen
die Beschäftigten zu Hungerlöhnen arbeiten. Darum fordert der SSW die Einführung eines
Mindestlohnes. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort ganz deutlich ihre Position bezogen,
dass nämlich die Lohn- und Gehaltstarife in ganz Deutschland gelten müssen, um auch in Brüssel
Bestand zu haben. Konsequenterweise müssen wir darum schleunigst die Forderungen des
deutschen Gewerkschaftsbundes nach einem bundesweit geltenden Mindestlohn umsetzen. Die
Landesregierung kann das über ihre Stimme im Bundesrat tun. Die Bundesregierung hat mit dem
vor wenigen Tagen in Kraft getretenem Mindestarbeitsbedingungengesetz die Möglichkeit
geschaffen, dass auch in Branchen, in denen keine Tarifverträge existieren oder nur eine geringe
Tarifbindung besteht, Mindestlöhne eingeführt werden. Hier müssen wir weiter am Ball bleiben.


Auch der Gesundheitssektor nimmt einen breiten Raum in der Beantwortung der Großen
Anfrage ein, auch dies verständlicherweise. Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen gehört
in Schleswig-Holstein zu den ältesten, grenzüberschreitenden Netzwerken überhaupt. Das
Flensburger Franziskus-Krankenhaus belegt eindrücklich, dass die dänischen Patienten nicht nur
helfen, Kapazitäten effizient auszunutzen, sondern auch in den Krankenhausalltag eingebunden
werden: Zweisprachige Patientenbegleitung ist nämlich selbstverständlich und hat eines der
ersten grenzüberschreitenden Ausbildungsprogramme überhaupt angestoßen. Die
Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf die europäische Richtlinie über die Ausübung der
Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, die die Rechtssicherheit
für Patientinnen und Patienten verbessern soll. Für Schleswig-Holstein gilt es vor allem, die
deutsch-dänischen Patientenverkehre rechtlich abzusichern. Der SSW hatte daher im letzten Jahr
ein deutsch-dänisches Rahmenabkommen beantragt, um unter anderen einen besseren und
schnelleren Zugangs der Bewohner des Grenzlandes zu qualitativ hochwertigen
Gesundheitsleistungen zu ermöglichen. Noch ist nicht abzusehen, inwieweit die geplante 5
Richtlinie so ein Abkommen ersetzen kann. Wir werden das weiter verfolgen. Gleichwohl ist es
mir wichtig noch einmal eines deutlich zu machen: Es kommt nicht in Frage, die Verantwortung,
die Schleswig-Holstein als Nachbar Dänemarks ohne Zweifel zukommt, auf Berliner
Schreibtische abzuschieben. Wir sind hier vor Ort die besten Experten und profitieren
andererseits direkt von Verbesserung des internationalen Austausches im Gesundheitswesen.
Die Landesregierung darf darum in ihren entsprechenden Bemühungen nicht nachlassen.


Der SSW betrachtet die Große Anfrage als ein Arbeitsinstrument. Sie liefert die Grundlage für
neue Initiativen oder vertieft Debatten. Sie zeigt aber vor allen in aller Deutlichkeit die aktuelle
Entscheidungslage und spricht konkrete Probleme an. Diese sollten wir anpacken.

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