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Karl-Martin Hentschel zur Flüchtlingspolitik
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 14 – Resettlement Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Karl-Martin Hentschel: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 205.09 / 08.05.2009 Für eine neue FlüchtlingspolitikVor dem Hintergrund zurückgehender Asylantragszahlen und der Misere der irakischen Flüchtlinge in den Nachbarländern des Iraks ist die Asylpolitik erneut in die politische Debat- te geraten.Bundesweit setzen sich Kirchen, Verbände sowie Menschenrechts- und Flüchtlingsorgani- sationen für ein bundesdeutsches Resettlement-Programm nicht nur für IrakerInnen ein. Der Begriff Resettlement bezeichnet dabei die gezielte Neuansiedlung besonders schutz- bedürftiger Flüchtlinge, die auf absehbare Zeit nicht in ihre Heimatländer zurückkehren kön- nen. Resettlement ist deshalb sowohl ein Schutzinstrument. Es zielt aber auf eine dauerhaf- te Lösung.Auch in Deutschland wirbt der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) seit Jahren für die Einrichtung eines systematischen Aufnahmeprogramms. Deutschland hat zwar in der Vergangenheit immer wieder spontan Menschen in akuten Not- oder Krisensituationen aufgenommen.Ein geregeltes Verfahren, dass die kontinuierliche, gesteuerte Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen von Resettlement ermöglichen würde, existiert in Deutschland jedoch bislang nicht.Sowohl die sinkenden Asylbewerberzahlen wie auch die weltweit steigende Zahl von Staa- ten, die sich an den Resettlement-Programmen beteiligen, haben der Diskussion um Ein- richtung eines Aufnahmeprogramms in Deutschland im Jahre 2007 neue Impulse verliehen.Der UNHCR hat deshalb Ende 2007 ein umfassendes Konzept für die Einrichtung eines solchen Programms erarbeitet und im Januar 2008 dem Bundesminister des Innern und anderen Akteuren auf Bundesebene zur Diskussion zugeleitet. Seite 1 von 2 Am 28. Januar 2008 wurde der Konzeptvorschlag anlässlich der Hohenheimer Tage zum Ausländer- und Asylrecht erstmals einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert.Dabei hat der UNHCR die folgenden Prämissen formuliert, die im Laufe der vergangenen fünf Jahrzehnte in Zusammenarbeit mit den traditionellen Resettlement-Aufnahmestaaten erarbeitet wurden: (1) Ein Resettlement-Programm soll grundsätzlich nicht als Alternative, sondern als Er- gänzung zu bestehenden Schutzmechanismen ausgestaltet sein. (2) Die Auswahl der Menschen erfolgt nach der Bedürftigkeit. Dies betrifft die rechtliche und physische Schutzbedürftigkeit, medizinischen Handlungsbedarf, Gewalt- und Folteropfer, Kinder und Ältere. (3) Es handelt sich um Flüchtlinge, die auf absehbare Zeit nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. (4) Resettlement ist deshalb kein beliebiges Aufnahmeprogramm für Menschen in Not, sondern ein gezieltes Neuansiedlungsprogramme für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge.Wir betrachten die Bereitstellung von Kontingenten im Rahmen des Resettlement auch als Teil einer gezielten Einwanderungspolitik.Diesem Gedanken sollte dadurch Rechnung getragen werden, dass den im Rahmen dieses Programms aufgenommenen Flüchtlingen von Anfang an ein auf Integration ausgerichteter, dauerhafter Aufenthaltsstatus gewährt wird.Es ist unsere Pflicht, Menschen in Not nicht abzuweisen, sondern ihnen Schutz und Hilfe zu gewähren und ihnen hier in Schleswig-Holstein eine dauerhafte Perspektive für ein Leben in Frieden zu ermöglichen.Ich freue mich, dass der Antrag in den Ausschuss überwiesen wird und werde mich dafür einsetzen, dass es eine Anhörung von Nicht-Regierungsorganisationen geben wird. *** 2