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08.05.09 , 14:23 Uhr
Landtag

Neuer Tätigkeitsbericht: Petitionsausschuss kritisiert Ungleichbehandlung in Baugenehmigungsverfahren

57/2009 Kiel, 8. Mai 2009


Neuer Tätigkeitsbericht: Petitionsausschuss kritisiert Ungleichbe- handlung in Baugenehmigungsverfahren

Kiel (SHL) - Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages übt in seinem neuen Tätigkeitsbericht deutliche Kritik an einem Baugenehmigungsverfahren im Kreis Pinneberg. „Der Eindruck der Ungleichbehandlung hat sich dem Ausschuss geradezu aufgedrängt“, beanstandet der Ausschussvorsitzende Detlef Buder anläss- lich der Übergabe des Tätigkeitsberichts für die Monate Januar bis März 2009 in der heutigen Plenarsitzung.

Ein Bauinteressent aus dem Kreis Pinneberg hatte sich beim Petitionsausschuss darüber beschwert, dass seine Bauanfrage abgelehnt worden war, während ein an- derer Bauherr nur wenig später an selber Stelle ein Haus errichten durfte. Der Aus- schuss konnte den Unmut des Petenten nachvollziehen. Während der Petent auf die Auskunft, das Grundstück sei unbebaubar, vertraut hat, hat der andere Interessent hartnäckig insistiert und schließlich eine Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes erreicht. „Hartnäckigkeit kann aber kein Kriterium für die Erteilung einer Genehmigung sein“, zitiert der Ausschussvorsitzende aus dem Beschluss des Petitionsausschusses. Darin beanstandet der Ausschuss, dass der Petent im Ge- gensatz zu dem anderen Interessenten nicht auf alternative Möglichkeiten aufmerk- sam gemacht worden ist. In dem Beschluss heißt es: „Der entstandene Eindruck, es sei mit zweierlei Maß gemessen worden, widerspricht den Vorstellungen des Petiti- onsausschusses von einer bürgerfreundlichen Verwaltung.“ (Petition L143-16/1138)
Ein anderer Fall führte den Petitionsausschuss Ende März auf die Insel Fehmarn: Eine Anwohnerin hatte sich an die Abgeordneten gewandt. Haus und Grundstück waren bei Regenfällen durch Überschwemmungen erheblich in Mitleidenschaft ge- zogen worden. Die Grundsstückseigentümerin macht hierfür die nicht ordnungsge- mäße Instandhaltung von örtlichen Entwässerungsanlagen verantwortlich. Vor Ort stellte der Ausschuss fest, dass sich die vorgefundene Entwässerungssituation er- heblich von den vorgelegten Plänen unterscheidet. Jetzt soll die gesamte Entwässe- rung überarbeitet und konkrete Abhilfemaßnahmen geschaffen werden. „Dieser Fall zeigt, wie wichtig es sein kann, sich nicht auf vorgelegte Unterlagen zu verlassen, sondern sich selbst ein Bild zu machen“, so der Ausschussvorsitzende. Er geht da- Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2
von aus, dass das Petitionsverfahren in Kürze im Sinne der Petentin abgeschlossen werden kann.
Einem schwerbehinderten Petenten aus dem Kreis Plön konnte der Ausschuss hel- fen, indem er alle beteiligten Stellen an einen Tisch geholt hat. Der körperlich schwer beeinträchtige Mann ist dringend auf einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung angewiesen, verfügt aber nicht über die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel. Der Sachverhalt gestaltete sich nicht zuletzt aufgrund der verschiedenen Zu- ständigkeiten höchst problematisch, doch im Rahmen einer Gesprächsrunde konnte gemeinsam mit allen Beteiligten ein konkretes Hilfsangebot für den Petenten erarbei- tet werden. „Ich danke den Mitarbeiterinnen des Diakonischen Werkes des Kirchen- kreise Plön und Segeberg und der Stadt Preetz an dieser Stelle noch einmal aus- drücklich für ihre konstruktive Mitarbeit. Einem Umzug sollte nun nichts mehr im We- ge stehen“, so Buder. (Petition L146-16/1235)
Eine Petition aus dem Kreis Herzogtum-Lauenburg hat dazu geführt, ein missver- ständliches Steuerformular zu ersetzen. Das bisher vom Finanzamt Ratzeburg ver- wendete Formular, das der Ermittlung der Umsatzsteuerpflicht beim Erwerb von Neuwagen aus dem EU-Ausland (sog. Reimport) dienen sollte, hatte zu erheblichen Missverständnissen geführt. Durch Verwendung neuer Vordrucke konnte der Petition vollends abgeholfen und das Verfahren insgesamt bürgerfreundlicher werden. (Peti- tion L141-16/1573)
Insgesamt haben in den ersten drei Monaten des Jahres 118 Bürgerinnen und Bür- ger die Hilfe des Petitionsausschusses in Anspruch genommen. Die meisten Petitio- nen betrafen die Bereiche Inneres, Justiz und Finanzen. 101 Petitionen hat der Aus- schuss abschließend beraten, davon konnten 38 Prozent ganz oder zumindest teil- weise im Sinne der Petenten entschieden werden. Mit diesem Ergebnis konnte der Petitionsausschuss seine gute Erfolgsquote beibehalten.


Weitere Einzelheiten sind dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses zu entnehmen. Die Berichte des Petitionsausschusses sind auf der Internetseite des Schleswig-Holsteinischen Landtages (www.sh-landtag.de) unter der Rubrik „Der Peti- tionsausschuss“ zu finden.

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