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03.06.09 , 13:13 Uhr
B 90/Grüne

Gemeinsame Presseinformation von FDP, Grünen und SSW zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Landtagsfraktion Landtagsgruppe
Mittwoch, 3. Juni 2009
Presseinformation

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank wird eingesetzt – Aufklärung dringend notwendig
Die Oppositionsfraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SSW haben gemeinsam einen Antrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank für die Landtagssitzung im Juni 2009 eingereicht.

Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender:
„Im Geschäftsjahr 2008 hat die HSH Nordbank mit 2,7 Mrd. Euro erstmals in ihrer Geschichte einen Konzernfehlbetrag ausgewiesen. Die HSH Nordbank ist – mehr als andere Banken – erhebliche Risiken eingegangen, hat ein erhebliches Kreditersatzgeschäft aufgebaut und war stark im Bereich von nicht-strategischen Aktivitäten engagiert.
Nur durch Stützungsmaßnahmen der Eigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein, sowie erheblicher Inanspruchnahme des vom Bund bereitgestellten Bankenrettungs-Fonds konnte ein Liquidationsverfahren bislang verhindert werden. Im Gegenzug ist die HSH Nordbank gezwungen, eine grundlegende strategische Neuausrichtung vorzunehmen. Der Standort Kiel sowie eine Vielzahl der hochqualifizierten Arbeitsplätze sind akut gefährdet.
Die Fraktionen von FDP, Bündnis90/Die Grünen und die Abgeordneten des SSW beantragen daher, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der die Fehlentwicklungen bei der HSH Nordbank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Juni 2009 untersucht, die dazu geführt haben, dass eine grundlegende strategische Neuausrichtung der HSH Nordbank notwendig wurde und der Fortbestand der HSH Nordbank nur 1 durch Kapitalzuführungen sowie eine Garantieerklärung des Landes Schleswig-Holstein in Milliardenhöhe gesichert wird.
Es soll insbesondere untersucht werden, ob das Handeln der Mitglieder der Landesregierung im Aufsichtsrat und weiteren Gremien der HSH Nordbank in den Jahren 2003 bis Juni 2009 ausreichend darauf abzielte, die Interessen des Landes Schleswig-Holstein zu vertreten und das Land vor finanziellem Schaden zu bewahren.
Zudem soll der Ausschuss untersuchen, ob das Parlament und die zuständigen Ausschüsse durch die Landesregierung und den Vorstand der HSH Nordbank wahrheitsgemäß und vollständig über die finanzielle Situation der HSH Nordbank einschließlich künftiger Risiken und etwaiger Finanzierungs- und Restrukturierungsalternativen unterrichtet wurden.
Und schließlich – und gewissermaßen als Hauptziel – hat der Ausschuss zu untersuchen, welche Verantwortung die Mitglieder der Landesregierung für die Fehlentwicklungen bei der HSH Nordbank seit ihrer Gründung im Jahr 2003 bis zum Juni 2009 tragen.“

Monika Heinold, Finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Zum Abschnitt 1 des Untersuchungsauftrages:
„Eine zentrale Rolle im Untersuchungsausschuss wird das Kreditersatzgeschäft (CIP) der HSH Nordbank einnehmen. Dabei muss geklärt werden, wer für die Höhe der aufgenommenen Kredite und für die riskanten Anlagen verantwortlich ist, die zu den erheblichen Verlusten der HSH Nordbank geführt haben und den Fortbestand der Bank gefährden. Wer von den Vorstandsmitgliedern und von den Vertretern der Landesregierung im Aufsichtsrat hat es zu verantworten, dass vor Auslauf der Gewährträgerhaftung am 18.7.2005 deutlich mehr Kredite aufgenommen wurden als vom Kundenstamm nachgefragt wurden?
Wer ist für dafür verantwortlich, dass das hochriskante Kreditersatzgeschäft, das mit einem Volumen von 30 Milliarden Euro vorrangig in Luxemburg aufgebaut worden ist, zur existenziellen Gefährdung der Bank geführt hat? Wer ist dafür verantwortlich, dass sich die Bank damit von ihrem eigentlichen Auftrag – der Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Krediten - weit entfernt hat? Was haben die Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat bzw. in den anderen 2 Gremien der Bank getan, um das Risiko aus dem Kreditersatzgeschäft so zu minimieren, dass das Land vor einem finanziellen Schaden bewahrt wird? Gab es eine zentrale Erfassung des CIP und eine zentral gesteuerte Risikokontrolle hinsichtlich der im Kreditersatzgeschäft erfassten Wertpapiere?
Auch muss geklärt werden, ob die Vertreter der Landesregierung der Bank Gewinnmargen vorgegeben haben, bzw. ob sie die stetig steigenden Gewinne der HSH Nordbank kritisch hinterfragt haben.
Haben die Vertreter der Landesregierung im Aufsichtrats bzw. Risikoausschuss, die ja Treuhänder des Landesvermögens der Bürgerinnen und Bürger sind, ihre Kontrollpflichten wahrgenommen, um mögliche Risiken aus dem Kreditersatzgeschäft zu erkennen und gegebenenfalls zu unterbinden?

Zum Abschnitt 2 des Untersuchungsauftrages:
Der Untersuchungsausschuss muss auch die Gründung und Verwaltung der Zweckgesellschaften der HSH Nordbank beleuchten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die 164 verbundenen Unternehmen nicht in den Konsolidierungskreis der Bank aufgenommen wurden. Wichtig sind ebenfalls die Haftungsverhältnisse der Bank gegenüber den verbundenen Unternehmen und Zweckgesellschaften. Waren die Mitglieder der Landesregierung im Aufsichtsrat und den weiteren Gremien der Bank über diese Aktivitäten informiert, haben sie dieser Geschäftsausweitung zugestimmt und waren ihnen die Risiken bekannt?

Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender:
Zum Abschnitt 3 des Untersuchungsauftrages:
Von großem Interesse ist die Frage, ob es in den vergangenen Jahren in der Bank überhaupt ein Risikocontrolling gegeben hat und wie es organisiert war. Ganz entscheidend wird darüber hinaus sein, wie die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat ihrer gesetzlichen Kontrolle über die Risikogeschäfte nachgekommen sind. Es wird also insbesondere zu klären sein, ob die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien ihre Kontrollpflichten nach § 116 Aktiengesetz ordnungsgemäß erfüllt haben.


3 So wollen wir wissen, wann es die ersten kritischen Fragen hinsichtlich der Gesamtertragslage der Bank seitens der Landesregierung im Aufsichtsrat gegeben hat und wie darauf seitens der verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes reagiert wurde. Sowohl der Finanzinvestor Flowers – im Frühsommer 2007 - als auch der ehemalige Wirtschaftsminister Marnette – im Sommer 2008 - haben offenbar früh auf Probleme im Kreditersatzgeschäft hingewiesen. Es muss also geklärt werden, wie dies im Aufsichtsrat zur Sprache gebracht wurde und insbesondere wie die Mitglieder der Landesregierung auf diese Warnungen reagiert haben. Im Klartext: Welche Maßnahmen ergriffen die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung im Aufsichtsrat und in seinen Gremien, um ihrer Kontrollfunktion bezüglich der unternehmerischen Entscheidungen der verantwortlichen Mitglieder des Vorstandes der HSH Nordbank gerecht zu werden?

Anke Spoorendonk, Vorsitzende der Landtagsgruppe des SSW:
Zum Abschnitt 4 des Untersuchungsauftrages:
Für den SSW ist es entscheidend, zu klären, ob die Landesregierung wirklich alles getan hat, um Schaden von Schleswig-Holstein abzuwenden. Wir haben nach wie vor Zweifel, ob hier nicht vielmehr die Interessen der Bank als die des Landes vertreten wurden. Die bisherigen Einlassungen der Landesregierung konnten nicht den Eindruck widerlegen, dass der Finanzminister und der Bankvorstand von vornherein sehr bemüht waren, ihr Modell durchzudrücken und Alternativen zu verschweigen. Wenn dem so ist, dann haben sie das Parlament hintergangen, das letztlich die finanzielle Verantwortung für die HSH-Rettung übernehmen musste.
Angesichts der Ungereimtheiten muss die Landesregierung offen legen, wie ihre Informations- und Entscheidungsprozesse vonstatten gegangen sind. Finanzminister Wiegard wird darlegen müssen, weshalb er das Parlament in dieser schicksalhaften Frage so lückenhaft informiert und von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen hat. Der Ministerpräsident wird sich unbequeme Fragen zu den Vorwürfen gefallen lassen müssen, dass kritische Stimmen innerhalb der Landesregierung ignoriert wurden. Die Vorwürfe des zurückgetretenen Ministers Werner Marnette erwecken den ungeheuerlichen Verdacht, dass der für Wirtschaftsfragen zuständige Minister mit dem Expertenwissen seines Hauses systematisch beiseite gedrückt wurde, weil um jeden Preis ein Mini-SoFFin von Hamburg und Schleswig- Holstein eingerichtet werden sollte. Dieses muss aufgeklärt werden.
4 Der Sinn dieses Untersuchungsausschusses besteht für den SSW zuerst darin, die politischen Verantwortlichkeiten für das HSH-Desaster aufzuklären. Wir können nicht mehr rückgängig machen, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein jetzt mit insgesamt 7,5 Milliarden Euro den Kopf für die HSH Nordbank hinhalten. Wir können aber begangene Fehler aufdecken. Wir können jene zur Verantwortung ziehen, die falsch gehandelt haben, und wir können hoffentlich auch aus diesen Fehlern lernen. Denn noch so einen Fall kann sich Schleswig-Holstein mit Sicherheit nicht mehr leisten.

Verantwortlich: Für FDP: Christian Albrecht, Pressesprecher, Tel.: 0431 / 988 - 1488 Für Bündnis 90/Die Grünen, Claudia Jacob, Pressesprecherin, Tel.: 0431 / 988 – 1503 Für SSW, Lars Bethge, Pressesprecher, Tel.: 0431 / 988 – 1383



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