Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Karl-Martin Hentschel zur Schuldenbremse und Finanzminister Wiegard
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Wiegard und Carstensen Nr. 234.09 / 08.06.2009 sind nur PapiertigerZur Protokollerklärung von Finanzminister Wiegard im Finanzausschuss des Bundesrates zur Schuldenbremse erklärt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Karl- Martin Hentschel:Die Protokollerklärung von Minister Wiegard ist unerhört.Ich hätte erwartet, dass Wiegard erklärt, dass das Land Schleswig-Holstein gegen die Schuldenbremse in der jetzigen Form klagen wird, weil es eine massive Verletzung des Haushaltsrechtes des Landesparlamentes ist. Das ist immerhin die einhellige Position aller Landtagsfraktionen.Vor allem hätte Wiegard deutlich machen müssen, dass es lediglich ein Almosen ist, wenn Schleswig-Holstein mit einer Konsolidierungshilfe von 28 Euro pro EinwohnerIn und Jahr abgespeist wird, während das gleich hoch verschuldete Saarland 289 Euro erhält.Wenn selbst der Finanzminister so gegen die Interessen des Landes verstößt, ist es kein Wunder, dass für Schleswig-Holstein nichts bei den Verhandlungen in der Föderalismus- kommission II herausgekommen ist. Wiegard und Carstensen sind nur Papiertiger.HintergrundDer Finanzausschuss des Bundesrates hat am vergangenen Freitag ohne weitere Anträge beschlossen, der Grundgesetz-Änderung und dem Begleitgesetz zur Schuldenbremse zu- zustimmen. Mecklenburg-Vorpommern hat dagegen gestimmt, Berlin und Schleswig- Holstein haben sich enthalten. Seite 1 von 2 Minister Wiegard gab folgende Erklärung zu Protokoll: "Die Einführung einer Schuldenbremse im Grundgesetz ist nicht unbedingt frei von verfas- sungsrechtlichen Bedenken. Ungeachtet dessen ist nach Auffassung Schleswig-Holsteins eine wirksame Schuldenbremse für eine tragfähige Entwicklung der öffentlichen Haushalte zwingend notwendig. Sie könnte alternativ auch in den Länderverfassungen verankert wer- den." *** 2