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17.06.09 , 16:56 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Mehr Sonntagsöffnungen nicht nur in Kiel"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 193/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 17. Juni 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Wirtschaft/Ladenöffnungszeiten
Heiner Garg: „Mehr Sonntagsöffnungen nicht nur in Kiel“ In seinem Redebeitrag zu TOP 22 (Ladenöffnungszeiten in der Kieler Innenstadt) erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Der Antrag, über den wir heute reden ist schon etwas ambivalent. Die Grünen wollen einen Bericht der Landesregierung und ihre Stellungnahme dazu, ob es sich nach Vorlage des Gutachtens der CIMA Beratung und Management GmbH lohnt, für die Kieler Innenstadt zusätzliche Sonntagsöffnungen für den Einzelhandel zuzulassen, bzw. ob dies rechtlich möglich ist.
Die zweite Frage ist ziemlich leicht zu beantworten. Durch eine entsprechende Änderung der Bäderverordnung kann das Wirtschaftministerium jederzeit auch die Kieler Innenstadt in den Genuss zusätzlicher Sonntagsöffnungen kommen lassen.
Die Kieler Innenstadt erfüllt aus unserer Sicht problemlos die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung der Verordnung.
Insbesondere die Kieler Innenstadt bietet allein durch
- seine maritime Lage, - als Zentrum der Landeshauptstadt, - als Fährhafen nach Skandinavien und - seit einigen Jahren auch als Kreuzfahrthafen
beste Voraussetzungen nach der Bäderverordnung als Gemeindeteil mit besonders starkem Urlaubstourismus anerkannt zu werden.
Auch die technische Umsetzung mit der Benennung einzelner Straßenzüge, in denen künftig eine Sonntagsöffnung zugelassen sein soll, ist aus unserer Sicht problemlos möglich.
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Auf der anderen Seite benötigen die Grünen anscheinend erst einen Bericht der Landesregierung, um selbst eine Entscheidung treffen zu können. Wir brauchen das nicht. Wir sind für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung in Kiel und auch im Rest des Landes.
Aber speziell zur Kieler Innenstadt:
Eine entsprechende Sonntagsöffnung bietet für die Innenstadt vielfältige Potenziale.
Diese hat die CIMA in ihrem Gutachten wie folgt definiert:
- Es könnte durch die Fähr- und Kreuzfahrttouristen zusätzliches Kaufkraftpotenzial gebunden werden.
- Es könnte das Kaufkraftpotenzial gebunden werden, dass durch die „übrigen“ Touristen in der Region vorhanden ist.
- Eine zusätzliche Sonntagsöffnung des Einzelhandels in der Innenstadt böte für Touristen oder auch Gäste aus dem Umland die Möglichkeit der Verbindung des Shoppings mit anderen kulturellen und/ oder touristischen Attraktionen – man denke hier nur an die Kieler Woche.
Im Ergebnis empfiehlt die CIMA zwar, von einer ganzjährigen Sonntagsöffnung abzusehen und sich stattdessen auf „besondere Tage“ oder speziell auf die Tourismussaison zu konzentrieren.
Bleibt also nur die Frage, worauf wird eigentlich noch gewartet? Warum genießt die Kieler Innenstadt nicht längst den Sonderstatus, den andere Touristenorte bei den Sonntagsöffnungen bereits inne haben?
Antwort: Vielleicht sind andere Gemeinden dagegen, weil sie hier eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten Kiels befürchten. Das Gutachten der CIMA trifft nämlich auch hierzu Aussagen. Es führt als einen der Gründe für eine zusätzliche Sonntagsöffnung an, dass hierdurch die Kieler Innenstadt auch die Möglichkeit hätte, auf bedeutsame neue Einzelhandelsansiedlungen wie das Factory Outlet Center in Neumünster zu reagieren.
Dies wäre dann in der Tat ein handfester Wettbewerbsvorteil für Kiel. Es ist aber nicht Aufgabe der Landespolitik einzelne Standorte gegenüber anderen zu bevorteilen. Wir haben Regeln für einen fairen Wettbewerb der Standorte aufzustellen, mehr nicht.
Und genau das ist auch immer wieder der Knackpunkt einer Einzelregelung für Kiel, und damit auch der Bäderverordnung als Ganzes.
Die Auswahl der bevorzugten Standorte erscheint manchmal eher willkürlich, als sachlich gerechtfertigt. Warum sollte beispielsweise künftig die Kieler Innenstadt in den Genuss der Bäderverordnung kommen und nicht auch Lübeck.
Lübeck ist als historische Hansestadt ein ebenso ein bedeutsamer Tourismusstandort mit überregionaler Flughafenanbindung, der mit dem Holstentor und einer Altstadt, die UNESCO- Weltkulturerbe ist, Erhebliches zu bieten hat.
Was hat beispielsweise Klein Wittensee als Gemeinde, die in den Genuss der Ausnahmen der Bäderverordnung kommt, diesen Standorten voraus?
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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