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18.06.09 , 12:23 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 16 - Konjunkturprogramm II - Lärmschutz in Schulen und KiTas

Presseinformation Kiel, den 18. Juni 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk TOP 16, 45 Konjunkturpaket II: Lärmschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas und Bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen des Konjunkturpaketes Konjunkturpaketes Drs. 16/2653, 16/2635 und 16/2661

Die zu hohe Lärmbelastung ist ein altbekanntes Problem in unseren Kindertagesstätten,
Schulen und Hochschulen. Schätzungsweise 80% der Lehrerinnen und Lehrer fühlen sich an
ihrem Arbeitsplatz durch zu viel Lärm gestört und reagieren darauf mit gesundheitlichen
Schäden. Aber auch die Schüler werden vom hohen Lärmpegel gesundheitlich und in ihrem
Lernerfolg beeinträchtigt. Sie können sich im Unterricht nicht konzentrieren, sie sind
Dauerstress ausgesetzt und im Endeffekt senkt sich ihr Lernerfolg.


Auch die Landesregierung hat dieses Problem erkannt und mit der Broschüre „Psst, könnt ihr
bitte leise sein“ ein umfangreiches Informationsmaterial für alle Betroffenen und
Interessierten bereit gestellt. Gerade das fehlende Fachwissen bei Architekten und
Bauingenieuren ist häufig der Grund dafür, dass die bestehenden DIN-Normen nicht
berücksichtigt werden. Außerdem ist die DIN-Norm 18041 zwar eine anerkannte Regel bei allen 2
Neubauten, Umbauten und Sanierungsmaßnahmen. Sie ist aber nicht im Baurecht verankert,
so dass eine Berücksichtigung nur auf freiwilliger Basis stattfindet. Der SSW begrüßt daher die
Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nach einer umfassenden Verteilung dieser Broschüre an
alle bekannten Bauträger von Bildungseinrichtungen.


Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nach einer Einhaltung der DIN-Norm als
Fördervoraussetzung für Projekte im Konjunkturprogramm ist zwar ebenfalls zu begrüßen -
kommt jedoch zu spät. Die Richtlinien sind bereits festgelegt und die Kreise und kreisfreien
Städte haben ihre Anträge eingereicht. Wie das Bildungsministerium mitgeteilt hat, können
Projekte mit Schallschutzmaßnahmen aber trotzdem im Rahmen des Programms
berücksichtigt werden.


Der hohe Lärmpegel in Bildungseinrichtungen ist aus Sicht des SSW jedoch ein bauliches und
ein pädagogisches Problem.
Auf der baulichen Ebene gibt es viele Möglichkeiten, für eine bessere Raumakustik zu sorgen.
Darüber hinaus können die Lehrenden aber schon heute durch pädagogische Maßnahmen für
mehr Ruhe sorgen. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: auch wenn wir hier im Plenarsaal
schallabsorbierende Decken haben, ist das Zwischengemurmel bei den Redebeiträgen noch
nicht weniger nervig. Es geht also auch darum, wie wir uns verhalten, wie wir miteinander
umgehen und wie viel Bewusstsein wir dafür haben, dass wir Geräusche erzeugen.
Es gibt vielfältige Beispiele für pädagogische Maßnahmen. In Dänemark gibt es so genannte
Lärmampeln, die den Schülerinnen und Schülern ein Farbsignal geben, wenn sie zu laut
werden. Die Lärmampeln sorgen also schon frühzeitig dafür, dass Kinder dazu erzogen werden,
leiser zu sein. Dies ist aber nur ein Beispiel für Prävention vor Lärm, darüber hinaus gibt es
vielfältige Möglichkeiten, durch Verhaltenstrainings für mehr Ruhe zu sorgen. Langsames
Sprechen, auf Sichtkontakt achten und Trainings zur Verbesserung des Sozialverhaltens wären
in diesem Rahmen zu nennen. 3
Aus Sicht des SSW ist zu begrüßen, dass das Thema Lärmschutz mit dem Antrag der Grünen
heute auf der Tagesordnung steht. Es kann aber nicht alleine darum gehen, Schall durch die
Förderung baulicher Maßnahmen zu schlucken, sondern Schall muss auch durch pädagogische
Maßnahmen reduziert werden.


Und nun zum Berichtsantrag der FDP. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist in
verschiedenen Gesetzen ausdrücklich gefordert und wird zunehmend auch im öffentlichen
Raum umgesetzt. Trotzdem gibt es nach wie vor viele Bereiche, wo Menschen mit Behinderung
nicht ohne fremde Hilfe zum Beispiel öffentliche Transportmittel nutzen oder Gebäude
betreten können. Ein Beispiel besonderer Art ist der Flensburger Bahnhof, der Menschen mit
Einschränkungen unterschiedlichster Art zum reinen Spießroutenlauf zwingt, wenn sie einen
Zug besteigen wollen.


Der SSW sieht daher sehr positiv, dass die Herstellung von Barrierefreiheit als eigenständiger
Fördertatbestand im Konjunkturprogramm festgelegt wurde. Wie man aus dem Bericht
ersehen kann, haben die Kommunen diesen Fördertatbestand in unterschiedlichsten Anträgen
aufgegriffen, um für eine Verbesserung der Barrierefreiheit in den kommunalen Einrichtungen
zu sorgen. Der SSW begrüßt, dass die Kommunen erkannt haben, dass wir es uns nicht leisten
können, Menschen aufgrund ihrer Behinderung von einem Teil des öffentlichen Lebens
auszuschließen. Wir freuen uns auf die ausführliche Debatte zu diesem Thema in den
zuständigen Ausschüssen. 4

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