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Anke Spoorendonk zu TOP 16 - Konjunkturprogramm II - Lärmschutz in Schulen und KiTas
Presseinformation Kiel, den 18. Juni 2009 Es gilt das gesprochene WortAnke Spoorendonk TOP 16, 45 Konjunkturpaket II: Lärmschutzmaßnahmen in Schulen und Kitas und Bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen des Konjunkturpaketes Konjunkturpaketes Drs. 16/2653, 16/2635 und 16/2661Die zu hohe Lärmbelastung ist ein altbekanntes Problem in unseren Kindertagesstätten,Schulen und Hochschulen. Schätzungsweise 80% der Lehrerinnen und Lehrer fühlen sich anihrem Arbeitsplatz durch zu viel Lärm gestört und reagieren darauf mit gesundheitlichenSchäden. Aber auch die Schüler werden vom hohen Lärmpegel gesundheitlich und in ihremLernerfolg beeinträchtigt. Sie können sich im Unterricht nicht konzentrieren, sie sindDauerstress ausgesetzt und im Endeffekt senkt sich ihr Lernerfolg.Auch die Landesregierung hat dieses Problem erkannt und mit der Broschüre „Psst, könnt ihrbitte leise sein“ ein umfangreiches Informationsmaterial für alle Betroffenen undInteressierten bereit gestellt. Gerade das fehlende Fachwissen bei Architekten undBauingenieuren ist häufig der Grund dafür, dass die bestehenden DIN-Normen nichtberücksichtigt werden. Außerdem ist die DIN-Norm 18041 zwar eine anerkannte Regel bei allen 2Neubauten, Umbauten und Sanierungsmaßnahmen. Sie ist aber nicht im Baurecht verankert,so dass eine Berücksichtigung nur auf freiwilliger Basis stattfindet. Der SSW begrüßt daher dieForderung von Bündnis 90/Die Grünen nach einer umfassenden Verteilung dieser Broschüre analle bekannten Bauträger von Bildungseinrichtungen.Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nach einer Einhaltung der DIN-Norm alsFördervoraussetzung für Projekte im Konjunkturprogramm ist zwar ebenfalls zu begrüßen -kommt jedoch zu spät. Die Richtlinien sind bereits festgelegt und die Kreise und kreisfreienStädte haben ihre Anträge eingereicht. Wie das Bildungsministerium mitgeteilt hat, könnenProjekte mit Schallschutzmaßnahmen aber trotzdem im Rahmen des Programmsberücksichtigt werden.Der hohe Lärmpegel in Bildungseinrichtungen ist aus Sicht des SSW jedoch ein bauliches undein pädagogisches Problem.Auf der baulichen Ebene gibt es viele Möglichkeiten, für eine bessere Raumakustik zu sorgen.Darüber hinaus können die Lehrenden aber schon heute durch pädagogische Maßnahmen fürmehr Ruhe sorgen. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: auch wenn wir hier im Plenarsaalschallabsorbierende Decken haben, ist das Zwischengemurmel bei den Redebeiträgen nochnicht weniger nervig. Es geht also auch darum, wie wir uns verhalten, wie wir miteinanderumgehen und wie viel Bewusstsein wir dafür haben, dass wir Geräusche erzeugen.Es gibt vielfältige Beispiele für pädagogische Maßnahmen. In Dänemark gibt es so genannteLärmampeln, die den Schülerinnen und Schülern ein Farbsignal geben, wenn sie zu lautwerden. Die Lärmampeln sorgen also schon frühzeitig dafür, dass Kinder dazu erzogen werden,leiser zu sein. Dies ist aber nur ein Beispiel für Prävention vor Lärm, darüber hinaus gibt esvielfältige Möglichkeiten, durch Verhaltenstrainings für mehr Ruhe zu sorgen. LangsamesSprechen, auf Sichtkontakt achten und Trainings zur Verbesserung des Sozialverhaltens wärenin diesem Rahmen zu nennen. 3Aus Sicht des SSW ist zu begrüßen, dass das Thema Lärmschutz mit dem Antrag der Grünenheute auf der Tagesordnung steht. Es kann aber nicht alleine darum gehen, Schall durch dieFörderung baulicher Maßnahmen zu schlucken, sondern Schall muss auch durch pädagogischeMaßnahmen reduziert werden.Und nun zum Berichtsantrag der FDP. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist inverschiedenen Gesetzen ausdrücklich gefordert und wird zunehmend auch im öffentlichenRaum umgesetzt. Trotzdem gibt es nach wie vor viele Bereiche, wo Menschen mit Behinderungnicht ohne fremde Hilfe zum Beispiel öffentliche Transportmittel nutzen oder Gebäudebetreten können. Ein Beispiel besonderer Art ist der Flensburger Bahnhof, der Menschen mitEinschränkungen unterschiedlichster Art zum reinen Spießroutenlauf zwingt, wenn sie einenZug besteigen wollen.Der SSW sieht daher sehr positiv, dass die Herstellung von Barrierefreiheit als eigenständigerFördertatbestand im Konjunkturprogramm festgelegt wurde. Wie man aus dem Berichtersehen kann, haben die Kommunen diesen Fördertatbestand in unterschiedlichsten Anträgenaufgegriffen, um für eine Verbesserung der Barrierefreiheit in den kommunalen Einrichtungenzu sorgen. Der SSW begrüßt, dass die Kommunen erkannt haben, dass wir es uns nicht leistenkönnen, Menschen aufgrund ihrer Behinderung von einem Teil des öffentlichen Lebensauszuschließen. Wir freuen uns auf die ausführliche Debatte zu diesem Thema in denzuständigen Ausschüssen. 4