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18.06.09 , 12:34 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 16 + 45: Auch Schulen müssen barrierefrei sein

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 18.06.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 16 + 45, Konjunkturpaket II: Lärmschutzmaßnahmen + Bauliche Maßnahmen zur Barriere- freiheit (Drucksachen 16/2653, 16/2635 und 16/2661)

Dr. Henning Höppner:
Auch Schulen müssen barrierefrei sein

Wir beschäftigen uns heute gleich mehrmals mit den Auswirkungen des Konjunkturpa- kets II auf Schleswig-Holstein. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben einen langfristigen Berichtsantrag für das Jahr 2011/12 gestellt, in dem sie um einen Bericht hinsichtlich der Verbesserung der akustischen Situation in Schulen und Kindertagesstätten mit Mit- teln aus dem Konjunkturpaket II bitten. Wir sind selbstverständlich mit dem Berichtsan- trag einverstanden. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass der Bericht nicht mehr in dieser Legislaturperiode gegeben werden kann. Rein formal fällt der Antrag mit der Landtagswahl im Mai 2010 der Diskontinuität anheim. Sie sollten ihn daher zu Beginn der 17. Legislaturperiode pro forma nochmals einbringen.

Der Ältestenrat hat in seiner höheren Weisheit beschlossen, diesen Berichtsantrag gemeinsam mit dem kurzen Bericht der Landesregierung zur Rolle der Barrierefreiheit bei Bauvorhaben im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket aufzurufen. Außer dem Begriff „Konjunkturpaket“ haben beide Drucksachen zwar nichts miteinander zu tun, aber man wird sich dabei schon etwas gedacht haben.

Die Barrierefreiheit ist ein völlig unstrittiger politischer Grundsatz aus dem Behinder- tengleichstellungsgesetz des Bundes von 2002 und dem Landesbehindertengleichstel- lungsgesetz aus demselben Jahr. Jeder von uns, der einmal aufgrund eines Unfalls



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



zeitweilig gehandicapt war und zum Beispiel an Krücken gehen musste, weiß, wie ent- scheidend wichtig es ist, dass der Zugang zu Gebäuden und Räumen nicht durch Stu- fen, Treppen und Schwellen unüberwindbar versperrt ist.

Der Bericht hebt darauf ab, dass sich die bisher im Innenministerium eingegangenen Anträge der Kommunen unter anderem auf kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater, Büchereien, Jugendhäuser bezieht. Die Bildungseinrichtungen sind von die- sem Programm nicht betroffen.

2007 waren 2,3 % der unter 3-jährigen, die in Tagespflege oder Tageseinrichtungen betreut wurden, behindert, bei den 3-7-jährigen immerhin schon 4,1 %. An den Schu- len wachsen die Herausforderungen durch den Paradigmenwechsel von der früh- zeitigen Trennung zum längeren gemeinsamen Lernen, also der Integration, und dem Übergang zur Inklusion, die das schulpolitische Leitmotto dieses Jahres ist. Je weniger junge Menschen an Förderzentren unterrichtet werden, umso mehr müssen sich allgemeinbildende Schulen auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher Behinderung einstellen.

Im Rahmen der heutigen Debatte kann natürlich nicht genau analysiert werden, an welchen Schulstandorten es Nachbesserungsbedarf gibt, um Schülerinnen und Schü- lern den Zugang und das Verlassen des Schulgebäudes, das Erreichen von Räumen in höheren Stockwerken und die barrierefreie Beteiligung am Schulunterricht zu er- möglichen, und wo es noch Defizite gibt.

Der Kurzbericht der Landesregierung hebt hervor, dass das Innenministerium die Bar- rierefreiheit von bestehenden Gemeinbedarfseinrichtungen als eigenständigen Fördertatbestand ausdrücklich festgelegt hat. Wir unterstützen das natürlich, und es ist unsere gemeinsame Aufgabe, in den Kommunen dafür zu werben, Defizite bei den -3-



Bildungseinrichtungen und bei sonstigen Einrichtungen des gemeinschaftlichen Be- darfs baldmöglichst zu beheben.

Ich bitte, den Bericht in den Innenausschuss zu überweisen und dem Berichtsantrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zuzustimmen, mit der Maßgabe, die ich bereits ge- nannt habe.

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