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18.06.09 , 15:41 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 20 - Initiative zur Verbraucherinformation und Lebensmittelsicherheit

Presseinformation
Kiel, den 18. Juni 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 20 Initiative zur Verbraucherinformation und Lebensmittelsicherheit 16/2 Drs. 16/2 668

Die Ergebnisse aus ordnungsbehördlichen Überprüfungen von Lebensmittel- und
Gastronomiebetrieben kommen nicht direkt beim Verbraucher an - nur wenn der Betrieb auf
aufgrund von massiven Verstößen geschlossen wird. Die Ergebnisse der Untersuchungen oder
auch die Beanstandungen, sofern welche vorliegen, bekommt der Verbraucher nicht zu sehen.
Mit anderen Worten: Keine Spur von Transparenz. Der Verbraucher hat keine Möglichkeit und
keine Kriterien, anhand derer er die Entscheidungen für sich treffen kann, ob er den Betrieb als
Kunde und Verbraucher aufsuchen will - oder es lieber bleiben lässt.


Das Ansinnen unseres Antrages ist, die Situation für den Verbraucher transparenter zu machen.
Dies soll anhand von einfachen Darstellungen, den so genannten Smileys geschehen. Hierbei
werden vier Smileys verwendet und je nachdem wie der Qualitäts- und Hygienezustand zum
Zeitpunkt der Überprüfung war, zeigen sie den Betriebszustand sichtbar an. Darüber hinaus
können in einem kleinen schriftlichen Bericht nähere Angaben zur Bewertung des Betriebes 2
gemacht werden. Die Gesamtbewertung wird dann in Din-A-4-Format offen im Betrieb
ausgehängt.
Mit dem Smiley-System werden den Verbrauchern die Ergebnisse der amtlichen Kontrolle
verständlich bekannt gemacht. Wir wollen damit erreichen, dass für jedermann ersichtlich ist, ob
der Betrieb mit Sachverstand geführt wird und ob nach den entsprechenden Vorgaben
gearbeitet wird. Mit anderen Worten eine Belohnung für alle die, die gute Arbeit leisten.
Bei schlechter geführten Betrieben, wollen wir die Motivation erhöhen, ihre betriebliche
Situation zu verbessern.
Nun kann es natürlich sein, dass ein Betrieb an einem Tag kontrolliert wird, an dem es
innerbetrieblich gerade einmal drunter und drüber läuft und die Situation zum Kontrollzeitpunkt
nicht so ist, wie sie sein soll. Diese Betriebe haben natürlich die Möglichkeit, innerhalb einer
bestimmten Frist die Missstände zu beheben. Damit wird verhindert, dass ein falsches Bild in der
Öffentlichkeit entsteht.


Die kontrollierten Betriebe müssen das Ergebnis offen und sichtbar für den Verbraucher
darstellen. Weiter werden die ausgezeichneten Betriebe auf einer Internetseite veröffentlicht,
damit der Verbraucher bereits im Vorfeld die Möglichkeit hat, gezielt die ausgezeichneten
Betriebe auszuwählen. Mit diesem einfachen Informationssystem hat der Verbraucher die
Möglichkeit, sich ein Bild von den ausgezeichneten Betrieben zu machen und hat damit eine
Entscheidungsgrundlage die Betriebe für sich zu bewerten. Damit schaffen wir eine Transparenz,
die bisher so nicht gegeben ist.


Das einzige, was der Verbraucher heute mitbekommt ist, wenn ein Lebensmittel- oder
Hygieneskandal dazu führt, dass ein Betrieb von Amts wegen dicht gemacht wird. Dann ist es
aber schon zu spät. Unsere Kontrolleure überprüfen regelmäßig und sorgfältig alle Betriebe die
Lebensmittel herstellen, verarbeiten und verkaufen. Für diese Kontrollen kann man
kostendeckende Gebühren erheben. 3
Mit den kostendeckenden Kontrollen ist gewährleistet, dass das System keine zusätzlichen
Kosten für die Kreise und kreisfreien Städte verursacht.


Wer sich mit dem Thema befasst hat, wird feststellen, dass dieses System in Dänemark bereits
seit 2002 genutzt wird – und das durchaus erfolgreich. Durch das
Verbraucherinformationsgesetz haben wir auch in Deutschland die Möglichkeit, dieses
verbraucherfreundliche System einzuführen - und es gibt Regionen in Deutschland, in denen das
System bereits erfolgreich eingeführt wurde. Daher plädiere ich dafür, dass wir in Schleswig-
Holstein dieses System einführen. Stimmen Sie für unseren Antrag und im Sinne einer besseren
Verbraucherinformation.

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