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Lars Harms zu TOP 20 - Initiative zur Verbraucherinformation und Lebensmittelsicherheit
PresseinformationKiel, den 18. Juni 2009 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 20 Initiative zur Verbraucherinformation und Lebensmittelsicherheit 16/2 Drs. 16/2 668Die Ergebnisse aus ordnungsbehördlichen Überprüfungen von Lebensmittel- undGastronomiebetrieben kommen nicht direkt beim Verbraucher an - nur wenn der Betrieb aufaufgrund von massiven Verstößen geschlossen wird. Die Ergebnisse der Untersuchungen oderauch die Beanstandungen, sofern welche vorliegen, bekommt der Verbraucher nicht zu sehen.Mit anderen Worten: Keine Spur von Transparenz. Der Verbraucher hat keine Möglichkeit undkeine Kriterien, anhand derer er die Entscheidungen für sich treffen kann, ob er den Betrieb alsKunde und Verbraucher aufsuchen will - oder es lieber bleiben lässt.Das Ansinnen unseres Antrages ist, die Situation für den Verbraucher transparenter zu machen.Dies soll anhand von einfachen Darstellungen, den so genannten Smileys geschehen. Hierbeiwerden vier Smileys verwendet und je nachdem wie der Qualitäts- und Hygienezustand zumZeitpunkt der Überprüfung war, zeigen sie den Betriebszustand sichtbar an. Darüber hinauskönnen in einem kleinen schriftlichen Bericht nähere Angaben zur Bewertung des Betriebes 2gemacht werden. Die Gesamtbewertung wird dann in Din-A-4-Format offen im Betriebausgehängt.Mit dem Smiley-System werden den Verbrauchern die Ergebnisse der amtlichen Kontrolleverständlich bekannt gemacht. Wir wollen damit erreichen, dass für jedermann ersichtlich ist, obder Betrieb mit Sachverstand geführt wird und ob nach den entsprechenden Vorgabengearbeitet wird. Mit anderen Worten eine Belohnung für alle die, die gute Arbeit leisten.Bei schlechter geführten Betrieben, wollen wir die Motivation erhöhen, ihre betrieblicheSituation zu verbessern.Nun kann es natürlich sein, dass ein Betrieb an einem Tag kontrolliert wird, an dem esinnerbetrieblich gerade einmal drunter und drüber läuft und die Situation zum Kontrollzeitpunktnicht so ist, wie sie sein soll. Diese Betriebe haben natürlich die Möglichkeit, innerhalb einerbestimmten Frist die Missstände zu beheben. Damit wird verhindert, dass ein falsches Bild in derÖffentlichkeit entsteht.Die kontrollierten Betriebe müssen das Ergebnis offen und sichtbar für den Verbraucherdarstellen. Weiter werden die ausgezeichneten Betriebe auf einer Internetseite veröffentlicht,damit der Verbraucher bereits im Vorfeld die Möglichkeit hat, gezielt die ausgezeichnetenBetriebe auszuwählen. Mit diesem einfachen Informationssystem hat der Verbraucher dieMöglichkeit, sich ein Bild von den ausgezeichneten Betrieben zu machen und hat damit eineEntscheidungsgrundlage die Betriebe für sich zu bewerten. Damit schaffen wir eine Transparenz,die bisher so nicht gegeben ist.Das einzige, was der Verbraucher heute mitbekommt ist, wenn ein Lebensmittel- oderHygieneskandal dazu führt, dass ein Betrieb von Amts wegen dicht gemacht wird. Dann ist esaber schon zu spät. Unsere Kontrolleure überprüfen regelmäßig und sorgfältig alle Betriebe dieLebensmittel herstellen, verarbeiten und verkaufen. Für diese Kontrollen kann mankostendeckende Gebühren erheben. 3Mit den kostendeckenden Kontrollen ist gewährleistet, dass das System keine zusätzlichenKosten für die Kreise und kreisfreien Städte verursacht.Wer sich mit dem Thema befasst hat, wird feststellen, dass dieses System in Dänemark bereitsseit 2002 genutzt wird – und das durchaus erfolgreich. Durch dasVerbraucherinformationsgesetz haben wir auch in Deutschland die Möglichkeit, diesesverbraucherfreundliche System einzuführen - und es gibt Regionen in Deutschland, in denen dasSystem bereits erfolgreich eingeführt wurde. Daher plädiere ich dafür, dass wir in Schleswig-Holstein dieses System einführen. Stimmen Sie für unseren Antrag und im Sinne einer besserenVerbraucherinformation.