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Siegrid Tenor-Alschausky zu TOP 20: Transparenz im Verbraucherschutz geht vor Schutz von Schmuddelbetrieben
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 18.06.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 20, Initiative zur Verbraucherinformation und Lebensmittelsicherheit (Drucksache 16/2668)Siegrid Tenor-Alschausky:Transparenz im Verbraucherschutz geht vor Schutz von SchmuddelbetriebenTransparenz auch im Verbraucherschutz ist derzeit auf dem Vormarsch, das ist ein gu- tes Zeichen. Nun steht die Lebensmittel-Ampel ebenfalls auf grün. Allerdings wurde leider nicht die Verbraucherschutzministerin Frau Aigner aktiv, sondern die Firma Frosta hat die einfache Ampel-Kennzeichnung für ihre Produkte eingeführt. Mit Hilfe der Ampelkennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher leicht und auf einen Blick erkennen, welche Produkte viel Zucker, Salz sowie Fette und Kalorien ent- halten und deren übermäßiger Verzehr ungesund sind.Wie die aktuelle Untersuchung der Gesellschaft für Konsumforschung GfK im Auftrag von Foodwatch deutlich zeigt, verstehen die Verbraucherinnen und Verbraucher die Ampel – und nicht das von den Lebensmittelunternehmen vorgeschlagene GDA- System (Guideline daily amount), das die Menschen eher verwirrt. Frau Aigner hat ih- ren noch vor kurzer Zeit formulierten grundsätzlichen Widerstand gegen die Ampel- kennzeichnung offenbar aufgegeben, verschiebt aber den angekündigten Runden Tisch zu dem Thema – wahrscheinlich konnte sie Herrn Seehofer noch zu keiner Posi- tionierung seinerseits bewegen - auf unbekannte Zeit. Schade für die Verbraucherin- nen und Verbraucher, denn „es gibt nichts Gutes, außer man tut es“!Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Nun zu den Smileys aus Dänemark, die inzwischen auch in vielen Orten Deutschlands vorzufinden sind: Das System mit vier unterschiedlichen Smileys Lebensmittelbe- triebe und Restaurants ist überzeugend einfach und wird mit Zuspruch aller Verbrau- cherinnen und Verbraucher – inzwischen auch von allen Unternehmen – in Dänemark seit 2001 erfolgreich praktiziert. Und es wirkt: Wurden noch die freundlichsten der vier Smileys 2002 bei 70 % der Betriebe vergeben, sind es 2008 schon 83 %. Die Betriebe wollen sich also nach Kontrollen verbessern, das ist auch gut so, denn die Kunden fra- gen immer öfter vor dem Einkauf oder dem Restaurantbesuch im Internet die aktuelle Smileybewertung des Betriebes ab.Auch in Deutschland wünschen sich 87 % der Befragten ein Smiley-System und gut sichtbare Aushänge über die amtlichen Kontrollergebnisse. Andererseits werden jedes Jahr 15 % aller Lebensmittelkontrollen und 23 % der überprüften Betriebe beanstan- det. Schade nur, dass diese Ergebnisse nur auf Anforderung im Einzelfall bekannt ge- geben werden – trotz Verbraucherinformationsgesetz.Die Diskussion um die Smileys für Lebensmittelbetriebe und Restaurants ähnelt stark der Ampel-Diskussion bei Lebensmitteln: Die Verbraucherverbände wollen sie, die Un- ternehmen, hier der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) mauern mit bekannten Argumenten, wie „Wettbewerbsverzerrung“, „Geschäftsschädigung“ und „zu viel Kontrollaufwand“. Wer soll hier eigentlich geschützt werden, die Verbraucherinnen und Verbraucher oder die Schmuddelbetriebe?Fernab aller noch zu führenden juristischen Klimmzüge und Spitzfindigkeiten: Der Geist des Verbraucherinformationsgesetzes ist klar, selbstverständlich sollen Ergeb- nisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle von den Behörden aktiv für die Verbrau- cherinnen und Verbraucher nutzbar angeboten werden und nicht in der Schublade verstauben, bis ein Verbraucher danach fragt. -3-Dass es auch in Deutschland mit den Smileys grundsätzlich funktioniert, belegen die Erfahrungen aus Berlin-Pankow oder anderen Orten. Öffentlich zugängliche Infor- mationen schaffen Transparenz und wirken stärker als Bußgelder. Dies wünsche ich mir auch für Schleswig-Holstein, damit Verstöße wie „Nichteinhaltung der Kühlkette“, „Vorfinden verdorbener Lebensmittel“ oder gar „starker Gärfliegenbefall“ in den Prüfbe- richten nicht mehr vorkommen.Sicher gibt es noch Diskussionsbedarf, wie ein Smiley-System in Schleswig-Holstein konkret ausgestaltet werden muss und wie die vorhandenen Erfahrungen anderer Orte in Deutschland zu berücksichtigen sind, aber: Statt jahrelang über den richtigen Weg zu streiten, sollten wir im Ausschuss schnell die Ampel auch für die Smileys auf grün stellen, das sind wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern schuldig. Wir fordern nicht nur Kontrolle von Lebensmittel verarbeitenden Betrieben und Restau- rants und Gaststätten, sondern auch eine Kultur der Offenheit bei der Informati- onspolitik! Schmuddelbetriebe dürfen in Schleswig-Holstein durch zu lange Bera- tungszeit keinen Bestandsschutz erhalten!