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Wolfgang Kubicki: "Die SPD darf eine Schuldenbremse nicht blockieren!"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 205/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 19. Juni 2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Finanzen/ SchuldenbremseWolfgang Kubicki: „Die SPD darf eine Schuldenbremse nicht blockieren!“ In seinem Redebeitrag zu den TOP 12 und 29 (Schuldenbremse) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Am vergangenen Freitag stellte der Landesrechnungshof seine Bemerkungen 2009 der schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit vor.Der Bericht stellt der Landesregierung kein gutes Zeugnis aus. Zur Haushaltslage 2005 bis 2008 erklärt der LRH, dass Schleswig-Holstein nicht an zu niedrigen Einnahmen gelitten hat, sondern an zu hohen Ausgaben.In seltener Deutlichkeit stellte der Präsident des Landesrechnungshofes, Dr. Aloys Altmann, fest, dass unser Land schlecht auf die schwerste Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland vorbereitet ist. Schleswig-Holstein geht ohne Vorsorge in den Abschwung.Viel zu lange – nämlich seit 1970 – haben Landesregierungen in Schleswig- Holstein mehr Geld ausgegeben, als sie einnahmen.Schleswig-Holstein trägt derzeit eine Schuldenlast von ca. 23 Milliarden Euro. Fast 12 % der Ausgaben des Haushaltes dienen nur der Bedienung der Zinsen für die bestehenden Schulden, 40 % des Haushaltes machen die Personalkosten aus.Bei der derzeitigen Finanzplanung dieser Landesregierung und den abzusehenden Einnahmeverlusten durch die Wirtschaftskrise wird bis zum Jahr 2013 die Schuldenlast um 7 Milliarden auf über 30 Milliarden Euro anwachsen. Allein die Zinslast würde nach Aussagen des Landesrechnungshofes auf 20 % des Haushaltes steigen. Ohne Maßnahmen beim Personal werden die Personalausgaben mittelfristig 50 – 60 Prozent des Landeshaushalts ausmachen.Wir können diese Entwicklung nur stoppen, wenn wirChristian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 1. eine wirksame Schuldenbremse in der Verfassung verankern, 2. durch einen konsequenten Abbau von staatlichen Aufgaben mittelfristig den Bedarf an Personal im öffentlichen Dienst senken und 3. wenn wir durch eine konsequente Wachstumspolitik die Einnahmeseite verbessern.Von alledem ist bei der jetzigen Koalition nichts zu sehen. Im Gegenteil. Auch am Mittwochabend wurden Probleme nicht gelöst und keine Entscheidungen getroffen, sondern vertagt. Tatkraft und Gestaltungswillen sehen anders aus!Aber es passt in die Politik der letzten Jahre und Jahrzehnte, die uns den Schuldenberg von 23 Milliarden erst aufgetürmt hat.So wurden immer wieder Konflikte und Unstimmigkeiten in den Regierungen der letzten Jahre durch neue Ausgaben entschärft, um aktuell politischen Nutzen zu ziehen.Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Aussagen des heutigen Innenministers und damaligen SPD-Fraktionschefs Lothar Hay in den Kieler Nachrichten vom 09. Mai 2000.Schon damals ließ Kollege Hay in entwaffnender Ehrlichkeit die Öffentlichkeit wissen:„Bereits 1994 habe die SPD-Fraktion beschlossen, Einschnitte vorzunehmen, dann aber auf Grund höherer Erwartungen bei den Steuereinnahmen einen Rückzieher gemacht.“ Und wörtlich: „‚Dass wir den Mut nicht hatten, hat sich Jahre später gerächt.“Genau diese Art von Politik hat uns in die heutige Sackgasse geführt. Weil die Regierungen der letzten Jahre nicht in der Lage waren, hier politisch gegen zu steuern, muss diesem Treiben ein rechtlicher Riegel vorgeschoben werden. Deswegen brauchen wir eine Schuldenbremse.Wir dürfen nämlich nicht vergessen: Die Rechnung einer weiteren Verschuldungspolitik wird den Bürgerinnen und Bürgern später in Form von Steuererhöhungen präsentiert. Die demographische Entwicklung und die daraus erwachsende Transferlast wird dieses Problem für künftige Arbeitnehmer noch verschärfen.Der Bundestag hat Ende Mai einer Grundgesetzänderung mit Einführung einer Schuldenbremse zugestimmt. Der Bundesrat hat diesen Gesetzentwurf bei Enthaltung des Landes Schleswig-Holstein ebenso mitgetragen.Der Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor:1. Der Bund muss seine Neuverschuldung bis 2016 auf höchstens 0,35 % des BIP begrenzen.2. Die Bundesländer dürfen ab 2020 keine Kredite mehr aufnehmen.3. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein erhalten 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen in Höhe von ca. 800 Millionen Euro jährlich. Davon erhält Schleswig-Holstein 80 Millionen Euro pro Jahr.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 4. In „Notsituationen“ wie Naturkatastrophen oder wie der aktuellen Rezession können Bund und Länder künftig und entgegen der Schuldenregel mehr Kredite aufnehmen, wenn sie gleichzeitig Tilgungspläne aufstellen.5. Begleitend zur neuen Schuldenregel soll ein Stabilitätsrat eingerichtet werden, der fortlaufend die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern kontrolliert und überprüft, ob die Vorgaben für die Konsolidierungshilfen eingehalten werden.6. In Ausnahmesituationen sollen Bundeshilfen für die Länder auch dort vorgesehen werden können, wo der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat. Damit soll einer der Fehler der Föderalismusreform I korrigiert werden, der nun bei der Umsetzung des Konjunkturprogrammes II dazu führt, dass beispielsweise bei Schulerweiterungsbauten nur die energetische Sanierung der Gebäude förderungsfähig ist.Dies ist ein im Prinzip inhaltlich ein guter Ansatz. Allerdings hat er den Mangel, dass nach Auffassung aller Fraktionen im Landtag der Bundesgesetzgeber hinsichtlich des Budgetrechts der Landtage keine Regelungskompetenz besitzt. Hier ist die Frage unseres Selbstverständnisses als Landesparlamentarier berührt.Bei aller Zustimmung zu einer Schuldenbremse kann es nicht sein, dass der Bund das Haushaltsrecht – also das Königsrecht – der Landesparlamente einschränkt. Was soll denn da als nächstes folgen?Eine Beschränkung der Investitionsquote? Nein, der Landtag des Landes Schleswig-Holstein ist der Haushaltsgesetzgeber für das Land Schleswig-Holstein und nicht der Deutsche Bundestag.Und genau aus diesem Grund haben wir am 26. März 2009 entschieden, dass wir eine Klage gegen eine bundesrechtliche Regelung führen wollen. Wir haben in diesem Beschluss bereits einen Bevollmächtigen benannt, der eine entsprechende Klage vorbereiten soll.Allerdings kann eine solche Klage nicht dazu dienen, dass wir im Land keine Regelung für eine Schuldenbremse bekommen. Darauf scheint zumindest eine Fraktion in diesem Haus unter Führung Dr. Stegners zu spekulieren.Ich sage für meine Fraktion ganz klar: Wenn eine Klage gegen die Bundesregelung zur Schuldenbremse dazu missbraucht werden soll, hier einen finanzpolitischen „langen Schuh“ hinzulegen und sich aus der Verantwortung zu stehlen, dann werden wir nicht als Kläger auftreten.Wir verlangen von den Sozialdemokraten heute das klare Bekenntnis, dass sie eine Landesregelung für eine Schuldenbremse nicht blockieren werden und wir erwarten vor Klageerhebung die Einleitung des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens hierzu.Die Grünen haben einen Gesetzentwurf für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung eingebracht. Die Intention begrüßen wir. Sie entspricht aber nicht unserem Modell einer Schuldenbremse.Wir verfolgen ein Modell, in dem es einem Landtag regelmäßig versagt sein muss, dem nächsten Landtag Schulden zu hinterlassen.Das bedeutet, das Kreditaufnahmen grundsätzlich auch außerhalb von Notfallsituationen möglich sein sollen, zugleich aber ein Tilgungsplan vorgelegt werden muss, der innerhalb der Legislaturperiode zu einem vollständigen Abbau Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 der aufgenommenen Kredite führen muss. Am Ende einer Legislaturperiode muss zumindest eine „schwarze Null“ stehen.Die Grünen sehen in ihrem Gesetzentwurf eine „zeitnahe“ Tilgung der Aufnahme neuer Schulden vor. Das kann vieles bedeuten.Aus unserer Sicht ist diese Regelung zu ungenau, zumal man nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfes der Grünen bereits dann Kredite aufnehmen kann, wenn bereits eine geringe konjunkturelle Delle Mindereinnahmen erwarten lässt.Zum weiteren Antrag der Grünen über die Vorlage eines Konzeptes der Landesregierung zur Senkung der Nettoneuverschuldung möchte ich nur Folgendes sagen:Es ist natürlich wohlfeil, von anderen diese Konzepte einzufordern. Aber ein solches Konzept gibt es in diesem Landtag alle zwei Jahre. Das nennt sich Landeshaushalt.Im Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung stellt die Landesregierung im Einzelnen vor, wie sie sich die künftige Entwicklung der Landesfinanzen und darin u.a. auch des Stellenplans vorstellt.Wir haben zwar grundsätzlich kein Problem damit, dass die Landesregierung uns die im Antrag der Grünen eingeforderten Informationen liefert. Zusätzliches Wissen schadet schließlich nicht.Was wir aber wirklich benötigen ist eine Debatte um die Maßnahmen, die zum Ziel führen, bis 2020 den Landeshaushalt auszugleichen.Dabei geht es um die Punkte, die ich eingangs beschrieben habe. Wir müssen endlich vorankommen im Aufgabenabbau, um überhaupt die Möglichkeit zu schaffen, mittelfristig Personal einzusparen.Selbst der Deutsche Beamtenbund sperrt sich ja nicht gegen Personalkürzungen, wenn vorher klar definiert wird, welche Aufgaben der Staat künftig zu erfüllen hat. Das ist ein Angebot, welches auch der Landtag aufgreifen sollte.Darüber hinaus müssen wir bei künftigen Planungen insbesondere Maßnahmen fördern, die Wachstum schaffen. Wir brauchen weiter einen zügigen Ausbau wichtiger Verkehrswege – Beispiel Fehmarnbeltquerung und Hinterlandanbindung oder auch der zügige Weiterbau der A 20. wir brauchen verstärkte Anstrengungen in Bildung und Ausbildung, Forschungsförderung und Innovation.Was wir uns hingegen nicht leisten können ist eine Politik, die Betriebe in Schleswig-Holstein beispielsweise in kleineren Gemeinden deswegen vertreibt, weil die Landesplanung erklärt, dass ein Betrieb nicht „ortsangemessen“ ist. So geschehen in Schafstedt mit der Folge, dass Schleswig-Holstein ca. 80 Arbeitsplätze verloren gegangen sind.Was wir uns nicht leisten können ist eine Denkmalschutzpolitik, die Ruinen konserviert und wachstumsorientierte Veränderungen verhindert, so in Neumünster auf dem Messegelände oder in Elmshorn beim Rathaus.Nur mit neuen Weichenstellungen haben wir eine Aussicht, aus der Schuldenspirale herauszukommen, die der Landesrechnungshof beschrieben hat und nur so macht eine Schuldenbremse, für die auch wir stehen, wirklich Sinn.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/