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Anke Spoorendonk zu TOP 12 - Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Presseinformation Kiel, den 19. Juni 2009 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 12,29 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- 12,29 Schleswig- Holstein und Einbau einer Schuldenbremse in die Schleswig- Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Drs. 16/2711 und 16/2710Bei der Föderalismusreform II ging es bekanntlich insbesondere darum, den Finanzausgleichzwischen Bund und Ländern neu zu ordnen. Diese Zielsetzung ist jedoch kläglich gescheitert.Statt die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern klarer zu strukturieren, greift derBund in die Haushaltsrechte der Länder ein und schreibt eine Null-Schuldenbremse vor. ImEndeffekt hat die Föderalismuskommission also nur eines erreicht: Sie schwächt die Länder undgreift ihre Eigenstaatlichkeit an.Mit der Entscheidung im Bundesrat dürfen die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehrmachen, außerdem müssen sie bis dahin ihr strukturelles Defizit abgebaut haben. Mehrfachhat der SSW in den letzten Wochen hier im Landtag vor den Konsequenzen dieses Beschlussesgewarnt. Und ich möchte dies heute noch einmal tun: Nicht nur die finanzpolitischenKonsequenzen dieser rigorosen Schuldenbremse werden für Schleswig-Holstein katastrophale 2Folgen haben. Auch die strukturellen Konsequenzen, wenn wir uns durch eineGrundgesetzänderung quasi entmündigen lassen.Schleswig-Holstein darf ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen und muss bis dahinein jährliches strukturelles Defizit von 600 Millionen Euro abbauen. Zur Unterstützung diesesVorhabens zahlen der Bund und die reicheren Bundesländer neun Jahre lang jeweils 80Millionen Euro an das Land. Nun fordert unser Ministerpräsident zwar dazu auf, frei nach demMotto „Besser als gar nichts“ dankbar zu sein - für den SSW sage ich aber: so einfach geht dasnicht. 80 Millionen Euro sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Bisher steht in den Sternen,wie die restlichen 520 Millionen Euro strukturelles Defizit eingespart werden sollen. Und vorallem ist völlig unklar, wie der momentane Schuldenberg des Landes von 23 Milliarden Eurokleiner werden soll.In dieser Situation nicht gegen die vom Bund diktierte und von unserem Ministerpräsidentengeduldete Schuldenbremse anzugehen, kommt finanzpolitischem Selbstmord gleich.Wir können die Bereiche Kinderbetreuung, Bildung, Polizei und Justiz nicht so weitzurückfahren, dass wir bis 2020 fit für die Schuldenbremse sind. Auch ist es völlig illusorisch,davon auszugehen, dass wir bis dahin den Schleswig-Holsteinischen Schuldenberg abgetragenhaben und jetzt nur noch Gold aus dem Inneren des Berges scheffeln.Um es für den SSW noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir sehen die Notwendigkeiteiner Schuldenbremse. Aber diese Schuldenbremse wird unser Land in den finanzpolitischenRuin treiben und uns jeglichen finanziellen Gestaltungsraum entziehen.Der Landesrechnungshof hat in der letzten Woche sehr deutlich gemacht, dass die aktuelleHaushaltslage katastrophal ist und dass dringend gehandelt werden muss. Die Große Koalitionist mit dem Vorhaben, den Haushalt zu konsolidieren in diese Legislaturperiode gegangen. Einknappes Jahr vor den nächsten Wahlen wissen wir aber, dass auch nächtliche Rendezvouskeine Ergebnisse mehr bringen und dass auch dieses Vorhaben an der Handlungsschwäche der 3Landesregierung scheitert. Trotzdem müssen wir die Kritik des Landesrechnungshofs ernstnehmen. Die Probleme haben sich summiert, aber diese Schuldenbremse suggeriert auf denersten Blick, dass dann alles wieder gut wird. Wird es aber nicht!Nur weil diese Landesregierung in der Föderalismuskommission so schlecht verhandelt hat,können wir noch lange nicht sagen: Na gut, dann kompensieren wir das halt mal eben. AusSicht des SSW bräuchten wir dringend Nachverhandlungen und nicht einenMinisterpräsidenten, der sich im Bundesrat der Stimme enthält und damit sein eigenesArmutszeugnis unterschreibt.Der Landtag war sich darin einig, dass gegen die Einführung der Schuldenbremse vor demVerfassungsgericht geklagt werden muss. Das Budgetrecht ist das Königsrecht des Landtagesund darf nur vom Landtag beschnitten werden. Vor diesem Hintergrund bedaure ich, dass dieFraktionen jetzt nicht mehr an einem Strang ziehen. Besonders die FDP schert mit ihrerPressemitteilung aus, in der sie ankündigt, einer Klage nur zuzustimmen, wenn eineSchuldenbremse für jede Legislaturperiode in die Verfassung aufgenommen wird. Der SSWsteht zum Landtags-Beschluss, eine Verfassungsklage einzureichen und verschließt sichinsgesamt nicht vor einer Diskussion über die Schuldenbremse. Aber für den SSW sage ich auchnoch einmal, dass Schleswig-Holstein den Entschluss aus der Föderalismuskommission nichtakzeptieren kann, da wir sonst unseren politischen Gestaltungsraum aufgeben.Wir werden eine Konsolidierung des Haushalts nicht durch eine reine Begrenzung derVerschuldung erreichen. Wir müssen für eine nachhaltige Finanzpolitik auch die aktiveZukunftsvorsorge in Form von öffentlichen Investitionen ermöglichen. Nur so können wir einenKonjunkturaufschwung gestalten und dann die höheren Steuereinnahmen nutzen, um dieLandesfinanzen zu konsolidieren. 4Der SSW setzt nicht auf eine passive Zukunftsvorsorge des Landes, das sich gesund spart. Wirtreten für eine Finanzpolitik ein, in der wir durch mehr Einnahmen und ein überlegtesEntschuldungskonzept zu einer Haushaltskonsolidierung kommen. SinkendeArbeitslosenzahlen, Steuereinnahmen und Investitionen in Bildung und Infrastruktur sind dieSchalthebel, die wir betätigen müssen. Der SSW unterstützt grundsätzlich die Forderung vonBündnis 90/Die Grünen nach einem Konzept für die Haushaltskonsolidierung unseres Landes.Richtig ist auch, dass wir nicht bis 2020 warten können, ehe wir anfangen zu haben.Die finanziellen Probleme des Landes sind aber zu groß, um sie für politische Grabenkämpfe zunutzen. Der SSW fordert daher, dass sich die Fraktionen mit an den Tisch setzen und dazubeitragen, dass finanzielle Konzepte entwickelt werden, die konsensfähig sind. Um es ganzdeutlich zu sagen: Wir brauchen Lösungen, die über die Fraktionen und die Legislaturperiodehinausgehen. In dieser Runde muss entschieden werden, ob die Landesverfassung überhauptder richtige Ort für das Festschreiben einer Schuldenbremse ist oder ob wir nicht besser einGesetz brauchen. Aus Sicht des SSW macht es nämlich überhaupt keinen Sinn, eineSchuldenbremse in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein zu schreiben.Haushaltslagen und finanzielle Entwicklungen sind zu unbeständig, als dass wir je nach Lageständig die Verfassung ändern können. Wichtig ist für mich zu erst, dass wir ein nachhaltigesFinanzkonzept erarbeiten, in dem sowohl eine Begrenzung der Schulden zu finden ist, als auchTabuthemen angegriffen werden.Nach unserer Auffassung darf das Ergebnis der heutigen Debatte nicht ist, dass wir keinegemeinsame Verfassungsklage gegen die vom Bund diktierte Schuldenbremse einreichen.Dann hat dieses Parlament auch nicht mehr Willen für eine gemeinsame Sache zu kämpfen alsunser Ministerpräsident in den Verhandlungen der Föderalismuskommission. Wir können abernicht hinnehmen, dass Schleswig-Holstein die Luft zum Atmen genommen wird, weil derMinisterpräsident auf Bundesebene nicht den Mut aufgebracht hat, für sein Land zu kämpfen.