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Hans Müller zu TOP 19: Status der Landeszentrale nur mit breitem Konsens verändern
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 19.06.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 19, Landeszentrale für politische Bildung zukünftig beim Landtag ansiedeln (Drucksache 16/2666)Hans Müller:Status der Landeszentrale nur mit breitem Konsens verändernBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben beantragt, die Zuständigkeit für die Landeszentra- le für politische Bildung von der Landesregierung an den Landtag zu verlagern. Das wird begründet mit der verstärkten Rolle des Landtags in der politischen Bildungsar- beit; eine Anbindung der Landeszentrale würde damit Doppelangebote vermeiden.Ein Blick durch die Länder zeigt, dass die Zuordnung der Landeszentrale zu den jewei- ligen Landesregierungen der Standard ist. In den meisten Ländern ist die Landeszent- rale dem Bildungsministerium zugeordnet, so in Hamburg, in Bayern, in Berlin, in Brandenburg, in Rheinland-Pfalz, in Sachsen, im Saarland und in Mecklenburg, so wie es ja auch bei uns bis 2005 war.Die am weitesten verbreitete Alternative dazu ist die Anbindung an die Staatskanz- lei, so wird außer bei uns auch in Hessen, Baden-Württemberg, Bremen, Thüringen und Sachsen-Anhalt verfahren. Nordrhein-Westfalen hat sich etwas besonders Apar- tes einfallen lassen: Dort ist die Landeszentrale an das Ministerium für Gesundheit, Familie, Frauen und Integration angebunden.Die Frage des rechtlichen Status (der in den einzelnen Ländern ebenfalls nicht einheit- lich geregelt ist) und der Anbindung ändert nichts an den gemeinsamen GrundsätzenHerausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-aller Landeszentralen, wie sie im Münchner Manifest 1997 festgelegt wurden, also Pluralismus, Überparteilichkeit und Unabhängigkeit, Stärkung von Demokratie und ak- tiver gesellschaftlicher Teilhabe, Aufarbeitung der Geschichte, Zukunftsorientierung und Methodenpluralität.Schleswig-Holstein geht mit dem seit 2005 gewählten Verfahren bzw. mit der Praxis des vergangenen halben Jahrhunderts, die Landeszentrale an die Regierung anzubin- den, also keinen Sonderweg. Wir wollen an der Landeszentrale festhalten. Dabei ist uns natürlich klar, dass die Landeszentrale nur eines von weiteren Angeboten der politischen Bildung ist. Das Spektrum beginnt mit dem Elternhaus, zieht sich über Kindergarten, Schule und Hochschule hin, bis zu den alten und neuen Medien; nicht zu vergessen sind dabei die gesellschaftlichen Organisationen wie Parteien, Gewerk- schaften und Verbände.Die Landeszentralen für politische Bildung können keine Monopolstellung in der politi- schen Bildung für sich beanspruchen, sondern nur andere Angebote vertiefen und er- gänzen. Ihr Erfolg ist dabei davon abhängig, inwieweit sie insbesondere den Bereich der Geschichte und den der Politik des eigenen Landes und seiner Regionen erken- nen, besetzen und einem breiten Publikum nahezubringen in der Lage sind. Dabei ha- ben geschichtliche Aufarbeitungen ebenso Platz wie aktuelle Entwicklungen.Wir haben Sympathien für den Vorschlag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, aber vor einer endgültigen Zustimmung ist eine breite Erörterung mit Anhörung im Ausschuss unverzichtbar. Wenn man eine so weit reichende Entscheidung gegen Ende einer Le- gislaturperiode treffen will, bedürfte es eines breiten Konsens im Landtag. Es gibt ja auch keinen besonderen Eilbedarf.Der Antrag fällt zusammen mit den Bemerkungen des Landesrechnungshofes, der sich sehr kritisch zur Tätigkeit, aber auch zur Rechtsstellung als Landesbetrieb und zur -3-personellen Ausstattung äußert. Auch diese Bemerkungen des LRH gehören in die Debatte einer möglichen Neu- und/oder Umorganisation.Lassen Sie uns daher die weitere Diskussion im Bildungsausschuss führen. Wir bean- tragen die Überweisung in den Bildungsausschuss.