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Anke Spoorendonk zu TOP 43 - Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
Presseinformation Kiel, den 17. Juni 2009 Es gilt das gesprochene WortAnke Spoorendonk TOP 43 Ane Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen 16/2273 16/2525 Drs. 16/2273 und 16/2525Der vorliegende Bericht sagt es klipp und klar: “es gibt keine allgemeine Rechtsgrundlageund keinen allgemeinen Rechtsanspruch“ (S. 3) für die Anerkennung ausländischerBerufsabschlüsse. Jeder Ausländer, der nach Deutschland kommt und in seinemerlernten Beruf arbeiten möchte, ist ein Einzelfall. Er oder sie ist aber nicht auf sich alleingestellt. Schleswig-Holstein hat eine solide Beratungsinfrastruktur, in derMitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompetent und unabhängig unterstützen undinformieren.Doch im Kampf um die rechtliche Anerkennung oder Teilanerkennung von im Auslanderworbenen Abschlüssen hilft auch die beste Beratung nicht weiter. Letztlich kommt esdarauf an, dass erstens die Anerkennungsverfahren einfacher werden und zweitens dieWege zur Anerkennung verkürzt werden. Optimal wäre eine zentrale Anlaufstelle für dieAnerkennung. So eine Institution ist allerdings nicht in Sicht. 2Aber es ist einiges in Bewegung geraten. Der Bericht listet die Initiativen undArbeitsgruppen auf, die sich auf Bund-Länder-Ebene mit der Verbesserung der Situationbeschäftigen. Noch für 2009 werden greifbare Ergebnisse in Aussicht gestellt.Gleichzeitig wird einer „Herabstufung von Qualitätsansprüchen deutscherAusbildungsgänge“ bereits auf der ersten Seite des Berichts eine Absage erteilt, wasunter nationalen Gesichtspunkten vielleicht verständlich ist, den Sachverhalt nachMeinung des SSW aber nicht ganz zutreffend umschreibt. Weder einem iranischenIngenieur noch einer indischen Ärztin geht es um eine Herabsetzung der Standardsdurch die Hintertür. Diese Theorie entbehrt jeder Grundlage und war trotzdem bishereines der Haupthindernisse für die Einführung einfacher Anerkennungsverfahren. Daszweite Hindernis ist sicherlich die berufsständische Verfasstheit der Bundesrepublik.Wir können es uns aber nicht leisten, gerade angesichts des sich abzeichnendenFacharbeitermangels, dass Potenziale brach liegen, nur weil die Anerkennung einesausländischen Berufsabschlusses nicht die bürokratischen Hürden überwinden kann.Darum begrüßt der SSW auch ausdrücklich die Bemühungen der Landesregierung, einendeutsch-dänischen Berufsanerkennungspakt abzuschließen. Aus Sicht des SSW ist dieseiner der wichtigsten Bausteine zur Etablierung eines deutsch-dänischenArbeitsmarktes.In der von mir gestellten Kleinen Anfrage zur bilateralen Anerkennung vonBerufsabschlüssen ist deutlich geworden, wie groß die Hürden sind, um Ausbildungenüber die deutsch-dänische Grenze anzuerkennen. Nicht nur, dass die Entscheidungen aufder Ebene Berlin-Kopenhagen gefällt werden, auch Anzahl, Struktur, Inhalte und Partnerunterscheiden sich. An gutem Willen scheint es aber nicht zu fehlen, es sind die 3konkreten Hindernisse in der Praxis, die die Anerkennung so schwierig macht. Diedänische Ausbildungsstätte EUC Syd hat einen detaillierten Vergleich derAusbildungsgänge und ihrer Inhalte angestellt, um so Schritt für Schritt derAnerkennung von Ausbildungen näher zu kommen. Parallel dazu arbeiten dieverschiedenen Berufsschulen in der deutsch-dänischen Grenzregion seit Jahren inProjekten zusammen und haben es geschafft, Projektsarbeitsforen in der pädagogischenAusbildung zu etablieren, Informationsstrukturen aufzubauen und konkreteUnterrichtsprojekte gemeinsam durchzuführen.Es liegt jetzt an der Politik auf Landes- und auch auf Bundesebene, die bereitsvorhandene Zusammenarbeit den formell notwendigen Hintergrund zu geben. UnseremMinisterpräsidenten Peter Harry Carstensen ist der Bericht von EUC Syd präsentiertworden, außerdem hat er bei seiner letzten Reise nach Kopenhagen mit Vertretern derdänischen Regierung über das Thema gesprochen. Aus Sicht des SSW ist es jetztdringend notwendig, den Gesprächen auch Taten folgen zu lassen!