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19.06.09 , 13:34 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 43 - Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen

Presseinformation Kiel, den 17. Juni 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk TOP 43 Ane Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen 16/2273 16/2525 Drs. 16/2273 und 16/2525

Der vorliegende Bericht sagt es klipp und klar: “es gibt keine allgemeine Rechtsgrundlage
und keinen allgemeinen Rechtsanspruch“ (S. 3) für die Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse. Jeder Ausländer, der nach Deutschland kommt und in seinem
erlernten Beruf arbeiten möchte, ist ein Einzelfall. Er oder sie ist aber nicht auf sich allein
gestellt. Schleswig-Holstein hat eine solide Beratungsinfrastruktur, in der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompetent und unabhängig unterstützen und
informieren.


Doch im Kampf um die rechtliche Anerkennung oder Teilanerkennung von im Ausland
erworbenen Abschlüssen hilft auch die beste Beratung nicht weiter. Letztlich kommt es
darauf an, dass erstens die Anerkennungsverfahren einfacher werden und zweitens die
Wege zur Anerkennung verkürzt werden. Optimal wäre eine zentrale Anlaufstelle für die
Anerkennung. So eine Institution ist allerdings nicht in Sicht. 2
Aber es ist einiges in Bewegung geraten. Der Bericht listet die Initiativen und
Arbeitsgruppen auf, die sich auf Bund-Länder-Ebene mit der Verbesserung der Situation
beschäftigen. Noch für 2009 werden greifbare Ergebnisse in Aussicht gestellt.
Gleichzeitig wird einer „Herabstufung von Qualitätsansprüchen deutscher
Ausbildungsgänge“ bereits auf der ersten Seite des Berichts eine Absage erteilt, was
unter nationalen Gesichtspunkten vielleicht verständlich ist, den Sachverhalt nach
Meinung des SSW aber nicht ganz zutreffend umschreibt. Weder einem iranischen
Ingenieur noch einer indischen Ärztin geht es um eine Herabsetzung der Standards
durch die Hintertür. Diese Theorie entbehrt jeder Grundlage und war trotzdem bisher
eines der Haupthindernisse für die Einführung einfacher Anerkennungsverfahren. Das
zweite Hindernis ist sicherlich die berufsständische Verfasstheit der Bundesrepublik.


Wir können es uns aber nicht leisten, gerade angesichts des sich abzeichnenden
Facharbeitermangels, dass Potenziale brach liegen, nur weil die Anerkennung eines
ausländischen Berufsabschlusses nicht die bürokratischen Hürden überwinden kann.
Darum begrüßt der SSW auch ausdrücklich die Bemühungen der Landesregierung, einen
deutsch-dänischen Berufsanerkennungspakt abzuschließen. Aus Sicht des SSW ist dies
einer der wichtigsten Bausteine zur Etablierung eines deutsch-dänischen
Arbeitsmarktes.


In der von mir gestellten Kleinen Anfrage zur bilateralen Anerkennung von
Berufsabschlüssen ist deutlich geworden, wie groß die Hürden sind, um Ausbildungen
über die deutsch-dänische Grenze anzuerkennen. Nicht nur, dass die Entscheidungen auf
der Ebene Berlin-Kopenhagen gefällt werden, auch Anzahl, Struktur, Inhalte und Partner
unterscheiden sich. An gutem Willen scheint es aber nicht zu fehlen, es sind die 3
konkreten Hindernisse in der Praxis, die die Anerkennung so schwierig macht. Die
dänische Ausbildungsstätte EUC Syd hat einen detaillierten Vergleich der
Ausbildungsgänge und ihrer Inhalte angestellt, um so Schritt für Schritt der
Anerkennung von Ausbildungen näher zu kommen. Parallel dazu arbeiten die
verschiedenen Berufsschulen in der deutsch-dänischen Grenzregion seit Jahren in
Projekten zusammen und haben es geschafft, Projektsarbeitsforen in der pädagogischen
Ausbildung zu etablieren, Informationsstrukturen aufzubauen und konkrete
Unterrichtsprojekte gemeinsam durchzuführen.


Es liegt jetzt an der Politik auf Landes- und auch auf Bundesebene, die bereits
vorhandene Zusammenarbeit den formell notwendigen Hintergrund zu geben. Unserem
Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen ist der Bericht von EUC Syd präsentiert
worden, außerdem hat er bei seiner letzten Reise nach Kopenhagen mit Vertretern der
dänischen Regierung über das Thema gesprochen. Aus Sicht des SSW ist es jetzt
dringend notwendig, den Gesprächen auch Taten folgen zu lassen!

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