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Jürgen Weber zu TOP 4: Hochschulzugang und -abschlüsse bundeseinheitlich regeln
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 19.06.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 4, Hochschulzulassungsgesetz und Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung (Drucksache 16/2524 und 16/2681)Jürgen Weber:Hochschulzugang und -abschlüsse bundeseinheitlich regelnWir werden heute dem Hochschulzulassungsgesetz mit einigen Änderungen zustim- men. Damit haben wir ein akzeptables Zulassungsgesetz. Ich will allerdings noch ein- mal unterstreichen: Das ist und bleibt für uns nur die zweitbeste Lösung. Wir bleiben dabei: Hochschulzugang und Hochschulabschlüsse müssen bundeseinheitlich, am besten bundesgesetzlich geregelt werden. Die derzeit gültigen Rahmensetzungen durch die Absurditäten eines überbordenden Bildungsföderalismus verhindern das leider zur Zeit.Wenn es einen Bereich gibt, der im Interesse der Studierenden, aber auch der Hoch- schulen selbst, in einem bundeseinheitlich festgelegten Verfahren geregelt werden müsste, ist es nach meiner Überzeugung die Umsetzung der allgemeinen oder fach- gebundenen Hochschulreife im Hinblick auf den Hochschulzugang. Das steht leider z.Z. nicht auf der Agenda. So bleibt uns nichts anderes, als uns mit dem Gesetzent- wurf der Landesregierung in der vom Ausschuss beschlossenen Form auseinander zu setzen.Die Eckwerte dieses Gesetzes sind: 1) die bisherigen konkreten curricularen Normwerte werden durch ein Bandbreiten- modell flexibilisiert.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-2) Die zu verteilenden Studienplätze werden neu kontingentiert: der Grad der Qua- lifikation, also die beste Abiturdurchschnittsnote, wird auf 20 % reduziert. Weitere 30 % (das haben wir im Ausschuss im Interesse der Studien- bewerber geändert) werden nach Wartezeit vergeben. 3) Und die restliche Hälfte wird von den Hochschulen selbst ausgewählt. Nach den Kriterien - der Gesamtqualifikation, - der gewichteten Qualifikation hinsichtlich der fachspezifischen Eignung, - einem fachlichen Test, - nach der Art der beruflichen Ausbildung oder Tätigkeit, - nach dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs - oder nach einer Kombination aus diesen Elementen, wobei es dabei bleibt, dass der Grad der Qualifikation das Hauptkriterium sein muss.Wir haben nach längerer interner Diskussion beschlossen, die Altershöchstgrenze nicht, wie von der Landesregierung vorgeschlagen, auf 45 Jahre abzusenken, sondern es bei 55 Jahren zu belassen. Wir berücksichtigen damit die veränderten Bildungsbiogra- phien, mit denen wir es heute zu tun haben. Diese Flexibilität sollte das Gesetz nicht unterbinden.Wenn dieses Gesetz von der Mehrheit des Landtages verabschiedet wird, kommt es darauf an, wie die Ausführungsverordnungen dazu aussehen; wir werden dabei auf ein hohes Maß an Transparenz und Studierendenfreundlichkeit achten.Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Bildungsausschus- ses.