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15.07.09 , 10:26 Uhr
FDP

Wolfgang Kubick zur Haushaltspolitik der Großen Koalition: Vorschläge der Koalition sind ein Armutszeugnis!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 224/2009 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Mittwoch, 15. Juli 2009 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Sperrfrist: Redebeginn Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort!
Finanzen/Haushalt
Wolfgang Kubicki: Vorschläge der Koalition sind ein Armutszeugnis! In seinem Redebeitrag zu TOP 37 (Haushalt konsolidieren) sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki:
„Es ist schwierig, 10 Minuten über etwas so Substanzloses zu reden, wie über diesen Antrag von CDU und SPD. Er ist eine Aneinanderreihung von Maßnahmen, die allerdings keinerlei Auswirkungen auf das tatsächliche Handeln der Landesregierung haben. Wenn man sich in Erinnerung ruft, wie es zu diesem Antrag kam, dann ist dies möglicherweise sogar verständlich, trotzdem ist es ein Armutszeugnis.
Lassen Sie mich die Entstehungsgeschichte dieses Antrages kurz schildern: Am Mittwoch, den 17. Juni kam der Koalitionsausschuss zusammen. Der Ministerpräsident präsentierte ein „knallhartes Spar-Konzept“, doch SPD-Chef Stegner lehnte es ab. Der Ministerpräsident drohte daraufhin offen mit Koalitionsbruch. Nachts um eins vertagte sich das Gremium auf Sonntag den 22. Juni. Man wollte in Ruhe noch mal über alles nachdenken und sich gegenseitig annähern. An den darauffolgenden Tagen fielen dann aber die beiden SPD-Minister Döring und Hay ihrem Fraktions- und Parteivorsitzenden Dr. Stegner in den Rücken und erklärten öffentlich, auch die SPD käme nicht um Sparmaßnahmen herum. Am Sonntag Abend stecken also die Koalitionäre erneut ihre Köpfe zusammen – offenbar so lange, bis weißer Rauch aufstieg. Noch am Abend trat dann die Koalition vor die Presse und Finanzminister Wiegard erklärte, man habe Regelungen zur Schuldenbremse gefunden, einen Personalabbau und umfassende Haushaltsstrukturmaßnahmen beschlossen, die sich auch alle im 2. Nachtragshaushalt wiederfinden würden.
Als ich die Ergebnisse der Pressekonferenz hörte, da dachte ich kurzzeitig, CDU und SPD hätte sich doch mal auf etwas Wegweisendes einigen können. Doch bei genauerem Hinsehen entpuppte sich dies als allzu leichte Gutgläubigkeit. Denn was wurde im Detail beschlossen? Als erstes hat man sich verständigt, einen Beschluss, den der Landtag einstimmig beschlossen hat, einfach nicht umzusetzen. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Man ist übereingekommen, gegen die Einführung einer Schuldenbegrenzung durch den Bund, die ab 2020 die Aufnahme von Krediten in konjunkturellen Normallagen nicht mehr zulässt, nicht zu klagen. Und man hat weiter beschlossen, keine eigene Regelung in der Landesverfassung zu verankern. Auf der anderen Seite haben aber weder die CDU noch die SPD konkrete Vorstellungen, wie die Schuldenbremse umgesetzt werden soll. So teilte Finanzminister Wiegard am 22. Juni zwar mit, er werde eine Lösung finden und entsprechende Formulierungen für die Umsetzung in der Landeshaushaltsordnung vorschlagen. Doch auch nach intensivem Suchen ist es mir nicht gelungen, im 2. Nachtragshaushalt irgendeine Änderung der Landeshaushaltsordnung zu finden. Und auch ein konkreter Antrag der Koalition zur entsprechenden Änderung der Landeshaushaltsordnung liegt bis heute nicht vor. Das ist schon ein starkes Stück. Aber dazu werde ich mich ausführlich bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt äußern.
Was ich aber an dieser Stelle bereits tun will ist, dem Kollegen Martin Kayenburg ausdrücklich meinen Respekt und meine Anerkennung auszusprechen. Dass er sich als Landtagspräsident offen mit einem eigenen Plenarantrag gegen die Koalition stellt und eindeutig klarstellt, dass ein einstimmig gefasster Beschluss des kompletten Landtages nicht einfach so von einem Koalitionsausschuss in Frage gestellt werden kann, das ist ihm hoch anzurechnen.
Es wurde aber nicht nur der Ausstieg aus der Klage beschlossen, sondern zudem angebliche umfassende Haushaltsstrukturmaßnahmen zur Konsolidierung, die sich nach Aussage des Koalitionsantrages auch im 2. Nachtragshaushalt wiederfinden. Doch weit gefehlt. Im Nachtragshaushalt findet sich nichts von den im Koalitionsausschuss angeblich beschlossenen strukturellen Maßnahmen wieder. Oder mit anderen Worten: Der 2. Nachtragshaushalt ist eine Abkehr von politischen Entscheidungen. Keine der angekündigten Maßnahmen findet sich im Nachtrag wieder. Und insofern nützt auch der vorliegende Antrag von CDU und SPD relativ wenig, da er lediglich vage Absichtserklärungen enthält, die die nächste Regierung nach der Landtagswahl umsetzen müsste. Die Aussage des Finanzministers in der Finanzausschusssitzung am 9. Juli, er plane keinen weiteren Nachtragshaushalt, zeigt eindeutig, dass es definitiv nicht zu einer konkreten Umsetzung der in der Koalition beschlossenen Maßnahmen kommt. Von daher ist dieser Antrag von CDU und SPD nicht nur substanzlos, sondern auch ganz schön dreist.
Und er ist auch in sich widersprüchlich. Denn kommen wir einmal zu den personalwirtschaftlichen Maßnahmen. So listen CDU und SPD haarklein auf, dass bei der Polizei 150, bei der Justiz 141, in der Steuerverwaltung 155 und bei den Lahrkräften 1027 Stellen wegfallen sollen. Also Angaben auf die einzelne Stelle genau. Gleichzeitig heißt es im Antrag, dass die Landesregierung und damit die einzelnen Ressorts erst im 1. Quartal 2010 ein Umsetzungskonzept in Form eines Abbauplanes vorlegen sollen.
Das ist doch absurd. Was hier passieren soll ist ein Personalabbau, der in fataler Weise gekennzeichnet ist durch ein reines „Abbröseln“ durch die natürliche Fluktuation. Und zwar ohne im Rahmen einer Aufgabenkritik das Verwaltungshandeln auf die Kernaufgaben zu reduzieren. Diesen Weg, den CDU und SPD hier gehen wollen, gehen wir nicht mit. Ein Personalabbau, ohne vorher die Aufgaben, die die öffentliche Hand überhaupt noch zu erledigen hat, zu definieren, wird schlicht zu einer Mangelverwaltung zu Lasten der Bürger und der Beschäftigten im öffentlichen Dienst führen.
Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Eine vernünftige Landesregierung würde doch genau anders herum vorgehen. Erst die Aufgaben definieren, dann den Personalbedarf für diese Aufgaben feststellen und daraufhin entsprechend das Personal reduzieren. Ich finde es einigermaßen befremdlich, dass sich in diesem Antrag – zumindest im Zuständigkeitsbereich des Landes – kein Wort findet zum Aufgabenverzicht, kein Wort findet zur Verwaltungsstrukturreform und kein Wort findet zur Deregulierung. Ist es tatsächlich so, dass CDU und SPD von den vielfältigen Vorschlägen des Entbürokratisierungsstaatssekretärs zur Verwaltungsneustrukturierung keinen einzigen aufgreifen wollen? Es ist mir völlig schleierhaft, wie auf diese Weise auch nur annähernd im Jahr 2020 ein strukturell ausgeglichener Haushalt erreicht werden soll.
Und ein Aspekt – und das ist aus Sicht der FDP-Fraktion der wichtigste - fehlt bei den Vorstellungen von CDU und SPD völlig. Der Schleswig-Holsteinische Haushalt zeigt doch sehr eindrucksvoll, dass wir nur über die Einnahmenseite eine Konsolidierung der Landesfinanzen erreichen: Durch Wachstum, durch Stärkung der Kaufkraft und der damit einhergehenden Steuermehreinnahmen. Es kann doch auch der Koalition nicht verborgen geblieben sein, dass Haushaltsdefizit und Wirtschaftswachstum in einem umgekehrt proportionalem Verhältnis zueinander stehen. Oder einfach gesagt: Wirtschaftswachstum senkt die Schulden. Doch bereits heute nimmt Schleswig-Holstein im Vergleich zu den anderen westdeutschen Flächenländern pro Kopf 120 Euro weniger an Steuern ein. Das liegt nicht an zu niedrigen Steuersätzen, sondern an zu geringem Wachstum. Und genau hier liegt das Problem. Ob mit oder ohne Schuldenbremse – die Zinslasten drohen unser Land zu ersticken. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, um die Neuverschuldung zu reduzieren. Und zwar durch Wirtschaftswachstum. Aber es fehlt sowohl im 2. Nachtragshaushalt, als auch im Antrag von CDU und SPD ein Konzept, welches zu mehr Wirtschaftswachstum in unserem Land führt.
Die FDP-Fraktion wird den Antrag der Koalition ablehnen. Er enthält keine konkrete Maßnahme, die auch mit dem 2. Nachtragshaushalt umgesetzt wird, er verschiebt die Entscheidungen auf die kommenden Legislaturperioden, es fehlen die dringend notwendigen Anstrengungen zur Aufgabenkritik und es fehlt ein Konzept zur strukturellen Einnahmeverbesserung durch eine Erhöhung der Wachstumsdynamik.“, so Kubicki abschließend.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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