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15.07.09 , 11:34 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Die Große Koalition ist sich selbst genug!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 225/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 15.07.2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Landesverfassung/ Schuldenbremse
Wolfgang Kubicki: „Die Große Koalition ist sich selbst genug!“ In seinem Redebeitrag zu TOP’s 12 und 29 (Schuldenbremse in die Landesverfassung und Klage gegen Schuldenbremse) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Wenn wir unsere Verfassung ernst nehmen, wie wir es in Sonntagsreden immer wieder sagen, wie wir es bei der Einführung des Landesverfassungsgerichts in Schleswig-Holstein mit besonderer Betonung und mit besonderer Ehrfurcht wieder gesagt haben, dann muss unsere Landesverfassung genau der rechtliche Ort sein, um eine der wichtigsten politischen Zukunftsfragen zu beantworten“, so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Johann Wadephul in seinem Redebeitrag zur Klage gegen eine Schuldenbremse am 26. März 2009.
Übertragen auf die Ergebnisse des Koalitionsausschusses von CDU und SPD heißt das:
1. C DU und SPD nehmen die Verfassung unseres Landes nicht ernst und 2. d ie in früheren Redebeiträgen vorgebrachten Wertschätzungen unserer Landesverfassung waren alles Sonntagsreden.
Aber es gibt sie noch, die aufrechten Demokraten.
Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion beim Landtagspräsidenten bedanken, dass er nicht nur seine Initiativen zur Schuldenbremse eingebracht hat, sondern auch durch seine zutreffenden Worte in seiner Pressemitteilung vom 22.06.2009 seinen Protest gegen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses deutlich gemacht hat.


Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Der Schritt, den Sie, Herr Präsident, hier gegangen sind, unterstreicht Ihre Glaubwürdigkeit und persönliche Integrität.
Sie haben gegen die Vereinbarungen im Koalitionsausschuss einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Verankerung einer Schuldenbremse in die Landesverfassung vorsieht.
Sie haben dazu einen Antrag eingebracht, der die bereits beschlossene Klage des Landtages gegen die bundesgesetzliche Regelung für eine Schuldenbremse der Länder weiterverfolgt.
Beide Initiativen finden unsere grundsätzliche Unterstützung, auch, wenn wir bei der konkreten Regelung eine andere Variante bevorzugen.
Dabei ist Ihnen als einzelnem Abgeordneten sogar ein handwerklich besserer Gesetzentwurf gelungen, als der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen in der letzten Tagung.
Ich habe bereits während der letzten Landtagssitzung für meine Fraktion deutlich gemacht, dass wir eine Schuldenbremse wollen, die eine Aufnahme neuer Kredite ab 2020 nur dann zulässt, wenn diese innerhalb des Zeitraumes einer Legislaturperiode wieder getilgt sind.
Schleswig-Holstein braucht Verlässlichkeit.
Wir brauchen eine Schuldenregelung in unserer Landesverfassung, die verbindlich festschreibt, ob und wann Kredite aufgenommen werden dürfen.
Wir brauchen diese Regelung gerade in der Landesverfassung, weil
- die Schuldenregelung des Bundes nach unserem Rechtsverständnis für den Landtag nicht verbindlich ist und - wir nur mit einer Regelung in der Landesverfassung und der darin verankerten Zwei- Drittel-Hürde verhindern können, dass künftig nicht mit den Haushaltsgesetzen die Schuldenbegrenzung mit einfacher Mehrheit wieder ausgehebelt werden kann.
Das ist alles nicht neu. Das haben wir alle schon x-mal miteinander diskutiert und debattiert. Insbesondere FDP, Grüne und CDU haben eine Schuldenbremse auf Landesebene gefordert. SPD und SSW waren in der Vergangenheit dagegen.
Es war also an den Christdemokraten, innerhalb des Koalitionsausschusses dafür zu sorgen, dass entweder durch eine Klage Rechtssicherheit darüber hergestellt wird, ob die Bundesregelung möglicherweise doch Geltung für Schleswig-Holstein hat oder die Sozialdemokraten zu einer Änderung der Landesverfassung zu bewegen.
Und die Ausgangslage für erfolgreiche Verhandlungen hätte nicht besser sein können. Insbesondere nach der Pressekonferenz des Landesrechnungshofes am 12. Juni 2009 hatte die CDU alle Argumente auf ihrer Seite. Vor dem Hintergrund der weiter fortschreitenden Verschuldung des Landeshaushalts hatte sich der LRH für eine Schuldenbremse und harte Einschnitte im Landeshaushalt ausgesprochen.
So gewappnet ging die CDU in den Koalitionsausschuss und es war ihre Aufgabe in den Verhandlungen mit der SPD, auf eine Schuldenbremse in der Landesverfassung zu drängen.
Die CDU ist bei der letzten Wahl auch wegen ihrer vermeintlichen finanzpolitischen Kompetenz gewählt worden, nicht, um die SPD in der Regierung zu halten.

Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Nun ist es in einer Koalition bei Verhandlungen ganz natürlich, dass der Schwanz versucht, mit dem Hund zu wedeln. Es kommt nur darauf an, ob der Hund sich das gefallen lässt.
Nimmt man die Ergebnisse des letzten Koalitionsausschusses zum Thema Schuldenbremse und Einsparungen, so stellt man fest, dass die SPD kräftig mit der CDU gewedelt hat – zum wiederholten Mal.
Fazit der Sparrunde der Koalition ist:
1. dass konkrete Einsparbeschlüsse in die Zukunft vertagt wurden und 2. sich die Koalitionäre nicht darauf geeinigt haben, eine Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen.
Hier wird nur von landesspezifischen Regelungen gesprochen, die, wenn sie einfaches Gesetz sind, durch das nächste Haushaltsgesetz mit einfacher Mehrheit wieder verändert werden könnten. 3. Die Koalition kann weiter wurschteln.
Dem Landtagspräsidenten gebührt daher heute in mehrerlei Hinsicht das Lob des gesamten Landtages. Er hat mit seinen zwei Initiativen mehr Konkretes vorgelegt, als CDU und SPD in zwei Sitzungen als Ergebnis erzielt haben.
Ihm ist bewusst, dass wir eine Schuldenregelung in der Landesverfassung brauchen, um wirklich sicherzustellen, dass sie auch beachtet wird.
Er hat auch klargestellt, dass für ihn die konstitutionellen Rechte des Landtages, wie das Haushaltsrecht, nicht auf dem Altar des Forstbestandes einer verbrauchten Koalition geopfert werden darf. Oder anders gesagt: Die verfassungsrechtliche Ordnung muss über den parteipolitischen Interessen von CDU und SPD stehen.
Nur zur Erinnerung: Der Landtag hatte noch im März auf Initiative aller politischen Kräfte im Landtag beschlossen, dass eine Klage gegen eine Bundesregelung zur Schuldenbremse geführt werden soll. Sogar ein Prozessbevollmächtigter war schon für die Vertretung der Klage ausgesucht worden.
Wir haben einvernehmlich und unmissverständlich klargestellt, dass es das Königsrecht des Landtages selbst,
- nicht des Bundestages, - nicht der Landesregierung im Bundesrat - und schon gar nicht des Koalitionsausschusses
ist, Regelungen zum Haushaltsrecht und erst Recht zur Höhe der möglichen Aufnahme von Krediten zu treffen.
Allerdings ließen der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und die Kollegin Spoorendonk klar durchblicken, dass sie nach einer erfolgreichen Klage gegen die Bundesregelung eine Schuldenbremse auch inhaltlich ablehnen würden.
Und genau darum ging es der SPD nun auch bei den Koalitionsverhandlungen mit der CDU.
Dadurch, dass die Genossen bei den Christdemokraten erreicht haben, dass auf eine Klage gegen die Bundesregelung und eine eigene Verfassungsregelung für eine Schuldenbremse verzichtet werden soll, können künftig fröhlich weiter Schulden aufgenommen werden, ohne die Vorgaben des Bundes zu beachten.

Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Mangels Regelungskompetenz des Bundes bräuchten nämlich künftige Landtage die Bundesregelungen zur Schuldenbremse nicht zu beachten.
Faktisch heißt das: Durch den Verzicht der CDU in den Koalitionsverhandlungen hat Schleswig-Holstein derzeit keine verbindliche Schuldenbremse ab 2020!
Der Landtagspräsident hat hierzu die passenden Worte formuliert. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Landtagspräsidenten vom 22. Juni 2009:
„Kayenburg zeigte sich abschließend besorgt, dass die Glaubwürdigkeit des Parlaments leide durch die geplante Aufgabe parlamentarischer Grundrechte (Budget- und Haushaltsrecht) zugunsten materieller Vorteile und einer zweifelhaften Parteiraison.“
Ich gebe ihm Recht. Glaubwürdigkeit der Politik ist derzeit wohl das wichtigste Gut.
Die Glaubwürdigkeit leidet, wenn wir gestern das eine sagen und morgen das Gegenteil tun.
Schlimmer wird es, wenn der Verlust von Glaubwürdigkeit einhergeht mit der Suche nach eigenem Vorteil auf Kosten des Gemeinwohls. Genau das meinte wohl der Landtagspräsident mit den Stichworten „materieller Vorteil“ und „ zweifelhafter Parteiraison“. Dafür ist die Große Koalition in den letzten vier Jahren leider ein Paradebeispiel.
Sie ist sich selbst genug.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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