Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anke Spoorendonk zu TOP 12 - Änderung der Landesverfassung
Presseinformation Kiel, den 15.07.2009 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 12 Änderung der Landesverfassung (Drs. 16/2746) 29 Verfassungsklage zur Schuldenbremse (Drs. 16/2747)Eigentlich hätte diese Debatte eine Sternstunde des Parlaments sein sollen, aber jetzt ist eseher eine Trauerfeier geworden. Nachdem die Föderalismuskommission es nicht geschafft hat,die Interessen und die Autonomie der Landesparlamente ausreichend zu berücksichtigen, hatein einiger Landtag sich gegen die starre Schuldenbremse im Grundgesetz ausgesprochen undwollte ein einiger Landtag seine Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen. Eshätte ein Aufruf für den Parlamentarismus auf Länderebene werden sollen. Aberbedauerlicherweise ist diese Geschlossenheit jetzt von einer hyperaktiven „Koalition derSparwilligen“ in Schutt und Asche gelegt worden. Die finanzpolitische Weitsicht wurde demfinanzpolitischen Populismus geopfert.Zumindest einer der beiden Emissäre des Landtags in der Föderalismuskommission ist aberseinem Auftrag treu geblieben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Schuldenbremsein der Landesverfassung und mit seinem Antrag zur Klage vor dem Bundesverfassungsgerichtwird unser Landtagspräsident der Verantwortung gerecht, die ihm als Vertreter der Landtage 2in der Bund-Länder-Kommission oblag. Dafür schulden wir Martin Kayenburg großen Dank. Erhat es vermocht, den gemeinsamen Nenner in dieser komplizierten Frage klar herauszustellen.Er hatte es geschafft, die Fraktionen in der Haltung zu einen, dass das Landesparlament seinehaushaltsrechtlichen Möglichkeiten nicht so massiv vom Bundesgesetzgeber einschränkenlassen darf. Diese Leistung ist jetzt von den Parteifürsten in der CDU und der SPD zunichtegemacht worden.Leidtragender ist das Parlament als ganzes. Denn es ging hier gerade nicht um den partei-politischen Streit darüber, wer wie viel sparen will. Es ging um das Gemeinsame. Es gingdarum, eine schlechte Regelung auf Bundesebene zu verhindern, ohne dass damit diefinanzpolitischen Ziele aufgegeben werden. Denn allen hier im Hause ist der Ernst derfinanziellen Lage bewusst. Alle sind bereit, massiv zu sparen. Alle stehen hinter einer Schulden-bremse in der Landesverfassung, die es uns ermöglicht, die Ausgaben zu begrenzen undtrotzdem Herr über das eigene Haus zu bleiben. Die Gemeinsamkeit ist aber trotzdem dahin.Wir wollten unsere Autonomie bewahren – jedenfalls so weit es geht. Denn letztlich liegt es janicht allein in der Hand der Landesregierung oder des Landtags, dieses Land in den Ruin zutreiben oder denselben abzuwenden. Ein Großteil der Ausgaben im Haushalt ist die Folge vonPflichtaufgaben, die uns der Bund auferlegt. Rechnen wir zudem die Ausgaben weg, die unsdurch landesgesetzliche Vorgaben oder Landespersonal entstehen, dann verfügt der Landtagmehr oder weniger frei über 5 % der Gesamtausgaben. Dies macht deutlich, wie gering dieSpielräume sind. Natürlich kann man Personal abbauen und Gesetze wieder rückgängigmachen, aber es hat auch seine Grenzen und es geht schon gar nicht von heute auf morgen.Durch eigene Anstrengungen allein werden wir uns nicht bis 2020 aus diesem Sumpf ziehenkönnen.Das Ergebnis dieser Schuldenbremse wird nicht zuletzt sein, dass die Forderung des Grund-gesetzes nach gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Regionen Deutschlands künftig 3noch weniger erfüllt wird als heute. Denn einige Länder – allen voran Schleswig-Holstein –bekommen so wenig Unterstützung, dass sie sich ins eigene Fleisch schneiden müssen, um denSchuldenstopp zu erreichen. Die Große Koalition hat uns ja schon eine Liste vorgelegt, die denWegfall von 4800 Arbeitsplätzen und die Kürzung vieler Leistungen bedeuten würde.Trotzdem könnte selbst mit diesem Plan nicht einmal die Hälfte des jährlichen strukturellenDefizits von 600 Millionen eingespart werden. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn wirohne Rücksicht auf Verluste das Land abbauen. Akzeptieren wir die Schuldenbremse, so wie siein Berlin beschlossen wurde, dann wird es irgendwann Länder erster und zweiter Klasse inDeutschland geben, in denen sehr unterschiedliche Lebensbedingungen herrschen. Justiz-minister Döring hat am Wochenende zu Recht gefragt, in welchem Land wir künftig lebenwollen, und vor einer „Bruchbude“ Schleswig-Holstein gewarnt. Mit dem Verzicht auf dieVerfassungsklage rückt diese Vision ein gutes Stück näher.Mit der Schuldenregelung der Föderalismuskommission allein können wir keinenausgeglichenen Haushalt hinbekommen, und der bestehende Schuldenberg des Landes vonüber 23 Milliarden Euro bleibt davon gänzlich unberührt. Diese Altschulden bescheren unsjedes Jahr horrende Zinszahlungen, werden aber nicht von der Schuldenbremse berücksichtigt.Deshalb brauchen wir dringend eine Altschuldenregelung des Bundes und der Länder, die esmöglich macht, innerhalb der nächsten Jahrzehnte bestehende Schulden abzubauen. Dies istnoch ein Argument dafür, die Schuldenregelung der Föderalismuskommission abzulehnen undeinen soliden Ausweg aus dem Schuldensumpf zu bauen. Wenn wir nicht stopp sagen, dannnehmen wir hin, dass der Bund uns mit finanziellen Problemen allein lässt, die wir selbst nichtlösen können.Es gibt viele gute Gründe, dass dieses Parlament beschlossen hatte, fraktionsübergreifendbeim Bundesverfassungsgericht zu klagen. Und nicht ohne Grund wurde diese Klage auchmittlerweile schon vom Rechtsvertreter des Landtages vorbereitet. Niemand hat noch vorwenigen Wochen ernsthaft glauben können, dass die politischen Aussagen der CDU und der 4SPD in Schleswig-Holstein so wenig gelten und dass sie derart respektlos mitParlamentsbeschlüssen umgehen würden. Die Konsequenz der irrationalen Ablehnung ist, dassganz Schleswig-Holstein verliert. Die Landesregierung und der Landtag werden den Kampf umden ausgeglichenen Haushalt verlieren, weil er so schon gar nicht zu schaffen ist. DieseSchuldenbremse wird, wie die Maastricht-Kriterien, eine eiserne Latte sein, unter die wir daseine Jahr nach dem anderen darunter laufen müssen. Weil wir die starren Kriterien nichterfüllen können, werden wir dann auch noch die 80 Millionen Euro jährlicheKonsolidierungshilfe vom Bund verlieren, die uns eigentlich beim Schuldenabbau helfensollten. Und am Ende verlieren alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, weilihnen im Alltag wichtige Leistungen und Angebote ersatzlos gestrichen werden, ohne dass ihrSchuldenberg dadurch wesentlich schrumpft.Es gibt nur diese eine Chance, zur Vernunft zu kommen. Denn auf dem politischen Weg wirddieser Beschluss auf viele Jahre hinaus nicht geändert werden. Die Große Koalition in Berlin hatihre breite Mehrheit genutzt, um das Grundgesetz zu ändern. Wenn nach der Bundestagswahldas „normale“ politische Leben wieder begonnen hat, dann wird es ungleich schwerer, eineneue Zweidrittelmehrheit zu finden, die diese Regelung wieder ändert oder abschafft.Auch das Zeitfenster für eine Klage steht nicht ewig offen. Ist die Regelung erst in Kraftgetreten, dann bleiben noch sechs Monate. Danach ist uns auch dieser letzte Weg für immerverbaut. Deshalb bleibt uns noch die Hoffnung, dass der Beschluss der Großen Koalition ebensoschnell und überraschend wieder umgestoßen werden wird, wie er zustande gekommen ist.Wenn sich die Kolleginnen und Kollegen der CDU und der SPD nicht eines Besseren besinnen,dann wird dieses Parlament seiner grundlegenden Rechte beschnitten und endet womöglichdoch so, wie es Heribert Prantl Süddeutschen Zeitung prophezeit hat: wie ein ausgeblasenesOsterei – eine bunte Schale ohne Inhalt.