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Anke Spoorendonk zu TOP 3 - Gesetz zum 2. Nachtrag zum Haushaltsplan 2009-2010
Presseinformation Kiel, den 15. Juli 2009 Es gilt das gesprochene WortAnke Spoorendonk TOP 3 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines 2. Nachtrages zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 Drs. 16/2692, 16/2753 und 16/2781Es ist nicht möglich, den heute zu beschließenden Nachtragshaushalt isoliert zu betrachten,denn wichtiger noch als das konkrete Zahlenwerk sind die Begleitumstände dieses 2.Nachtragshaushalts. Dazu gehören sowohl die Krise unserer Wirtschaft nach dem Kollaps derFinanzmärkte als auch die düstere Realität der Mai-Steuerschätzung. Für 2009 führt dies alleszu einem Defizit von mehr als 526 Millionen Euro und für 2010 zu einem zusätzlichen Minusvon rund einer Milliarde Euro.Das Land muss somit seine Kreditaufnahme in diesem Jahr auf 1,1 Milliarden Euro und imnächsten Jahr auf 1,6 Milliarden Euro erhöhen. Hinzu kommen Veränderungen imLandeshaushalt, die teils auf weniger Einnahmen – zum Beispiel aus der Spielbank-Abgabe –und teils auf steigende Ausgaben zurückzuführen sind. Zu Buche schlägt zum Beispiel, dass dasLand wegen der sogenannten Schweinegrippe zusätzliche Grippe-Medikamente im Wert von3,9 Millionen Euro vorhalten muss. Dass auch die weitere Umsetzung desKonjunkturprogramms des Bundes einen Nachtragshaushalt rechtfertigt, sei in diesem 2Zusammenhang nur am Rande bemerkt. Im Ergebnis verbleibt eine Deckungslücke, die nichtnur ein Anstieg der Nettokreditaufnahme, sondern auch eine steigende Zinsbelastungbedeutet. Geschätzt werden Mehrausgaben von 10 und 40 Millionen Euro in 2009 und 2010.Damit ist der beschlossene Doppelhaushalt 2009/2010 auch nicht mehr verfassungskonform,denn im Sinne der Landesverfassung ist das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in Schleswig-Holstein nachhaltig gestört.Zu den neuen Rahmendaten des Landeshaushalts gehören weiterhin, dass Schleswig-Holsteinein jährliches strukturelles Defizit von derzeit 600 Millionen Euro vor sich her schiebt, das sichdurch die neuen steuerpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung deutlich erhöhen wird.Vor diesem Hintergrund begrüßt der SSW, dass Finanzminister Wiegard demBürgerentlastungsgesetz des Bundes im Bundesrat nicht zugestimmt hat, weil dies erheblicheEinnahmeverluste für das Land bedeutet. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass mich dieEntschlossenheit des Finanzministers, gegen den Strom zu schwimmen, nicht wirklichüberzeugt hat. Zumal wir es bei dem genannten Gesetz im Kern mit der Umsetzung einesUrteils zu tun haben, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung bis 2010aufgetragen hat. Dabei geht es unter anderem um die bessere Absetzbarkeit von Beiträgen zurKranken- und Pflegeversicherung.Die Landesregierung hätte also schon sehr viel früher in Aktion treten müssen, wenn es darumgeht, dem Bund deutlich zu machen, dass derjenige, der die Musik bestellt, sie auch zu zahlenhat. Dann stünden wir vielleicht sogar anders dar als heute, wo wir uns zum Abbau unseresstrukturellen Defizits mit Konsolidierungshilfen von 80 Millionen Euro zufrieden gebenmüssen. Richtig ist aber, dass sich für Schleswig-Holstein die Auswirkungen vonBundesgesetzen im kommenden Jahr auf mehr als 300 Millionen Euro summieren. Dasstrukturelle Defizit des Landes wird damit um nahezu 50 Prozent erhöht, weil diese Wirkungendauerhaft sind. Die fehlenden Einnahmen müssen mit anderen Worten durch die Aufnahmezusätzlicher Schulden finanziert werden, was wiederum deutlich macht, auf welch tönernem 3Fundament die Schuldenbremse des Bundes steht. Hinzu kommt, dass es bisher keineAbsprache zwischen Bund und Ländern gibt, die regelt, wie die Aufnahme von Krediten durchdie öffentliche Hand künftig gestaltet werden könnte. Soll heißen: Weil der Bund von denRatingagenturen besser beurteilt wird als die meisten Bundesländer, erhält er Kredite zubesseren Konditionen als zum Beispiel Schleswig-Holstein. Das ist aus Sicht des SSW nichthinnehmbar. Hier erwarten wir von Minister Wiegard ein genauso energisches Vorgehen wiebei dem sogenannten Bürgerentlastungsgesetz.Auch ohne die von der Großen Koalition gewollte Null-Schuldenbremse, zeigen alle Zahlen,dass vor unserem Land in den nächsten Jahren große wirtschafts- und finanzpolitischeHerausforderungen liegen. Denn wir können weder den Schuldenberg weiter insUnermessliche steigen lassen, noch können wir die Ausgaben des Landes auf Null fahren.Die katastrophalen Finanzen des Landes sind dabei aber nicht nur das Ergebnis desKonjunktureinbruchs. Die Große Koalition hat die letzten vier Jahre auf Pepita-Niveaugehandelt, wenn es darum ging, die Verwaltung zu modernisieren, die Aufgaben neu zuverteilen, die Personalkosten zu reduzieren und so die Ausgaben des Landes zurückzufahren.Die desolate Lage des Landeshaushalts wird auch durch den Antrag von Bündnis 90/DieGrünen zur Auflösung der Polizei Big Band nicht besser. Wir teilen die Auffassung der Grünen,dass die derzeitige Konstruktion der Polizei Big Band nicht mehr zeitgemäß ist. Die Diskussionüber den möglichen Einspareffekt, der durch die Auflösung des Polizeiorchesters erzielt werdenkönnte, greift meines Erachtens aber zu kurz. Denn es geht nicht nur um 26 Personen, die denLandeshaushalt mit 1,05 Millionen Euro belasten und stattdessen in den Vollzugs- oderSchuldienst integriert werden sollten. Wir haben es mit professionellen Musikern zu tun,wovon laut Antwort der Landesregierung 7 verbeamtet und 19 im Angestelltenverhältnis tätigsind. Auch der Landesrechnungshof empfiehlt die Auflösung der Polizei Big Band, während sichdas Innenministerium weiterhin für den Erhalt des Orchesters stark macht. Für den SSW stehtfest, dass wir als ersten Schritt ein Konzept brauchen, das unterschiedliche Szenarien 4durchspielt und uns realistische Vorschläge zur Abwicklung oder zur Neustrukturierung derPolizei Big Band unterbreitet. Es könnte ja auch sein, dass sich die Betroffenen mit eigenenVorstellungen einbringen würden, wenn sie denn gefragt und ernst genommen werden. Waswir nicht brauchen, sind betriebsbedingte Kündigungen oder neue Milchmädchenrechnungen,die nur auf dem Papier aufgehen. Soll über den Antrag der Grünen in der Sache abgestimmtwerden, werden wir uns hier und heute der Stimme enthalten.Der zu beschließende Nachtragshaushalt unterscheidet sich ganz wesentlich von anderenHaushaltsplänen, die wir in den letzten vielen Jahren hier im Plenum behandelt haben. Ichkann mich zumindest an keinen Haushalt erinnern, der so voller Ankündigungen ist wie dervorliegende Entwurf. Denn Tatsache ist doch, dass die dort aufgelisteten strukturellenMaßnahmen nichts anderes sind als die Beschlüsse des Koalitionsausschusses der GroßenKoalition, die ja auch schon Bestandteil des von CDU und SPD formuliertenEntschließungsantrages sind. Und das hat nun wirklich nichts mit transparenterHaushaltspolitik zu tun.Nun mag es ja sein, dass es so kommt, wie von Finanzminister Wiegard im Finanzausschussangekündigt, dass alle Maßnahmen – auch, wenn sie erst nach 2010 in den Haushalteingearbeitet werden – schon in den nächsten Monaten in Angriff genommen werden sollen.Dann wäre es aber umso wichtiger gewesen, dieses Maßnahmenpaket in die MittelfristigeFinanzplanung aufzunehmen. Nur so wäre es überhaupt möglich für das Parlament zu sehen,was die Konsequenzen der gemachten Vorschläge sind. - Das Argument, dass dafür die Zeitnicht reichte, lasse ich in diesem Fall nicht gelten, denn die vorgeschlagenen Maßnahmen sindnicht neu. Seit 2007 gibt es zum Beispiel „Entlastungsszenarien“ für die Kommunen, und esgibt Listen „noch und nöcher“. Vor diesem Hintergrund leuchtet es mir ganz einfach nicht ein,wieso dieser Vorstoß der Landesregierung zielführender ist als seine Vorgänger. 5Zur Haushaltsklarheit trägt auch nicht bei, dass die Ministerien bis in den Herbst hinein weitereEinsparvorschläge erarbeiten, die anscheinend dazu dienen sollen, die globalenMinderausgaben aufzulösen. Richtig ist natürlich, dass das Parlament mit dem Beschluss vonglobalen Minderausgaben auch immer Macht an die Exekutive abgibt. Für den SSW sage ichaber: Es kann nicht sein, dass das, was Institutionen an Förderung politisch vom Landtagzugesagt bekommen haben, von der Landesregierung durch die Hintertür wiedereingesammelt wird. Die Auflösung der globalen Minderausgaben muss daher aus sächlichenund personellen Einsparungen bei den Ministerien kommen. Weitere Einsparungen mitinhaltlichen Konsequenzen müssen in einem 3. Nachtragshaushalt aufgezeigt und beschlossenwerden, um dem Parlament nicht seine Einflussmöglichkeiten zu nehmen.Ich fasse zusammen: Im 2. Nachtragshaushalt hat die Landesregierung bewusst dieEntscheidung gefällt, die angekündigte Einsparliste der Großen Koalition und die Absage an dieSchuldenbremse in der Begründung aufzunehmen. Systemlogisch hat diese Begründung mitdem Nachtragshaushalt nichts zu tun und müsste entweder in der mittelfristigenFinanzplanung auftauchen oder eben – wie CDU und SPD es getan haben – in einemEntschließungsantrag. Der SSW steht zu den Einzelplänen des Nachtragshaushalts, wir werdenaber den vorliegenden Entwurf ablehnen, weil wir eben nicht einen Maßnahmenkatalog mitabsegnen wollen, der sich gegen die vom Landtag einstimmig beschlossene Verfassungsklageausspricht.