Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Karl-Martin Hentschel zum Schutzvor genetischen Diskriminierungen
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 15 – Schutz vor genetischen Diskriminierungen in Claudia Jacob öffentlichen Dienstverhältnissen Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Telefon: 0431 / 988 - 1503 Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Karl-Martin Hentschel: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 295.09 / 15.07.2009Landesbeamte vor genetischer Diskriminierung schützenSehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,mit der Behandlung des Gesetzes durch den Bundesrat am 15.5.2009 ist das Gesetz- gebungsverfahren zum Gendiagnostikgesetz abgeschlossen. Das Gesetz tritt 6 Monate nach Veröffentlichung, d.h. vermutlich am 1. Januar oder 1. Februar 2010, in Kraft. Da das Inkrafttreten also noch nicht feststeht, haben wir in unserem Gesetzesentwurf das Datum zunächst offen gelassen und werden das aber dann nachholen.Zweck des Gendiagnostikgesetzes ist es, die Voraussetzungen für genetische Untersu- chungen und im Rahmen genetischer Untersuchungen durchgeführte genetische Ana- lysen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten zu regeln und eine Be- nachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften zu verhindern.So soll insbesondere die staatliche Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Wür- de des Menschen und zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet werden.Angesichts der Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik ist ein besonderer Schutz- standard erforderlich, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger adä- quat zu schützen. Seite 1 von 2 Im Abschnitt 5 „Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben“ finden sich Regelungen zu genetischen Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäf- tigungsverhältnisses, zu genetischen Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz und ein arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot. Durch Paragraf 22 erfolgt eine Über- nahme der arbeitsrechtlichen Regelungen des Gesetzes entsprechend für öffentlich- rechtliche Dienstverhältnisse des Bundes.Dieses Bundesgesetz gilt aber nicht für die BeamtInnen der Länder und Kommunen und ebenso nicht für die RichterInnen der Länder. Deshalb haben wir einen Gesetzent- wurf vorgelegt, der diese Lücke schließt. Damit wird die sonst entstehende Ungleichbe- handlung für Schleswig-Holstein behoben.Der Regelungsvorschlag orientiert sich dabei an Paragraf 22 des Gendiagnostikgeset- zes des Bundes, der die für ArbeitnehmerInnen geltenden Vorschriften des Gendiag- nostikgesetzes auf öffentliche Dienstverhältnisse des Bundes erstreckt. Paragraf 1 des vorliegenden Gesetzes trifft eine entsprechende Regelung für öffentliche Dienstverhält- nisse im Bereich des Landes.Ich hoffe, dass auch Sie der Auffassung sind, dass diese Lücke in unserem Landes- recht geschlossen werden sollte. Deswegen hoffe ich auf eine konstruktive Beratung im Innen- und Rechtsausschuss. *** 2