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Günther Hildebrand: "Der Gesetzentwurf schafft keine Stärkung des Ehrenamts, aber eine Schwächung demokratischer Beteiligung"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 229/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, 15.07.2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innen/ Kommunales/ DirektwahlenGünther Hildebrand: „Der Gesetzentwurf schafft keine Stärkung des Ehrenamts, aber eine Schwächung demokratischer Beteiligung“ In seinem Redebeitrag zu TOP 16 (Abschaffung der Direktwahl der Landrätinnen und Landräte) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Da liegt er nun endlich vor uns. Mehr als ein halbes Jahr haben CDU und SPD das Parlament in Unsicherheit darüber gelassen, was sie, von der Abschaffung der unmittelbaren Wahl der Landrätinnen und Landräte abgesehen, eigentlich sonst noch für Änderungen der Kreisordnung beabsichtigen.Denn Eines stand bereits am Anfang der Debatte um die Abschaffung der Direktwahl fest: Eine sogenannte Stärkung des Ehrenamts sollte es auf jeden Fall geben.Nun also, knapp acht Monate später, haben sich CDU und SPD auf ein Paket geeinigt, dass nichts Halbes und nichts Ganzes ist – ein schlechter fauler Kompromiss der Großen Koalition im weitesten Sinne, ohne Struktur, ohne klare Zuständigkeiten, ohne klare Verantwortlichkeiten. Ein Entwurf der nur Fragen auslöst und nur rechtliche Unsicherheiten schafft.So wie dieser Gesetzentwurf gestrickt ist, ist er mehr als über - er ist überflüssig! Aber dazu komme ich noch später.Die Auffassung meiner Fraktion ist bekannt. Wir stehen weiter für die Direktwahl der Landrätinnen und Landräte und wollen dementsprechend auch keine Kompetenzänderung zwischen dem unmittelbar demokratisch legitimierten Landrat und dem Ehrenamt vornehmen.Allein aus diesem Grunde werden wir den Gesetzentwurf der Großen Koalition ablehnen, der nur in einem Punkt auf unsere Zustimmung trifft – nämlich den Artikel 9 des Gesetzentwurfes, dass das Vorschaltgesetz zurChristian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Landräte wieder außer Kraft tritt.Selbst wenn Sie nun aber die Direktwahl abgeschaffen wollen, müssen nicht zwangsläufig die Zuständigkeiten verschoben werden. Wir müssen auch nicht den früheren Kreisausschuss wieder einführen und wir brauchen erst recht nicht die inkonsequenten Regelungen zu dem neuen Verwaltungsausschuss.Wir unterstützen grundsätzlich die Auffassung des Landkreistages, der im wesentlichen einstimmig, also mit Stimmen von CDU- und SPD – Kommunalpolitikern, klar entschieden hat, dass er trotz der Abschaffung der unmittelbaren Landratswahlen keine weiteren wesentlichen Änderungen in der Kreisordnung für erforderlich hält und schon gar nicht den alten Kreisausschuss wieder einführen will.Bei der beabsichtigten Abschaffung der Direktwahl der Landrätinnen und Landräte muss eben nicht zwangsläufig die Aufgabenteilung zwischen Landrätin oder Landrat, dem Noch-Hauptausschuss und dem Kreistag neu vorgenommen werden.Es sollte das bisherige Trennungsprinzip zwischen Haupt- und Ehrenamt beibehalten werden. Die Abgrenzungen in den Kompetenzen zwischen Politik und Verwaltung sollten klar umrissen und die Organe des Kreises weiterhin der Kreistag und der Landrat sein.Der Landkreistag schlägt lediglich vor, die Kompetenzen des Hauptausschusses in Bezug auf ein verbessertes Beteiligungscontrolling gegenüber Kreisgesellschaften und Zweckverbänden und ein Mitspracherechte bei der Übertragung bzw. Abberufung von primären Leitungsfunktionen zu erweitern, ohne allerdings eine Organstellung des Ausschusses zu fordern.Der Gesetzentwurf geht über diese Vorschläge hinaus, ohne für den künftigen Verwaltungsausschuss eine Organstellung festzulegen.So soll künftig der Verwaltungsausschuss oberste Dienstbehörde des Landrates sein, - das ist bisher der Kreistag; und der Verwaltungsausschuss soll im Bereich ÖPNV, Bürgschaften und Kreisvermögen Zuständigkeiten erhalten, die bisher der Kreistag oder Landrat innehatte. Alles Punkte, die wir ablehnen.Bei der Verwaltungsgliederung hängt die innere Organisation der Kreisverwaltung nun vom Votum des Verwaltungssausschusses ab. Das ist schon ein gravierender Eingriff in die Leitung der Verwaltung, der wiederum klare Verantwortlichkeiten beseitigt.Noch schwieriger wird es aber bei der Formulierung im Gesetz, dass der Verwaltungsausschuss künftig an der Verwaltung des Kreises generell mitwirken soll. Der Landrat soll also die Verwaltung des Kreises in Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss leiten.Die Frage ist, wie weit hier das Mitwirkungsrecht reicht und wo die Grenze gezogen werden soll. Was geschieht, wenn der Landrat eine Entscheidung trifft, die nicht auf die Zustimmung des Verwaltungsausschusses trifft? Wo enden oder bis wohin reichen hier die Kompetenzen des Verwaltungsausschusses? Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3Alles reichlich ungenau und im Zweifel wunderbarer Stoff für die Beschäftigung von Anwaltskanzleien - ganz zu schweigen davon, dass es genau bei diesen ungeklärten Abgrenzungsfragen zu lang andauernden Friktionen zwischen Haupt- und Ehrenamt kommen wird.Dabei waren von der Großen Koalition einmal klare Zuständigkeiten angedacht.So erklärte der Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses in der Debatte um das Vorschaltgesetz zur Abschaffung der Direktwahl der Landräte am 10. Dezember letzten Jahres:„Ehren- und Hauptamt haben gemeinsam die Verantwortung. Deshalb ist die Veränderung des Kommunalrechts in Richtung Leitbild des alten Kreisausschusses mit Organstellung richtig.“Kollege Kalinka hatte eine klare Vorstellung von der künftigen Struktur der Verwaltung. Er hatte den früheren Kreisausschuss mit Organstellung und klaren Kompetenzen im Sinn.Auch die Sozialdemokraten wollten dies, wie die Rede vom Kollegen Puls in der gleichen Landtagsdebatte deutlich mach, ich zitiere:„Ein vom Kreistag gewählter und proportional zu dessen Sitzverteilung besetzter Verwaltungsausschuss, ähnlich dem früheren Kreisausschuss soll künftig wieder die Funktion des verwaltungsleitenden Organs zwischen Kreistag und Landrat oder – besser gesagt – neben Kreistag und Landrat übernehmen.“Aus unserer Sicht ein falscher Weg, aber wenigstens ein Weg mit einer klaren Richtung.Wenn sich CDU und SPD also seinerzeit einig waren, muss man sich fragen, warum dann dieser halbgare Gesetzentwurf vorgelegt wird?Offensichtlich hat die kommunale Ebene da nicht mitgespielt.Ganz wollte man dann aber doch nicht auf den Verwaltungsausschuss verzichten und das hat wohl auch einen wesentlichen Grund: Es kann wieder ordentlich gekungelt werden. Voraussetzung ist hierfür die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen die ist im Gesetzentwurf vorgesehen ist.Neben diesen ganzen kleinteiligen Reglungen, um künftige Kompetenzen möchte ich aber den zentralen Punkt dieses Gesetzentwurfes noch einmal ansprechen.Mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD wird die seit Ende der Neunziger Jahren in Schleswig-Holstein verankerte unmittelbare demokratische Wahl der Landrätinnen und Landräte abgeschafft.Den Bürgerinnen und Bürgern wird damit eine das unmittelbarste Beteiligungsrecht an der Bestimmung der Spitzenposition des Kreises entzogen – die Wahl.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Künftig wird wieder zwischen den Fraktionen gekungelt; es werden wieder Parteiinteressen und strategische Überlegungen bei der Besetzung des Landratsamts eine verstärkte Rolle spielen.Für uns haben sich die Landratswahlen im letzen Jahrzehnt bewährt. In mehreren Fällen wurde in Direktwahl eine Person gewählt, die nicht Kandidatin oder Kandidat der Mehrheitsfraktion des betreffenden Kreistages war. Dabei gebe ich zu, dass die Wahlbeteiligungen zugegebenermaßen in Teilen auch für mich enttäuschend waren. Das waren sie bei der Europawahl mit 36,8 Prozent allerdings auch und die will jetzt auch keiner abschaffen.Was sich aber insbesondere bewährt hat, waren neben einem selbstbewussten Kreistag, der ja auch von der Auflösung der damaligen Kreisausschüsse profitiert hatte, selbstbewusste Landräte, die mit einem unmittelbaren Wählerauftrag ausgestattet waren.Und genau darum geht es uns. Wir wollen Kompetenzen möglichst nah am Wähler. Also eine starke Stellung der mit unmittelbar gewählten Mitgliedern besetzten Kreistage und eine starke Stellung von unmittelbar gewählten Landräten auf der anderen Seite.„Das Ehrenamt stärken“, unter dieser Überschrift ist von den Koalitionsfraktionen die Änderung der Kreisordnung angekündigt worden. Schön wäre es!Die ersten Verlierer sind die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins. Ihnen wird das Recht entzogen, die Landrätinnen und Landräte zu wählen.Verlierer sind auch die Landrätinnen und Landräte, die jetzt diffuse Aufgaben und Zuständigkeiten haben und zukünftig für Dinge gerade stehen müssen, die sie gar nicht zu verantworten haben.Und Verlierer sind auch die allermeisten Kreistagsabgeordneten, die nur noch Abgeordnete 2. Klasse sind, weil sie ihnen jetzt noch zu stehende Aufgaben an eine kleine Gruppe priviligierter Abgeordneter abgeben sollen. Eine Stärkung des Ehrenamts vermag ich da nicht zu erkennen.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/