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Karl-Martin Hentschel zur Neuregelung der Wahl von LandrätInnen
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 16 – Wahl der LandrätInnen und Einführung des Ver- Claudia Jacob waltungsausschusses Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Fax: 0431 / 988 - 1501 Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Karl-Martin Hentschel: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 296.09 / 15.07.2009Große Koalition – weniger Demokratie Als Mitte der neunziger Jahre die Direktwahl der LandrätInnen eingeführt wurde, war meine Partei dagegen. Es wurde von vielen befürchtet, dass das zu einer Schwächung des Ehrenamtes führen könnte. Heute müssen wir feststellen: Ja – mit der Einführung der Direktwahl und der damit verbundenen Einführung des Hauptausschusses ist tat- sächlich eine Schwächung des Ehrenamtes verbunden gewesen. Da gibt es einen ge- wissen Korrekturbedarf.Aber die Einführung der Direktwahl selbst kann auch anders bewertet werden. So ist es einerseits sicher richtig, dass die Wahlbeteiligung bei der Wahl von LandrätInnen häufig gering war. Das galt natürlich vor allem dann, wenn nur ein Kandidat zur Wahl stand.Aber auf der anderen Seite ist festzustellen: Es gab auch mehrere Fälle, in denen sich die BürgerInnen dem Vorschlag der Parteien, welche die Mehrheit im Kreistag vertra- ten, nicht anschlossen. Beispiele davon sind die Wiederwahl des Landrates im Kreis Plön gegen das Votum seiner eigenen Fraktion. Oder auch die Wahl einer Landrätin im Kreis Segeberg, die nicht die stärkste Partei oder die Mehrheit im Kreistag repräsentiert.Bewertet man die Vor- und Nachteile, dann kommt meine Partei deshalb jetzt zu einem anderen Ergebnis als die große Koalition: Die Direktwahl der LandrätInnen durch die Bürgerinnen und Bürger hat sich – trotz manch niedriger Wahlbeteiligung – als ein sinn- volles Mittel für mehr Bürgernähe und eine gestärkte Demokratie erwiesen. Deshalb lehnen wir die Abschaffung der Direktwahl ab. Die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner müssen auch künftig das Recht haben, die Person auszuwählen, die sie für am kompetentesten halten, ihren Kreis zu verwalten. Seite 1 von 3 Aber Demokratie scheint bei diesem Vorschlag der Gesetzesänderung ja auch weniger im Interesse der Verfasser gestanden zu haben. Dass die neue Regelung der CDU lieb ist, ist naheliegend. So kann sie unliebsame Missgeschicke wie in Segeberg und Plön vermeiden und ebenso verhindern, dass starke direkt gewählte LandrätInnen eine ei- genständige Politik machen und sich auch mal gegen ihre eigene Mehrheitsfraktion stel- len. Das passt natürlich der CDU gar nicht. Völlig unverständlich ist allerdings, warum die SPD dabei mitmacht – wo sie ohne Direktwahl in der kommenden Zeit doch kaum die Chance haben wird, selbst noch eine Landrätin oder einen Landrat zu stellen.Es gab mal eine Zeit, da kandidierte ein Bundeskanzler mit dem Slogan „Demokratie wagen“. Das vorliegende Gesetz dagegen fällt eher unter den Slogan: Demokratie fürchten!Das Gesetz enthält noch eine weitere grundlegende Neuerung: Der bisherige Haupt- ausschuss des Kreises wird durch den Verwaltungsausschuss ersetzt. Das ist zwar kei- ne völlige Rückkehr zu dem früheren Kreisausschuss, in dem ja auch die hauptamtli- chen Behördenleiter vertreten waren. Es ist aber ein weitgehender Schritt dahin. Denn der neue Verwaltungsausschuss ist wieder oberste Dienstbehörde und disziplinarischer Dienstvorgesetzter der Landrätin bzw. des Landrates.Aus Sicht meiner Partei wird der neue Verwaltungsausschuss kritisch gesehen. Gut ist zwar, dass damit das Ehrenamt wieder gestärkt wird. Gut ist auch, dass Personalent- scheidungen über das Spitzenpersonal und Entscheidungen über die Gliederung der Verwaltung wieder vom Ehrenamt gefällt werden können. Denn wenn es für eine Politik eine Mehrheit im Kreistag gibt, dann reichen dafür keine schlauen Beschlüsse. Jeder, der verantwortlich Politik macht, weiß, dass Politik von Menschen gemacht wird. Und dass die Auswahl von Menschen deshalb entscheidend dafür ist, wie die Politik umge- setzt wird.Gut ist auch, dass das Controlling von Beteiligungen des Kreises beim Verwaltungs- ausschuss liegen wird und dass dieses in Zukunft auch auf Zweckgemeinschaften aus- gedehnt werden kann. Auch die Möglichkeit, dass der Verwaltungsausschuss den vom Kreistag entsandten VertreterInnen in den Gremien Weisungen erteilen kann, ist ein richtiger Schritt.Es gibt aber einige Neuerungen, die überhaupt nicht akzeptiert werden können. Dazu gehört die Regelung, dass der Verwaltungsausschuss im Gegensatz zu allen anderen Ausschüssen nicht öffentlich tagen soll. Das ist ein Verlust an Demokratie und ein Zu- rück zu alten Zeiten der Mauscheldemokratie. Damit wird ausgerechnet das künftig wichtigste Gremium des Kreises zu einem Closed Shop. Die demokratische Kontrolle durch die vierte Gewalt, die Presse, wird systematisch ausgeschaltet.Neu ist auch, dass Abgeordnete, die an der Sitzung teilnehmen und nicht Mitglied des Verwaltungsausschuss sind, anders als bisher kein Rede- und Antragsrecht mehr ha- ben. Diese Regelung trifft besonders fraktionslose Abgeordnete, die sich in Zukunft ü- 2 berhaupt nicht mehr einbringen können.Diese Regelung ist auch deshalb problematisch, weil in Zukunft mehr als bisher Ent- scheidungen auf den Verwaltungsausschuss übertragen werden sollen – und auf diese Weise fraktionslose Abgeordnete bei solchen Entscheidungen vollständig von der Ent- scheidungsfindung ausgeschlossen werden.Wenn also eine Partei durch den Wegfall der 5 Prozent-Hürde in den Kreistag gewählt wird – aber eben nur einen Sitz bekommt, dann wird so der Wegfall der 5 Prozent- Hürde, die das Verfassungsgericht verordnet hatte, ad absurdum geführt.Mein Fazit lautet: Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält zwar einzelne Verbesserun- gen – er ist aber insgesamt kein Schritt hin zu mehr Demokratie – sondern eher das Gegenteil. Die großen Parteien – und hier insbesondere die CDU – wollen mit diesem Gesetz ihren Einfluss in den Kreisen verstetigen, auch und gerade weil sie damit rech- nen müssen, dass sie in Zukunft weniger Stimmen bekommen.Insgesamt lautet die Gleichung deshalb: Große Koalition ist gleich weniger Demokratie! Eine solche Haltung lehnen wir ab. Deshalb werden wir diesem Gesetz nicht zustim- men. *** 3