Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

15.07.09 , 16:19 Uhr
SPD

Anna Schlosser-Keichel zu TOP 9: Mehr Rechtssicherheit und Verbesserungen für Inhaftierte

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 15.07.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 9, Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein (Drucksache 16/2726)


Anna Schlosser-Keichel:

Mehr Rechtssicherheit und Verbesserungen für Inhaftierte

Mit der Beratung über ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz stehen wir vor einer Aufgabe, die wir lieber in der Hand des Bundesgesetzgebers gesehen hätten. Aber die Zuständig- keitsfrage ist mit der Föderalismusreform abschließend geregelt und so begrüßen wir, dass es immerhin gelungen ist, 12 der Bundesländer und das Bundesjustizministerium an einen Tisch zu bekommen, um einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten. Damit geht eine jahrzehntelange Diskussion darüber zu Ende, ob und wie die in verschiedenen Gesetzen und Einzelbestimmungen verstreuten Bestimmungen zum Untersuchungshaftvollzug um- fassend gesetzlich zu regeln sind.

Hier liegt uns nun der Entwurf für ein in sich geschlossenes und detailliertes Regelwerk zum Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein vor, das nicht nur mehr Rechtssicher- heit sondern auch eine ganze Reihe von konkreten Verbesserungen für Untersu- chungsgefangene bringt.

Natürlich geht es bei der Untersuchungshaft in erster Linie darum, ein geordnetes Strafver- fahren zu gewährleisten. Aber über allem steht auch die Unschuldsvermutung. Deshalb gilt unser Anspruch an einen humanen Justizvollzug in besonderem Maße für die Untersu- chungshaft. So wird in dem Gesetzentwurf das Recht auf Unterbringung in Einzelhaft-



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



räumen festgeschrieben, als privater Rückzugs- aber auch als Schutzraum vor möglichen wechselseitigen Übergriffen zwischen den Gefangenen. Ausnahmen nur in begründeten Einzelfällen!

Die Besuchszeiten sollen wesentlich ausgedehnt, der Kontakt der Gefangenen zu ihren Angehörigen nicht nur ermöglicht, sondern darüber hinaus durch die JVA aktiv gefördert werden. Außerdem ist die Anstalt verpflichtet, die Untersuchungsgefangenen bei der Lö- sung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Besondere Bedeutung kommt dabei externen Organisationen, Be- ratungsstellen und Behörden zu. Dies auch, um die Untersuchungshaft möglicherweise zu vermeiden, indem z.B. durch die Vermittlung einer Wohnung Fluchtgefahr als Haftgrund ausgeräumt wird.

Positiv zu nennen ist auch, dass für jugendliche Untersuchungsgefangene eigene Re- geln gelten, die den Standards entsprechen, die wir im Jugendstrafvollzugsgesetz festge- legt haben. Jugendliche können auch künftig an den vielfältigen Maßnahmen des regulären Jugendvollzugs teilnehmen.

Auch erwachsene Untersuchungsgefangene sollen verstärkt Zugang zu Arbeits- und Bil- dungsmöglichkeiten haben. Das bedeutet allerdings, dass die Trennung von Straf- und Un- tersuchungsgefangenen – nicht bei der Unterbringung, aber während der Arbeitszeit – er- heblich gelockert wird.

Eine wesentliche Verbesserung und eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Untersuchungs- gefangene erhalten künftig dasselbe Arbeitsentgelt wie Strafgefangene. Und diejenigen, die keine Beschäftigung haben und deren Sozialhilfeantrag noch nicht beschieden ist, wer- den Anspruch auf ein Taschengeld haben. -3-



Ein Punkt im Gesetzentwurf, der mir einige Bauchschmerzen bereitet, ist der § 3, in dem die Zuständigkeiten geregelt sind. Danach hat das Gericht - anders als heute - keine Zuständig- keit mehr für vollzugliche Belange. Heute ordnet der Richter die Maßnahmen an, die eine schwerwiegende Beschränkung von Persönlichkeitsrechten bedeuten, wie die gemeinsame Unterbringung mit anderen Gefangenen, Beschränkungen beim Postverkehr oder Fesse- lung.

Nun soll diese Entscheidung auf die JVA verlagert werden. Das mag zu Vereinfachung und Beschleunigung vollzuglicher Entscheidungen und zur Entlastung der Gerichte führen, wie die Begründung zum Gesetz ausführt. Und natürlich kann der Gefangene immer noch im Zweifelsfall gegen eine konkrete Entscheidung gerichtlich vorgehen. Dennoch, mein Unbe- hagen bleibt angesichts dieser einschneidenden Kompetenzverlagerung.

Ich denke, wir werden uns im Ausschuss mit dieser Frage näher befassen und dazu auch externen Sachverstand hören. Ich bin gespannt auf die Beratungen und die Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf im Aus- schuss und danke Ihnen für heute für Ihre Aufmerksamkeit.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen