Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anke Spoorendonk zu TOP 9 - Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft
Presseinformation Kiel, den 15. Juli 2009 Es gilt das gesprochene WortAnke Spoorendonk TOP 9 Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig- Schleswig-Holstein Drs. 16/2726Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfs ist der Beschluss der Föderalismuskommission,die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder zu übertragen. ZwölfBundesländer haben sich daraufhin zusammengeschlossen und versucht, die Ländergesetzeüber den Vollzug der Untersuchungshaft in Abstimmung miteinander zu gestalten.Der SSW begrüßt daher ganz ausdrücklich, dass mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurfeine möglichst einheitliche Regelung geschaffen und die Zersplitterung vermieden wurde.Obwohl nach der Föderalismuskommission Justiz Ländersache ist, sind beim Bund aber immernoch Restzuständigkeiten vorhanden, die auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf zu ein paarAbstimmungsproblemen führen. Beispielhaft möchte ich die Regelung der Besuchszeiten fürJugendliche und Erwachsene in Untersuchungshaft nennen. Der Bund schreibt vor, dassBesuche grundsätzlich verboten sind, aber erlaubt werden können. In Schleswig-Holstein sinddagegen zwei Stunden Besuch pro Monat erlaubt, können aber verboten werden. An diesemBeispiel wird deutlich, dass es noch ein paar Abstimmungsprobleme gibt, die aus dem Weg zuräumen sind. 2Darüber hinaus gibt es nach meiner Meinung weitere Punkte im Gesetzentwurf, die in denAusschussberatungen noch einmal überdacht beziehungsweise konkretisiert werden sollten.Aus Sicht des SSW sind die Besuchszeiten von zwei Stunden pro Monat in Schleswig-Holsteinpositiv hervorzuheben. Festgestellt werden muss aber, dass diese Zeit nicht ausreicht, umfamiliäre Beziehung aufrecht zu erhalten. Ebenso ist zu diskutieren, ob nicht Besuche geradean den Wochenenden zugelassen werden sollten, da viele Personen nur dann Zeit dafür haben.Auch sollte in dem Gesetzestext verankert werden, dass die Besuche der Verteidigerinnen undVerteidiger nicht auf die reguläre Besuchszeit anzurechnen sind. Es wäre fatal für dieGefangenen in Untersuchungshaft, wenn es hier in der Praxis zu Missverständnissen kommenwürde, da die Besuche von Familie und Freunden für viele Gefangene von existenziellerBedeutung sind.Ein weiterer Punkt, der in den Ausschussberatungen diskutiert werden muss, ist dieEinbeziehung der Eltern in die erzieherischen Maßnahmen von Untersuchungshaftgefangenenunter 18 Jahren. Derzeit regelt der Paragraph 69 nur, dass der ermittelte Förder- undErziehungsbedarf den Personenvorsorgeberechtigten auf Verlangen mitgeteilt werden muss.Bei der Bewältigung von persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten solltendie Eltern aber ebenfalls die Möglichkeit bekommen, sich aktiv einbringen und beteiligen zukönnen.Aus Sicht des SSW ist der vorliegende Gesetzentwurf positiv zu bewerten, da er zum einenallen Personen in Untersuchungshaft die Möglichkeiten zur Ausübung von Arbeit oder anderenBeschäftigungsmaßnahmen bietet. Die Gefangenen sind nicht zur Arbeit verpflichtet, aberbesonders die Wahrnehmung schulischer oder beruflicher Fortbildungsmöglichkeiten bietetden Personen die Möglichkeit, sich für ein Leben außerhalb der GefangenschaftQualifikationen anzueignen. 3Zum anderen ist der Gesetzentwurf aufgrund der erzieherischen Ausrichtung fürminderjährige Untersuchungsgefangene zu begrüßen. Paragraph 67 sichert die Förderung derFähigkeiten der jungen Untersuchungsgefangenen zu einer eigenverantwortlichen undgemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte Anderer. Neben altersgemäßenBildungs-, Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten sollen außerdem weitereentwicklungsfördernde Hilfestellungen angeboten werden.Obwohl dies alles Maßnahmen sind, die das Land nicht kostenlos zur Verfügung stellt, wurdenicht davor zurückgeschreckt, die Menschen nur in Untersuchungshaft festzuhalten, sondernihnen auch die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und zur Bewältigung ihrer Probleme zugeben. Für den SSW sage ich, dass diese Zielsetzung für ein modernesUntersuchungshaftvollzugsgesetz spricht und nach der Ausräumung letzter Ungereimtheitenzu begrüßen ist.