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15.07.09 , 16:26 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 9 - Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft

Presseinformation Kiel, den 15. Juli 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk TOP 9 Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig- Schleswig-Holstein Drs. 16/2726

Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfs ist der Beschluss der Föderalismuskommission,
die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder zu übertragen. Zwölf
Bundesländer haben sich daraufhin zusammengeschlossen und versucht, die Ländergesetze
über den Vollzug der Untersuchungshaft in Abstimmung miteinander zu gestalten.
Der SSW begrüßt daher ganz ausdrücklich, dass mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf
eine möglichst einheitliche Regelung geschaffen und die Zersplitterung vermieden wurde.


Obwohl nach der Föderalismuskommission Justiz Ländersache ist, sind beim Bund aber immer
noch Restzuständigkeiten vorhanden, die auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf zu ein paar
Abstimmungsproblemen führen. Beispielhaft möchte ich die Regelung der Besuchszeiten für
Jugendliche und Erwachsene in Untersuchungshaft nennen. Der Bund schreibt vor, dass
Besuche grundsätzlich verboten sind, aber erlaubt werden können. In Schleswig-Holstein sind
dagegen zwei Stunden Besuch pro Monat erlaubt, können aber verboten werden. An diesem
Beispiel wird deutlich, dass es noch ein paar Abstimmungsprobleme gibt, die aus dem Weg zu
räumen sind. 2



Darüber hinaus gibt es nach meiner Meinung weitere Punkte im Gesetzentwurf, die in den
Ausschussberatungen noch einmal überdacht beziehungsweise konkretisiert werden sollten.


Aus Sicht des SSW sind die Besuchszeiten von zwei Stunden pro Monat in Schleswig-Holstein
positiv hervorzuheben. Festgestellt werden muss aber, dass diese Zeit nicht ausreicht, um
familiäre Beziehung aufrecht zu erhalten. Ebenso ist zu diskutieren, ob nicht Besuche gerade
an den Wochenenden zugelassen werden sollten, da viele Personen nur dann Zeit dafür haben.
Auch sollte in dem Gesetzestext verankert werden, dass die Besuche der Verteidigerinnen und
Verteidiger nicht auf die reguläre Besuchszeit anzurechnen sind. Es wäre fatal für die
Gefangenen in Untersuchungshaft, wenn es hier in der Praxis zu Missverständnissen kommen
würde, da die Besuche von Familie und Freunden für viele Gefangene von existenzieller
Bedeutung sind.


Ein weiterer Punkt, der in den Ausschussberatungen diskutiert werden muss, ist die
Einbeziehung der Eltern in die erzieherischen Maßnahmen von Untersuchungshaftgefangenen
unter 18 Jahren. Derzeit regelt der Paragraph 69 nur, dass der ermittelte Förder- und
Erziehungsbedarf den Personenvorsorgeberechtigten auf Verlangen mitgeteilt werden muss.
Bei der Bewältigung von persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten sollten
die Eltern aber ebenfalls die Möglichkeit bekommen, sich aktiv einbringen und beteiligen zu
können.


Aus Sicht des SSW ist der vorliegende Gesetzentwurf positiv zu bewerten, da er zum einen
allen Personen in Untersuchungshaft die Möglichkeiten zur Ausübung von Arbeit oder anderen
Beschäftigungsmaßnahmen bietet. Die Gefangenen sind nicht zur Arbeit verpflichtet, aber
besonders die Wahrnehmung schulischer oder beruflicher Fortbildungsmöglichkeiten bietet
den Personen die Möglichkeit, sich für ein Leben außerhalb der Gefangenschaft
Qualifikationen anzueignen. 3
Zum anderen ist der Gesetzentwurf aufgrund der erzieherischen Ausrichtung für
minderjährige Untersuchungsgefangene zu begrüßen. Paragraph 67 sichert die Förderung der
Fähigkeiten der jungen Untersuchungsgefangenen zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte Anderer. Neben altersgemäßen
Bildungs-, Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten sollen außerdem weitere
entwicklungsfördernde Hilfestellungen angeboten werden.


Obwohl dies alles Maßnahmen sind, die das Land nicht kostenlos zur Verfügung stellt, wurde
nicht davor zurückgeschreckt, die Menschen nur in Untersuchungshaft festzuhalten, sondern
ihnen auch die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und zur Bewältigung ihrer Probleme zu
geben. Für den SSW sage ich, dass diese Zielsetzung für ein modernes
Untersuchungshaftvollzugsgesetz spricht und nach der Ausräumung letzter Ungereimtheiten
zu begrüßen ist.

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