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Lars Harms zu TOP 10 - Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes
PresseinformationKiel, den 15.07.2009 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes Drs. 16/2744Der größte Unmut im Zusammenhang mit diesem Entwurf wurde verursacht, indem dasBetretungsrecht nun wieder aufgehoben werden soll - zwar zeitlich begrenzt, aber es sollaufgehoben werden. Für den SSW möchte ich deutlich machen, dass wir seinerzeit die Öffnungdes Betretungsrechts kritisch gesehen haben. Zum einen, weil Schleswig-Holstein daswaldärmste Flächenland ist und der Wald daher vor menschlicher Inanspruchnahmegrundsätzlich zu schützen ist und zum anderen war aus unserer Sicht die seinerzeit bestehendeRegelung klarer formuliert. Dort war ganz klar geregelt, dass das Betreten des Waldesgrundsätzlich auf die Waldwege beschränkt ist und als Ausnahme nur die Erholungswäldergalten.Nun legt uns die Landesregierung einen Entwurf vor, der Ausnahmen für das Betretungsverbotvorsieht für die Waldbesitzenden, für Personen, die die Ziele des Artenhilfsprogramms umsetzenund zu Kartierungszwecken von Vogelschutzgebieten tätig sind sowie für die Jägerschaft. Allen 2anderen Personen wird untersagt, die Waldwege zu verlassen. Mit anderen Worten:Spaziergänger dürfen die Waldwege nicht verlassen, bewaffnete Spaziergänger dürfen aber denWald uneingeschränkt betreten.Begründet wird dies damit, es diene dem Schutz von Teilen der Tierwelt vor Beunruhigung inZeiten, in denen diese bei Störungen besonders gefährdet sind. Sind Jäger kein ruhestörendesElement?Diese Ausnahmeregelung ist aus Sicht des SSW nicht nachvollziehbar. Im bestehendenWaldgesetz gibt es eine Regelung, die den Schutz sensibler Waldteile aufgreift und das Betretendes Waldes zeitlich und örtlich begrenzt. Diese auf besonders schützenswerte Waldbestandteileabzielende Regelung war zielführend. Besonders schützenswerte Waldnutzergruppen gibt esaber nicht. Deshalb ist die neue Regelung ein Rückschritt, wenn es um den Schutz des Waldesgeht. Wir meinen immer noch, dass die alte Regelung, das Betreten des Waldes ist grundsätzlichauf die Waldwege beschränkt und Ausnahmen sind nur die Erholungswälder undNaturerlebnisräume, immer noch die beste Regelung war.Auch wenn das Betretungsverbot bereits hohe Wellen geschlagen hat, gibt es aus Sicht des SSWandere Punkte im Gesetzentwurf, die noch schwerwiegender sind. Hierbei handelt es sich um diekünftige Bewirtschaftung des Waldes. Der Kriterienkatalog des Gesetzentwurfs wurde inwesentlichen Punkten geändert und sogar geschwächt. Er weicht in mehreren Punkten vombestehenden Gesetz und somit von einer naturnahen Waldwirtschaft ab. Die im bestehendenGesetz genannten Grundsätze „Ausnutzung der Naturverjüngung, Verzicht aufEntwässerungsmaßnahmen, Beschränkung des Einsatzes von Nährstoffen, Verzicht vongentechnisch veränderten Organismen und der Erhalt von Alt- und Totholz“ wurden jetztkomplett gestrichen.Damit verfolgt die Landesregierung ausschließlich das Ziel der Wirtschaftlichkeit.Letztendlich wird damit nicht nur das Ökosystem Wald geschwächt, es wird somit auch zu einerwirtschaftlichen Destabilisierung und Risikoerhöhung beitragen. Denn nur ein gesunder Waldkann sich stabil entwickeln und Holz produzieren. Unterm Strich bleibt festzustellen, dass die 3Landesregierung mit dem vorliegenden Entwurf von der bisher naturnahen Waldwirtschaftkomplett abweicht hin zu reinen Holzproduktionsflächen.Damit beweist Herr Minister vonBötticher wieder einmal, dass er den Titel Umweltminister nicht verdient. Wer die Menschen fürden Naturschutz motivieren will handelt anders.Das kann man auch sehen, wenn es um die so genannte Waldumwandlung geht.Waldumwandlung heißt nichts anderes als die Möglichkeit zum flächenhaften Abholzen. DieseMöglichkeiten werden durch den Gesetzentwurf ausgebaut. So gilt die Genehmigung zurWaldumwandlung als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht schnell genug auf einen Antragreagieren kann. Das heißt, eine rechtlich normalerweise illegale Abholzung wird durchFristversäumnis durch eine Behörde quasi legalisiert. Das ist schon ein starkes Stück, wenn manbedenkt, dass wir das waldärmste Land der Bundesrepublik sind. Hier bei uns sollte das Abholzeneigentlich erschwert und nicht erleichtert werden. Aber Schwarz-Rot scheint dies wohl anders zusehen.Das wird auch deutlich, wenn man den Grundsatz für Waldumwandlung ansieht, der in § 9Absatz 1 Satz 2 steht. Dort heißt es, dass man 10 Jahre lang keine Genehmigung zum Abholzenbraucht, wenn zum Beispiel ein Baugebiet oder Gewerbegebiet ausgewiesen worden ist und sichim Laufe der Zeit, weil sich keine Bau- oder Investitionswilligen gefunden haben, dort Waldgebildet hat. Das heißt, man hat als Kommune sein Baugebiet nicht gepflegt und dort haben sichdann in weniger als 10 Jahren Bäume und damit Wald angesiedelt. In solchen Fällen darfgnadenlos abgeholzt werden. Ich finde, wer seine Bauflächen nicht los wird und diese Flächennicht für potentielle Bauwillige pflegt, sollte sich über ein Mehr an natürlicher Entwicklungfreuen. Und das Land sollte hier nicht die natürliche Entwicklung zurückdrehen, sondern ehernoch befördern. Der Paragraf, der sich mit der Umwandlung von Wald befasst, muss nachunserer Auffassung deshalb gänzlich überarbeitet werden.Das ganze Gesetz, das uns heute vorliegt ist eigentlich kein Waldgesetz, sondern einWaldabbbau- oder Waldvernichtungsgesetz. Es geht nicht nur um die Aneinanderreihung von 4Baumkulturen zur Gewinnmaximierung, sondern um ein kompliziertes ökologisches System.Und dieses System müssen wir erhalten und nicht zerschlagen. Das sind wir kommendenGenerationen schuldig.