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15.07.09 , 17:51 Uhr
SPD

Sandra Redmann zu TOP 10: Wälder ökologisch und offen für die Menschen in eine gute Zukunft führen

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 15.07.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell

Sandra Redmann:
Wälder ökologisch und offen für die Menschen in eine gute Zukunft führen
Wir haben im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbart, die wichtigsten Umweltgesetze mit dem Ziel der Deregulierung und des Bürokratieabbaus zu überprüfen. Das gilt auch für das Landeswaldgesetz, das uns im Entwurf der Landesregierung nun vorliegt. Ein klares Wort bei aller in den Details noch zu führenden Sachdiskussion vorweg: Wir ha- ben mit dem Ende 2004 novellierten Landeswaldgesetz eine moderne und vorbildli- che Grundlage geschaffen, an deren Eckwerten wir nicht rütteln werden! Es ist gut, dass wir uns erst jetzt mit einer Änderung des Landeswaldgesetzes be- schäftigen. Zuerst mussten wichtige Weichenstellungen entschieden werden: Die un- sinnigen Pläne zum Verkauf des Landeswaldes sind am Widerstand der Menschen in Schleswig-Holstein gescheitert. Mit der Anstalt öffentlichen Rechts hat der Landeswald eine gute Perspektive in Trägerschaft des Landes, vor allem für den Erhalt der Ge- meinwohlleistungen in der Fläche für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Lange Zeit war darüber hinaus unklar, ob und mit welchen Inhalten der Bund sein längst von den Ländern überholtes Bundeswaldgesetz an die naturnahe Waldwirt- schaft als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Regeln für die gute fach- liche Praxis anpassen würde. Dies ist leider für diese Legislaturperiode am Wider- stand der CDU im Bund und in den Ländern gescheitert. Im Entwurf der Landesregierung sind für mich vor allem zwei Punkte kritisch zu sehen: Die zeitliche Einschränkung des in Schleswig-Holstein erst 2004 als letztem Bundes- land eingeführten freien Betretungsrechtes in allen Wäldern und die Regeln für die gu- te fachliche Praxis. Zum Betretungsrecht haben wir uns bereits mehrfach deutlich er-



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



klärt: Wir wären das erste Bundesland, das dieses Recht wieder abschafft und das Verlassen der Wege im Wald unter Strafe stellt. Wir werden es nicht zulassen, dass wir hinter den Stand von 2004 zurückfallen und das einzige Bundesland ohne freies, allgemeines Betretungsrecht wären. Diese „Alleinstellung“ Schleswig-Holsteins wider- spricht schon der Festlegung im Koalitionsvertrag, der eine Übernahme 1 zu 1 von Bundes- und Europarecht vorsieht. Die Idee, das Betretungsrecht für den „sensiblen Zeitraum der Brut- und Setzzeit“ zu beschränken ist auch fachlich nicht zu rechtfertigen. Nahezu alle Naturschutzverbän- de, die seit 2004 ihre Position zum Betretungsrecht gewechselt haben, wenden sich heute gegen die Einschränkung des freien Betretungsrechts und geben dabei an, dass die Zahlen beispielsweise im Jahresbericht der Landesregierung „Jagd und Ar- tenschutz 2007“ belegen, dass ein Großteil der jagdbaren Arten, sowie die meisten besonders schützenswerten Vögel, in den letzten Jahren deutlich zugenommen ha- ben. Es gibt keinerlei Hinweise auf eine zunehmende Störung durch Wald- und Feld- besucherinnen und -besucher. Im Gegenteil: Wie die Beobachtungen von den Natur- verbänden ergaben, sind es die Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere die Waldwirt- schaft sowie die Jagd, die Störungen an äußerst sensiblen Plätzen verursachen. Wenn rechtliche und fachliche Gründe zur Einschränkung des Betretungsrechts feh- len, ist es wohl eher ein altes Wahlversprechen, das gegenüber den Waldeigentümern und Jägern gegeben wurde. Hier setzen wir auf die parlamentarische Beratung und die Einsicht, dass auch das Landeswaldgesetz für alle Menschen im Lande gelten muss und eine Privilegierung einzelner Nutzergruppen einfach nicht zeitgemäß ist. Nun zum zweiten Schwerpunkt des Gesetzentwurfes, der einer kritischen Diskussion bedarf. Die bisher vorbildlichen und auf den Wald als Lebensraum und Ökosystem ab- gestellten Grundsätze der guten fachlichen Praxis in § 5 Abs. 2 sollen einseitig zu- gunsten der Nutzfunktion reduziert werden und würden so letztlich zu einer Schwä- chung des Ökosystems Wald und damit auch zu einer wirtschaftlichen Destabilisierung und Risikoerhöhung führen. Bei aller Kritik halten wir aber Teile des Gesetzentwurfes für notwendig und sinnvoll. -3-



Alles in allem werden wir den vorliegenden Entwurf zum Landeswaldgesetz mit der nö- tigen Sorgfalt im Ausschuss diskutieren und uns dafür die notwendige Zeit nehmen. Keinesfalls wird dieser Entwurf ohne intensive Diskussion und ohne Änderungen die zweite Lesung dieses Parlaments passieren.

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