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16.07.09 , 10:23 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 13 - Errichtung eines "Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein"

Presseinformation
Kiel, den 16. Juli 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 13 Gesetzentwurf über die Einrichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein“ Drs. 16/2750

Im ungünstigsten Fall muss ein Existenzgründer bis zu 46 verschiedene
Genehmigungsverfahren durchlaufen, wie die Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern
errechnet haben. Auch ein Verwaltungsfuchs tut sich mit der richtigen Reihenfolge und
Einhaltung der Verfahren schwer; von der Suche nach den jeweils richtigen
Ansprechpartner ganz zu schweigen. Viele Gründer kapitulieren vor diesem
Verwaltungsdschungel und so entsteht der Volkswirtschaft ein nicht zu kalkulierbarer
Schaden.
Die Errichtung einer einzigen Stelle für alle Anträge und Verfahren ist ein lang gehegter
Traum, der mittels der EU-Dienstleistungsrichtlinie zumindest für Existenzgründer und
Gewerbeanmelder erfüllt werden soll. 2
Eine sachkundige Lotsenstelle würde eines der größten Hemmnisse im Wirtschaftsleben
beseitigen und wäre für grenzüberschreitende Wirtschaftskontakte eine echte
Erleichterung. Wenn wir bedenken, dass Schleswig-Holsteins Wirtschaft vor allem von
den kleinen und mittelgroßen Unternehmen profitiert, ist es höchste Zeit, diese
Verfahrenshürden abzubauen.


Wir verschenken allerdings eine Chance, wenn wir die Ansprechstelle nicht gleichzeitig
auch für andere Belange öffnen. Nicht zufällig fällt mir dabei der gemeinsame
Arbeitsmarkt im deutsch-dänischen Grenzland ein. Dort zeigt das Regionskontor, wie
unbürokratische Beratung und Information funktioniert. Ob man eine Immobilie beim
Nachbarn erwerben möchte oder einen Nebenjob anstrebt: die Berater vom
Regionskontor beraten und nennen die wichtigsten Ansprechpartner. In einigen
Belangen gibt es sogar Laufzettel, deren konsequente Abarbeitung doppelte Wege
vermeiden helfen. Es würde also Sinn machen diese Institution in die Arbeit mit
einzubeziehen und vielleicht sogar an der einheitlichen Ansprechstelle zu beteiligen.


Eine Einbeziehung der Gewerkschaften bzw. des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist
darüber hinaus für den SSW unverzichtbar. Die Aufnahme von zum Beispiel
Gewerkschaften als Träger erst zum 1. Januar 2015 zuzulassen, wie in § 1 des vorliegenden
Entwurfes vorgesehen, ist nicht akzeptabel. Aus leidvoller Erfahrung wissen wir alle, dass
einmal etablierte Strukturen nur schwer zu ändern sind. Darum ist es besser, die
Trägerstruktur bereits von Beginn an auf eine breitere Basis zu stellen.
Ich möchte hier nur an die hervorragende Arbeit des EURES-Netzwerkes erinnern, in dem
Arbeitsverwaltung, Arbeitgeberverbände und eben die Gewerkschaften den
gemeinsamen Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein und dem südlichen Dänemark 3
etablierten. Dabei geht es dann auch darum, nicht nur immer Außenstehenden
mitzuteilen, welches die Mindeststandards in unserem Land sind. Sondern es muss auch
dargestellt werden, welche Möglichkeiten man hat, Mitarbeiter und Beschäftigte zu
motivieren, in dem man besondere Leistungen für das Personal bietet. Hierfür könnten
insbesondere die Gewerkschaften stehen.


Diese Erfahrungen sind es auch, die es dringend angeraten erscheinen lassen, die
Experten, die täglich mit ausländischen Gründern zu tun haben, in der neuen Stelle zu
berücksichtigen. Die lange Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war in
der Vergangenheit das Hauptproblem vieler Projekte: Bis alle wussten, wie die Abläufe
und Verfahren sind, wen sie am besten ansprechen können und sich eine gemeinsame
Arbeitsgrundlage herausgebildet hatte, nahm oftmals einen Großteil der Projektlaufzeit
in Anspruch. Statt also immer neues Personal einzuarbeiten, sollten wir das bestehende
Knowhow nutzen.
Damit sind wir bei einem wichtigen Kritikpunkt: die Neueinstellung - also Schaffung
neuer Stellen - auch wenn es zum Beispiel die des Geschäftsführers des Einheitlichen
Ansprechpartners ist, kommt in Zeiten massiver Personaleinsparung nicht infrage. Wenn
das Land sich beteiligt, dann dürfen Steuergelder nicht für Neueinstellungen
ausgegeben werden, sondern der Landesanteil an den Kosten sollte durch die Abordnung
von Fachpersonal aus den Ministerien erfolgen. Alle anderen Beteiligten müssten
eigentlich das gleiche Interesse haben. Deshalb müssten Neueinstellungen für diese
Tätigkeit explizit im Gesetzentwurf ausgeschlossen sein.


Eine ernsthafte Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bedeutet, dass bundesweit
ein kohärentes Netz Einheitlicher Ansprechpartner geschaffen wird. Das bedeutet 4
natürlich auch, dass die Bundesländer ihr Vorgehen miteinander abstimmen. Ansonsten
wird der Einheitliche Ansprechpartner schnell zum 16-fachen Ansprechpartner. Leider
geht aus dem vorliegenden Entwurf nicht hervor, inwieweit diese Abstimmungen
zwischen den Ländern erfolgt sind. Die gemeinsamen Bund-Länder-Papiere, die das
Anforderungsprofil der Einheitlichen Ansprechpartner, zumindest in groben Zügen,
festlegen, haben in den Verwaltungen der Länder ganz unterschiedlichen Widerhall
gefunden. So hat Hessen gleich drei Stellen eingerichtet, bei jedem der
Regierungspräsidien eine; Brandenburg hat dagegen im nachgeordneten Bereich des
Wirtschaftsministeriums eine entsprechende Stelle eingerichtet und ist nun vollends
damit beschäftigt, eine grundlegende IT-Lösung zu erarbeiten.


Man sieht also, dass noch vieles in Bewegung ist. Wir können für uns aber feststellen,
dass das Ziel – eine Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle - richtig ist. Einige mögliche
Beteiligte – wie die Gewerkschaften - fehlen aber noch und müssen noch im Gesetz
abgesichert werden. Und wir sollten darauf achten, dass nicht neue Dienstverhältnisses
geschaffen werden, sondern auf das schon jetzt vorhandene gute Personal
zurückgegriffen wird. Berücksichtigt man diese Anregungen, kann der einheitliche
Ansprechpartner ein Erfolgsmodell werden. Lässt man allerdings wichtige Partner außen
vor, erhalten wir mit Sicherheit keine Lösung aus einem Guss.

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