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Lars Harms zu TOP 13 - Errichtung eines "Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein"
PresseinformationKiel, den 16. Juli 2009 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 13 Gesetzentwurf über die Einrichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein“ Drs. 16/2750Im ungünstigsten Fall muss ein Existenzgründer bis zu 46 verschiedeneGenehmigungsverfahren durchlaufen, wie die Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommernerrechnet haben. Auch ein Verwaltungsfuchs tut sich mit der richtigen Reihenfolge undEinhaltung der Verfahren schwer; von der Suche nach den jeweils richtigenAnsprechpartner ganz zu schweigen. Viele Gründer kapitulieren vor diesemVerwaltungsdschungel und so entsteht der Volkswirtschaft ein nicht zu kalkulierbarerSchaden.Die Errichtung einer einzigen Stelle für alle Anträge und Verfahren ist ein lang gehegterTraum, der mittels der EU-Dienstleistungsrichtlinie zumindest für Existenzgründer undGewerbeanmelder erfüllt werden soll. 2Eine sachkundige Lotsenstelle würde eines der größten Hemmnisse im Wirtschaftslebenbeseitigen und wäre für grenzüberschreitende Wirtschaftskontakte eine echteErleichterung. Wenn wir bedenken, dass Schleswig-Holsteins Wirtschaft vor allem vonden kleinen und mittelgroßen Unternehmen profitiert, ist es höchste Zeit, dieseVerfahrenshürden abzubauen.Wir verschenken allerdings eine Chance, wenn wir die Ansprechstelle nicht gleichzeitigauch für andere Belange öffnen. Nicht zufällig fällt mir dabei der gemeinsameArbeitsmarkt im deutsch-dänischen Grenzland ein. Dort zeigt das Regionskontor, wieunbürokratische Beratung und Information funktioniert. Ob man eine Immobilie beimNachbarn erwerben möchte oder einen Nebenjob anstrebt: die Berater vomRegionskontor beraten und nennen die wichtigsten Ansprechpartner. In einigenBelangen gibt es sogar Laufzettel, deren konsequente Abarbeitung doppelte Wegevermeiden helfen. Es würde also Sinn machen diese Institution in die Arbeit miteinzubeziehen und vielleicht sogar an der einheitlichen Ansprechstelle zu beteiligen.Eine Einbeziehung der Gewerkschaften bzw. des Deutschen Gewerkschaftsbundes istdarüber hinaus für den SSW unverzichtbar. Die Aufnahme von zum BeispielGewerkschaften als Träger erst zum 1. Januar 2015 zuzulassen, wie in § 1 des vorliegendenEntwurfes vorgesehen, ist nicht akzeptabel. Aus leidvoller Erfahrung wissen wir alle, dasseinmal etablierte Strukturen nur schwer zu ändern sind. Darum ist es besser, dieTrägerstruktur bereits von Beginn an auf eine breitere Basis zu stellen.Ich möchte hier nur an die hervorragende Arbeit des EURES-Netzwerkes erinnern, in demArbeitsverwaltung, Arbeitgeberverbände und eben die Gewerkschaften dengemeinsamen Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein und dem südlichen Dänemark 3etablierten. Dabei geht es dann auch darum, nicht nur immer Außenstehendenmitzuteilen, welches die Mindeststandards in unserem Land sind. Sondern es muss auchdargestellt werden, welche Möglichkeiten man hat, Mitarbeiter und Beschäftigte zumotivieren, in dem man besondere Leistungen für das Personal bietet. Hierfür könnteninsbesondere die Gewerkschaften stehen.Diese Erfahrungen sind es auch, die es dringend angeraten erscheinen lassen, dieExperten, die täglich mit ausländischen Gründern zu tun haben, in der neuen Stelle zuberücksichtigen. Die lange Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war inder Vergangenheit das Hauptproblem vieler Projekte: Bis alle wussten, wie die Abläufeund Verfahren sind, wen sie am besten ansprechen können und sich eine gemeinsameArbeitsgrundlage herausgebildet hatte, nahm oftmals einen Großteil der Projektlaufzeitin Anspruch. Statt also immer neues Personal einzuarbeiten, sollten wir das bestehendeKnowhow nutzen.Damit sind wir bei einem wichtigen Kritikpunkt: die Neueinstellung - also Schaffungneuer Stellen - auch wenn es zum Beispiel die des Geschäftsführers des EinheitlichenAnsprechpartners ist, kommt in Zeiten massiver Personaleinsparung nicht infrage. Wenndas Land sich beteiligt, dann dürfen Steuergelder nicht für Neueinstellungenausgegeben werden, sondern der Landesanteil an den Kosten sollte durch die Abordnungvon Fachpersonal aus den Ministerien erfolgen. Alle anderen Beteiligten müssteneigentlich das gleiche Interesse haben. Deshalb müssten Neueinstellungen für dieseTätigkeit explizit im Gesetzentwurf ausgeschlossen sein.Eine ernsthafte Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bedeutet, dass bundesweitein kohärentes Netz Einheitlicher Ansprechpartner geschaffen wird. Das bedeutet 4natürlich auch, dass die Bundesländer ihr Vorgehen miteinander abstimmen. Ansonstenwird der Einheitliche Ansprechpartner schnell zum 16-fachen Ansprechpartner. Leidergeht aus dem vorliegenden Entwurf nicht hervor, inwieweit diese Abstimmungenzwischen den Ländern erfolgt sind. Die gemeinsamen Bund-Länder-Papiere, die dasAnforderungsprofil der Einheitlichen Ansprechpartner, zumindest in groben Zügen,festlegen, haben in den Verwaltungen der Länder ganz unterschiedlichen Widerhallgefunden. So hat Hessen gleich drei Stellen eingerichtet, bei jedem derRegierungspräsidien eine; Brandenburg hat dagegen im nachgeordneten Bereich desWirtschaftsministeriums eine entsprechende Stelle eingerichtet und ist nun vollendsdamit beschäftigt, eine grundlegende IT-Lösung zu erarbeiten.Man sieht also, dass noch vieles in Bewegung ist. Wir können für uns aber feststellen,dass das Ziel – eine Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle - richtig ist. Einige möglicheBeteiligte – wie die Gewerkschaften - fehlen aber noch und müssen noch im Gesetzabgesichert werden. Und wir sollten darauf achten, dass nicht neue Dienstverhältnissesgeschaffen werden, sondern auf das schon jetzt vorhandene gute Personalzurückgegriffen wird. Berücksichtigt man diese Anregungen, kann der einheitlicheAnsprechpartner ein Erfolgsmodell werden. Lässt man allerdings wichtige Partner außenvor, erhalten wir mit Sicherheit keine Lösung aus einem Guss.