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Monika Heinold zur HSH Nordbank
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 26 und 27 – Prüfungsrecht für Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 HSH Nordbank einführen 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53Monika Heinold: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 304.09 / 16.07.2009HSH Nordbank: Unabhängige Prüfungen müssen Schadensansprüche klärenDie Grünen Fraktion fordert heute erneut, dass die Anteilseigner der HSH Nordbank unverzüglich eine Sonderprüfung der HSH Nordbank nach Aktiengesetz einleiten. Eine Sonderprüfung nach Aktienrecht deshalb, weil damit klare rechtliche Vorschriften für diese Prüfung gelten würden – unter anderem müsste die Unabhängigkeit der Prüfer garantiert sein.Zweck einer solchen Sonderprüfung ist es, die Durchsetzung von etwaigen Schadens- ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats zu sichern. Dieses ist absolut notwendig, denn das Land Schleswig-Holstein hat durch spekulative Ge- schäfte der Bank und durch eine fehlerhafte Risikokontrolle Verluste in Milliardenhöhe erlitten.Eigentlich müsste diese von uns Grünen mehrfach eingeforderte Sonderprüfung ange- sichts der katastrophal hohen Verluste der Bank eine Selbstverständlichkeit sein: Schließlich ist die Landesregierung die Sachverwalterin des Vermögens des Landes Schleswig-Holstein und seiner BürgerInnen.Aber die Landesregierung verweigert seit Monaten eine solche unabhängige Prüfung. Sie hat stattdessen nur zugestimmt, dass PrüferInnen beschäftigt werden, welche schon vorher mit der Bank zusammengearbeitet haben. Dieses Vorgehen wir den Vor- gaben Sonderprüfung nach Aktiengesetz nicht gerecht. Seite 1 von 2 Herr Ministerpräsident Carstensen, Herr Finanzminister Wiegard, machen Sie endlich den Weg für eine Sonderprüfung frei und verhindern Sie nicht länger die Aufklärung des Missmanagements bei der HSH Nordbank.Es ist ein verantwortungsloser Umgang mit den Geldern der SteuerzahlerInnen unseres Landes, wenn Sie sich einer solchen Prüfung weiterhin verweigern.Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, schleunigst die in der Haushaltsord- nung und im Haushaltsgrundsätzegesetz festgesetzten Informations- und Prüfungsrech- te für den Landesrechnungshof umzusetzen. Die Landesregierung hat sicherzustellen, dass dem Landesrechnungshof im Falle einer Mehrheitsbeteiligung umfassende Infor- mations- und Prüfungsrechte einzuräumen sind.Seit der durchgeführten Kapitalerhöhung ist die Grundlage für die Prüfrechte des Rech- nungshofes wieder gegeben, denn Hamburg und Schleswig-Holstein halten nunmehr deutlich über 75 Prozent der Anteile an der HSH Nordbank.Damit ist Finanzminister Wiegard bereits von Rechts wegen verpflichtet, auf der nächs- ten Hauptversammlung darauf hinzuwirken, dass die Satzung der HSH Nordbank dem- entsprechend geändert wird.Herr Finanzminister Wiegard, was haben sie bisher unternommen um die gesetzlichen Vorgaben der zu erfüllen? Warum bedarf es erst einer Aufforderung durch den Landtag, bevor Sie die gesetzlich festgeschriebenen Vorgaben umsetzen?Dem Rechnungshof müssen zügig die ihm zustehenden Prüfungsrechte eingeräumt werden. Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt den Antrag der FDP ausdrücklich.Angesichts der Fehler, die es in der Geschäftspolitik der HSH Nordbank gegeben hat, wäre es geradezu verantwortungslos dem Rechnungshof diese Rechte nicht zu geben. Schließlich müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Ursachen der er- heblichen finanziellen Schieflage der HSH Nordbank aufzuklären.Was eine solche Prüfung bewirken kann, zeigt ein unlängst vom sächsischen Landes- rechnungshof veröffentlichter umfassender Sonderbericht zur Frage der Verantwortlich- keit für die Verluste der Landesbank Sachsen, auf dessen Grundlage nun die Verwal- tungsräte der Sachsen LB – darunter auch Minister – persönlich in Haftung genommen werden sollen.Bei der Wiedereinführung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes geht es uns aber weniger um eine einmalige Prüfung. Es geht uns vielmehr darum, dass der Rechnungs- hof zukünftig die Geschäftspolitik der HSH Nordbank dauerhaft überwachen kann. Die- ses soll dazu beitragen, dass in Zukunft verhindert wird, dass erneut durch unprofessio- nelles und sorgloses Handeln Schäden bzw. Risiken in Milliardenhöhe für unser Land entstehen. *** 2