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Wolfgang Kubicki: Eine bloße "Parallelverwaltung" zur Erfüllung der Richtlinie brauchen wir nicht
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 233/2009 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 16. Juli 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdLInnenpolitik/VerwaltungWolfgang Kubicki: Eine bloße „Parallelverwaltung“ zur Erfüllung der Richtlinie brauchen wir nicht. In seinem Redebeitrag TOP 13 (Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig- Holstein“) sagte der„Vielleicht hätte uns der Begriff „einheitlich“ schon stutzig machen können. Schließlich geht gerade in Deutschland das Verständnis und die Erwartung, was es mit „Einheit“ auf sich haben könnte, seit je her weit auseinander.So auch in diesem Fall: Gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie müssen alle Mitgliedstaaten bis spätestens Ende 2009 so genannte „einheitliche Ansprechpartner“ für Dienstleistungserbringer und –empfänger schaffen, um den europäischen Binnenmarkt für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen zu erleichtern und zu verbessern.Dazu gibt es eine ganze Reihe inhaltlicher Vorgaben, welche Anforderungen an diesen „einheitlichen Ansprechpartner“ zu stellen sind. Es bleibt allerdings den Mitgliedstaaten überlassen, wie viele einheitliche Ansprechpartner eingerichtet werden und wer konkret mit dieser Aufgabe betraut wird.Wen wundert es da, dass es – selbstverständlich unter Berücksichtigung der föderalen Zuständigkeitsordnung in Deutschland – gleich einen ganzen Strauß an Möglichkeiten gibt, wer alles dieser „einheitliche Ansprechpartner“ sein könnte?Überall im Land sprießen dazu momentan die Gesetzentwürfe: in Niedersachsen sollen die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte sowie das Wirtschaftsministerium die Trägerschaft dafür übernehmen; in Hessen sind es die drei Regierungspräsidien; in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte, allerdings reduziert auf 18 „Stellen“; Baden-Württemberg wiederum sieht als einheitlichen Ansprechpartner die 30 dienstleistungsrichtlinienrelevaten Kammern (so der Kabinettsbeschluss vom Mai 2009) sowie auf freiwilliger Basis die 35 Landkreise und 9 Stadtkreise in der Pflicht; Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 während Thüringen ein so genanntes „Allkammermodell“ als aussichtsreichste Lösung zur Verortung des einheitlichen Ansprechpartners favorisiert, Sachsen will die Landesdirektion Leipzig mit dieser Aufgabe betrauen und - nicht zu vergessen – Schleswig-Holstein hat vor, mit dem heutigen Gesetzentwurf die Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners auf eine Anstalt öffentlichen Rechts zu übertragen.Soweit ein kleiner Auszug aus den aktuellen Gesetzgebungsverfahren in Deutschland. Ganz offensichtlich wurden bei dem seinerzeit einstimmig gefasste Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 4./5. Juni 2007 die föderalen Strukturen deutlich unterschätzt, als man sich darauf einigte „…weitestgehend einheitliche Umsetzungslösungen anzustreben, um so ein möglichst effizientes und stimmiges System aufzubauen“. Es ist eben noch lange nicht alles einheitlich, was einheitlich heißt.Allerdings hätte ich mir vor diesem Hintergrund gewünscht, dass uns die Landesregierung die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts als „einheitlichen Ansprechpartner“ nicht als „alternativlose“ Lösung des Problems dargestellt hätte. Ohne Alternative ist allenfalls, dass die EU- Dienstleistungsrichtlinie spätestens zum 28.12. dieses Jahres umgesetzt und damit auch der einheitliche Ansprechpartner benannt sein muss.Ansonsten ist jedes Bundesland von der von ihm gewählten Lösung so überzeugt, dass sie die am besten geeignete sei, - dass sich nur so die Anforderungen aus Sicht der Wirtschaft, der Bürger und der Verwaltung effektiv erfüllen lassen - , dass es sich an dieser Stelle schlicht verbietet, alle Argumente für und wider aufzulisten.Und selbstverständlich stellt auch die Anstalt einen Erfolg versprechenden Ansatz dar, um bei der herrschenden „Verwaltungsvielfalt“ zu streitfreien Lösungen zwischen Kommunen und Kammern, zwischen Verwaltung und Wirtschaft zu kommen. Auch wenn es für mich nach wie vor nicht ohne Widerspruch ist, dass ausgerechnet die „Entbürokratisierer“ im Land eine neue Behörde schaffen wollen.Möglicherweise lässt sich sogar am ehesten über eine Anstalt das erforderliche wirkungsvolle Beziehungsgeflecht zwischen Land, Kommunen, Kammern und Wirtschaft herstellen und unterhalten, das nötig ist, damit Existenzgründer in Schleswig-Holstein statt ein dutzend Schritte nur noch einen machen müssen, um zum Ziel zu kommen.Die Beschreibung des Aufgabenkatalogs des einheitlichen Ansprechpartners lässt diese Hoffnung jedenfalls zu – insbesondere soweit die Anstalt die an sie herangetragenen Anliegen gegenüber den zuständigen Stellen zu koordinieren hat (§ 3 Absatz 1 Satz 3). Sie muss also zielorientiert damit arbeiten, und nicht nur Formulare entgegennehmen und weiterleiten.Gleichwohl sage ich bewusst, dass es nur „die Hoffnung“ gibt. Denn sowohl die noch ausstehenden Kooperationsvereinbarungen und Kostenregelungen, vor allem aber der praktische Umgang mit den - nach wie vor bestehenden - Verwaltungsstrukturen wird zeigen können, wie ernst es den Beteiligten ist, dass die Anstalt tatsächlich ein leistungsstarker Koordinator wird.Nur wenn die Anstalt in der Lage ist, sich über das verwaltungsübliche „das war schon immer so“ hinwegzusetzen, hat sie ihre Berechtigung – hat sie möglicherweise sogar eine Perspektive über die Landesgrenzen hinaus. Als bloße „Parallelverwaltung“ zur Erfüllung der Richtlinie brauchen wir sie nicht. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/