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16.07.09 , 16:50 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zu Bachelor- Masterstudiengängen

Presseinformation
Es gilt das gesprochene Wort
TOP 23 – Studierfähigkeit von Bachelor- und Masterstu- Landtagsfraktion diengängen Schleswig-Holstein Pressesprecherin Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin Claudia Jacob der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Angelika Birk: 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Bachelor- Masterstudiengänge presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de studierfähig machen Nr. 310.09 / 16.07.2009

Im nächsten Jahr wird die erste große Welle von Bachelorabsolventen auf unseren Ar- beitsmarkt herein brechen. Sollte man meinen. Schließlich wurden bundesweit zum Winter- semester 2007/2008 fast alle Studiengänge auf das neue Studiensystem überführt, und der Bachelor als berufsqualifizierender Abschluss definiert.
Dennoch ist davon auszugehen: Nur ein Bruchteil derer, die mit dem Bachelor begannen, wird nächstes Jahr auch einen Beruf ergreifen. Dies gilt insbesondere für die Universitäten, die die Studienstruktur meist später als die Fachhochschulen reformiert haben. Neben den- jenigen, die das Fach gewechselt oder der Uni ganz den Rücken gekehrt haben, werden auch viele derjenigen, die kontinuierlich dabei geblieben sind, mehr als die sechs Semester Regelstudienzeit brauchen.
Der Grund dafür ist einfach: Schlechte Prüfungsorganisation seitens der Hochschulen, kaum zu bewältigende Stoffmengen und hohe Durchfallquoten. Wenn ein Erstsemester in- nerhalb einer Woche fünf Klausuren schreiben muss, für die er sich bei schlimmstenfalls vier Prüfungsämtern anzumelden hat und von denen vier für seine Bachelornote relevant sind, so ist es verständlich, dass dies nicht auf Anhieb klappt.
Wenn die Studentin dann aber nicht weiß, dass sie automatisch für die Nachprüfung ange- meldet ist und diese verpasst, wird sie in einigen Studiengängen exmatrikuliert, da sie for- mal bei der Zweitprüfung versagt hat. Sollte sie oder er aus welchen Gründen auch immer die Frist zur Abmeldung verpassen, die in der Regel zwei Wochen vor der Prüfungswoche endet, so hilft nur noch ein Attest oder ein triftiger Grund. Nicht alle Prüfungsämter erken- nen den Tod der Großmutter an, erst recht nicht ohne Sterbeurkunde. Eine ärztliche Ar- beitsunfähigkeitsbescheinigung reicht für Studierende nicht aus, um sich für eine Prüfung abzumelden- die Uni will die Krankheit genau wissen, um im Zweifelsfall selber entscheiden zu können, ob Kopfschmerzen oder eine gebrochene Hand Grund genug sind, eine Prüfung zu verschieben. Der Arzt muss schriftlich bezeugen, dass „es [...] sich nicht um Schwan- kungen in der Tagesform, Prüfungsstress und ähnliches handelt. (Dies sind im Sinne der Prüfungsfähigkeit keine erheblichen Beeinträchtigungen.)“ Zitat aus dem aktuellen Formular der Uni Kiel., das noch bis heute im Internet steht. Nicht nur ich, sondern der gesamte Bil- Seite 1 von 2 dungsausschuss nahm erleichtert zur Kenntnis, dass die CAU von dieser Praxis zukünftig absehen wird.
Ein Lehramtskandidat, der nicht die für den Masterstudiengang notwendige Durchschnitts- note erreicht, kann kaum mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben als ein Abiturient - 3 Semester Fachwissen in zwei verschiedenen Fächern mit ein bisschen Wissen in Pädago- gik ist de facto ein abgebrochenes Studium, für das aber drei Jahre oder noch länger inves- tiert wurden und das nicht unerheblich Steuergelder gekostet hat. Zudem existiert eine Problematik hinsichtlich der Studiengänge, für die es kein klares Berufsbild gibt. Die derzei- tigen Studiengänge in den Naturwissenschaften sind überwiegend zum Beispiel nicht dafür konzipiert, als berufsqualifizierender Abschluss zu dienen. Insofern sollte das Ministerium nicht länger verbieten, was die KMK zulässt, nämlich das achtsemestrige Bachelorstudium.
Um keine Missverständnisse aufkommen zulassen: Wir stehen zur Studienstruktur von Ba- chelor und Master, zu den Zielen, wie sie die europäischen Länder auf freiwilliger Basis im Bolognaprozess vereinbart haben. Aber wir sind hell entsetzt, was die Kulturbürokratien und auch einzelne Hochschulen daraus gemacht haben.
Die Ziele: Mehr Praxisnähe, internationale Anerkennung der Arbeitsmodule und Abschlüsse und dadurch leichteres Studium im Ausland werden vielerorts nicht nur nicht erreicht, son- dern geradezu konterkariert. Dass dies nicht so sein muss, zeigt das Lob der Fachschaften die uns ereichten: Hierzu zählt zum Beispiel die Agrarfakultät der CAU und auch eine Reihe von Fachhochschulstudiengängen , aber auch das Medizinstudium an der Uni Lübeck, dem die Studierenden im bundesweiten Ranking den Spitzenplatz gaben.
Deshalb fordert unser Antrag das Wissenschaftsministerium dringend auf, erneut mit den Hochschulen über rasche konkrete Verbesserungen der Studienorganisation und der Stu- dieninhalte zu verhandeln und hierfür auch seitens des Landes die Voraussetzungen zu schaffen.
Gerade in der Mathematik, in den Natur- und Ingenieurswissenschaften brechen viele auf- grund der hohen Arbeitsbelastung und Misserfolge bei Klausuren - wir reden hier von Durchfallquoten von 60-80 Prozent - das Studium ab. So ist der Fachkräftemangel in der Wirtschaft, aber auch der Lehrermangel an den Schulen für die nächsten Generationen vorprogrammiert. Diese Verschwendung von Volksvermögen können wir uns nicht leisten. Deshalb muss jetzt geändert werden. Studierende, die Opfer chaotischer Studienorganisa- tion der Hochschulen wurden, dürfen nicht dauerhaft vom Weiterstudium ausgeschlossen werden.
Um den bereits bestehenden Mangel an Nachwuchskräften in diesen Bereichen zu behe- ben, ist es notwendig, diesen Studierenden mehr Zeit zu geben. Dazu gehört auch das Teil- zeitstudium vom Geruch des exotischen befreien. Wir begrüßen, dass auch dies auch die CAU jetzt in Angriff nimmt.
Zudem muss endlich eine konkrete Zieldiskussion zwischen Hochschule, Ministerium und Wirtschaft und Schulen stattfinden, so dass die Hochschule ihre Curricula um die Studien- inhalte erweitern und die bestehenden Studieninhalte überarbeiten kann.
Nur so kann der Bachelor seiner Bestimmung als berufsqualifizerender Abschluss ge- recht werden, nur so verlassen auf die Arbeitswelt vorbereitete Absolventinnen und Ab- solventen die Hochschulen: Selbstständige Persönlichkeiten anstatt fremdbestimmte, abgestumpfte Lernmaschinen. ***
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