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Klaus-Peter Puls: SPD für Schuldenbremse in der Landesverfassung
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 09.09.2009, Nr.: 206/2009Klaus-Peter Puls:SPD für Schuldenbremse in der LandesverfassungZu den abschließenden Beratungen des Landtages über die verfassungsrechtliche Verankerung einer Schuldenbegrenzung in Schleswig-Holstein erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die von Landtagspräsident Kayenburg beantrag- te Verfassungsklage gegen die bundesgesetzliche Festschreibung einer Schulden- grenze für die Länder und spricht sich für ein Verbot struktureller Neuverschuldung in der Landesverfassung aus. Die Schuldenbremse für Schleswig-Holstein gehört nicht in das Grundgesetz, sondern in die Landesverfassung.Wir stimmen der Verfassungsklage zu, weil es nicht angehen kann, dass sich der Bund in die grundgesetzlich garantierte Budgethoheit der Länder einmischt. Um klar- zustellen, dass mit der Klage nicht eine Schuldenbegrenzung in der Sache für Schles- wig-Holstein verhindert werden soll, fordern wir die Landesregierung auf, den Entwurf einer Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der die Neuverschuldung des Lan- des in wirtschaftlichen Normallagen künftig ausschließt.Bereits vorliegende Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung werden wir sorgfältig prüfen. Verfassungsänderungen im Schnellverfahren lehnen wir ab.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de