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Wolfgang Kubicki: "SPD darf sich einer Schuldenbremse in der Landesverfassung nicht verweigern!"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 278/2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, den 16.09.2009 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Finanzen/Schuldenbremse/LandesverfassungWolfgang Kubicki: „SPD darf sich einer Schulden- bremse in der Landesverfassung nicht verweigern!“ In seinem Redebeitrag zu den TOP 8, 32 und 33 (Verfassungs- änderung für eine Schuldenbremse, Klage gegen die Bundesregelung zur Schuldenbremse) erklärte der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Wir haben in diesem Plenum bereits zahlreiche Debatten über die Frage des ob und des wie von Schuldenbremsen geführt. Allein in fünf Tagungen in diesem Jahr.Viel inhaltlich Neues wird die heutige Debatte daher nicht bringen. Höchstens, dass auch die Sozialdemokraten in diesem Hause zumindest erste zarte Signale für die Notwendigkeit einer Schuldenbremse sehen.Aber dennoch möchte ich noch einmal kurz die Situation schildern, in der sich Schleswig-Holstein derzeit befindet.Schleswig-Holstein hat derzeit inklusive der Stützungsmaßnahmen für die HSH-Nordbank einen Schuldenstand von ca. 24 Milliarden Euro. Bei der derzeitigen Finanzplanung und den vom Landesrechnungshof geschätzten Einnahmeverlusten durch die Finanzkrise wird der Schuldenstand im Jahr 2013 um 7 Milliarden auf 31 Milliarden Euro anwachsen.Das bedeutet, dass die Zinslast in diesem Zeitraum von diesem Zeitraum von 12 auf 20 Prozent ansteigen würden. Was für weitere Risiken für die Landesfinanzen im Rahmen der für die HSH Nordbank abgegebenen Garantien bestehen, kann heute noch niemand beziffern.Damit stimmt auch in diesem Fall der leider zu oft gebrauchte Satz:Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Handlungsdefizit!Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Wenn wir in der Öffentlichkeit immer davon hören und lesen, dass es eine Vertrauenskrise hinsichtlich der politisch Handelnden gibt, dann ist genau dies einer der Gründe dafür.Es ist daher der berechtigte Anspruch der Bevölkerung, dass im Landtag nicht ewig nur Vorlagen diskutiert, sondern auch notwendige Beschlüsse gefasst werden.Die Regelung für eine Schuldenbremse in der Landesverfassung ist ein solcher notwendiger Beschluss, denn er zwingt das Parlament zum Handeln. Ein „Weiter so!“ darf und wird es mit der FDP nicht geben.Ohne eine Schuldenbremse in der Landesverfassung gibt es für Schleswig- Holstein keine Schuldenbremse.Wir alle haben hier einhellig in den diversen Debatten Einigkeit in dem Punkt demonstriert, dass eine Bundesregelung für die Länder verfassungswidrig ist, weil sie in das Budgetrecht – das „Königsrecht“ – der Länderparlamente eingreift. Der Bund hat hier keine Regelungskompetenz – alles andere würde unser föderales Staatsgebilde ad absurdum führen.Und gerade, weil die Christdemokraten sich hier querzustellen scheinen, möchte ich Ihnen noch einmal einige Zitate ihres Fraktionsvorsitzenden aus diesem Jahr vor Augen führen, der zu diesem Punkt klar Stellung bezogen hat:Dr. Wadephul in der Landtagsdebatte am 25. Februar 2009:„Verfassungsrechtlich ist die CDU-Landtagsfraktion der Auffassung, dass eine Schuldenbremse in der Tat im Grundgesetz nicht verankert werden kann, weil sie in das Haushaltsrecht dieses Landes eingreift…..“und weiter“….Wenn eine Schuldenbremse verankert wird, dann wird sie durch diesen Landtag mit der erforderlichen verfassungsrechtlichen Mehrheit verankert, oder sie wird nicht verankert.“In der Debatte vom 26. März 2009 fügte er hinzu:„Wenn wir unsere Verfassung ernst nehmen, wie wir es in Sonntagsreden immer wieder sagen, wie wir es bei der Einführung des Landesverfassungsgerichts in Schleswig-Holstein mit besonderer Betonung und mit besonderer Ehrfurcht immer wieder gesagt haben, dann muss unsere Landesverfassung genau der richtige Ort sein, um eine der wichtigsten politischen Zukunftsfragen zu beantworten.“Sehr geehrter Kollege Wadephul, ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu und genau deswegen stimmt meine Fraktion heute der Änderung der Landesverfassung zu und genau deshalb wird meine Fraktion auch heute die Bestätigung unseres im März bereits gefassten Langtagsbeschlusses für eine Klage gegen die Bundesregelung zur Schuldenbremse ebenfalls zustimmen.Dem Gesetzentwurf des Landtagspräsidenten stimmen wir zu, obwohl er nicht genau die Regelung enthält, die wir als FDP-Fraktion für die Beste halten.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Wir bevorzugen eine Regelung, die dem Landtag Möglichkeiten zur Kreditaufnahme auch außerhalb von Notsituationen an die Hand gibt, wenn gesichert ist, dass die Kredite innerhalb einer Legislaturperiode getilgt sind.Ein Landtag soll dem nächsten Landtag keine zusätzlichen Schulden überlassen dürfen.Wir werden dem Gesetzentwurf des Landtagspräsidenten als Kompromissvorschlag zustimmen, um zu dokumentieren, dass es uns mit der Schuldenbremse ernst ist.Der Gesetzentwurf des Landtagspräsidenten ist der derzeit Beste, wenn man zu einer Kompromisslösung kommen will.Er ist durch die Debatten in der Föderalismusreform auf Bundesebene hinreichend bekannt und ausdiskutiert.Letztlich kann keine der heute im Landtag anwesenden Fraktionen sich mit der politischen Ausrede aus der Affäre ziehen, dass noch großartiger Anhörungsbedarf zu diesem Gesetzentwurf besteht. Daher verwundert mich auch die Ankündigung der SPD-Fraktion, heute dem Gesetzentwurf des Kollegen Kayenburg nicht zustimmen zu wollen. Auf Bundesebene hielten die Genossen ihn auch für geeignet.Das Verhalten der SPD-Fraktion legt vielmehr den Verdacht nahe, dass sie in Gänze keine Schuldenbremse für Schleswig-Holstein will.Wenn sie aber weiterhin auf Kosten der nächsten Generationen Champagner trinken wollen, dann wäre das politisch verantwortungslos.Ich hoffe nicht, dass sich dieser Verdacht bestätigt und daher nehmen wir zumindest die Signale der SPD-Fraktion wahr, zumindest in der nächsten Wahlperiode einem Gesetzentwurf zur Schuldenbremse zustimmen zu können.Anders kann man die Erweiterung des Klageantrages des Kollegen Kayenburg nicht verstehen, der besagt, dass die Klage ausdrücklich nicht die Möglichkeit eröffnen soll, künftig eine strukturelle Neuverschuldung zuzulassen.Nur so konnten wir den Antrag letztlich auch unterstützen.Aber eines will ich an dieser Stelle auch klipp und klar sagen:Sollte sich die SPD versuchen, uns hier an der Nase herum zu führen und sich nach der Wahl einer Verfassungsänderung für eine Schuldenbremse verweigern, dann werden wir dafür sorgen, dass die Klage zurückgezogen wird.Die CDU stimmt bereits heute gegen die Klage, weil sie dem ehemaligen Koalitionspartner SPD in diesem Punkt nicht traut.Sie dokumentiert damit aber auch ihre Zweifel über einen Wahlerfolg am 27. September. Schließlich hätte eine CDU-geführte Landesregierung es selbst in der Hand, zumindest die Vorgaben der Schuldenregelung des Bundes durch entsprechende Landeshaushalte einzuhalten. Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4Wir glauben an unseren Wahlerfolg und sollte eine Regelung in der Landesverfassung in der nächsten Wahlperiode scheitern, dann kann ich bereits heute ankündigen, dass ein Haushalt, der von der FDP künftig mitgetragen werden soll, dann zumindest die Vorgaben der Schuldenregelung des Bundes erfüllen muss.Das lässt sich nur schaffen, wenn eine neue Regierung konsequent an den Abbau von Aufgaben des Landes herangeht.Nur so lässt sich glaubwürdig Personal einsparen. Das Personal folgt der Aufgabe. Wer hingegen ständig neue Aufgaben und Verbote fordert – wir haben ja nachher noch einmal eine Debatte über Geschwindigkeitsbegrenzungen auf See, der muss das dann auch überwachen lassen und hierfür notwendiges Personal bereit stellen.Das gilt ebenso für Rauchverbote in Kneipen oder Überlegungen wie die von Frau Künast zu Verboten von Stand-By-Tasten bei elektrischen Geräten bis hin zur Verpflichtungen, wie sie Hamburger Junggrüne mal aufgestellt haben, dass jedes Restaurant zumindest ein vegetarisches Gericht anbieten „muss“.Absurd kann man da nur sagen.Wie es derzeit in Schleswig-Holstein aussieht, beweist am Besten ein Blick in das Landesrecht. Das ist im Internet frei zugänglich. Wer hier auf die Internetseiten des Schleswig-Holsteinisches Landesrechts zugreift und „Verbot“ als Suchbegriff im Volltext eingibt, bekommt 1047 Treffer angezeigt. Da habe ich keine Fragen mehr, was derzeit schief läuft.Dieser Vorschriftenwald gehört dringend ausgelichtet und zwar nachhaltig!Wir brauchen zusätzlich eine konsequente Wachstumspolitik, die dem Land weitere Einnahmen verschafft.Nur durch wirtschaftliches Wachstum werden wir die Finanzen des Landes konsolidieren. Alles was dem Ziel, Wachstum zu schaffen, dient, muss gemacht werden. Alles, was uns daran hindert, muss weggeräumt oder unterlassen werden.Wie Wachstum derzeit verhindert wird, konnten wir erst am Sonnabend im Flensburger Tageblatt nachlesen.Da einigen sich mehrere Umlandgemeinden und die Stadt Schleswig auf ein gemeinsames Gewerbegebiet an der Autobahn 7.Interessenten aus Dänemark für dies Gewerbegebiet scheint es bereits zu geben und dann kommt – wieder einmal - die Landesplanung und behindert das Projekt.Auch in Schafstedt wurde durch die Landesplanung die Ansiedlung von Betrieben mit ca. 100 Arbeitsplätzen verhindert. Weitere Beispiele gibt es zuhauf. Der Landrat des Kreises Schleswig- Flensburg hat daher Recht. Derzeit scheint die Landesplanung eher eine Landeslähmung zu sein. Das muss sich ändern. Mit uns wird sich das ändern.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/