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16.09.09 , 15:57 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 10 - Neuregelung der Wahl von Landrätinnen und Landräten

Presseinformation
Kiel, den 16. September 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Wahl der Landrätinnen und Landräte Drs. 16/2766

Heute werden wir einen historischen Fehler beheben und die Abschaffung der
Direktwahl der Landräte und Landrätinnen in die Wege leisten. Das konnte nur gelingen,
weil die Regierungsfraktionen auf die ursprünglich geplante Einführung des
Verwaltungsausschusses auf Kreisebene verzichtet haben, die ja eigentlich gleichzeitig
mit der Abschaffung der Direktwahl verabschiedet werden sollte. Das war richtig und im
Interesse der Sache der beste Weg. Die Stellungnahmen der Kreise haben den enormen
Beratungsbedarf bei diesem Punkt gezeigt; auch der SSW hat bereits frühzeitig dieses
Gremium kritisiert, dass in geheimer Sitzung und unter weitgehendem Ausschluss der
kleinen Fraktionen die Geschicke des Kreises bestimmen sollten. Gut, dass der
Verwaltungsausschuss erst einmal vom Tisch ist. Die Einführung des
Verwaltungsausschusses ohne mündliche Anhörung durchzuziehen, wäre absolut
undenkbar gewesen gewesen. 2
Andererseits wäre dieser Umweg überflüssig gewesen und die Abschaffung der
Direktwahl schon länger umgesetzt sein können, wenn die Regierungskoalitionen 2006
dem SSW-Gesetzentwurf gefolgt wären. Schon damals lagen die Defizite der Direktwahl
kommunaler Verwaltungschefs auf der Hand. An der Situation hat sich nichts geändert,
nur dass die Wahlbeteiligung noch tiefer gesunken ist und das politische Ehrenamt noch
mehr unter der Vormacht des Verwaltungschefs leidet.


Der Zeitdruck, der schon im Dezember dazu führte, dass das Vorschaltgesetz innerhalb
einer Sitzung durchgepeitscht werden musste, hätte also vermieden werden können,
wenn die Regierungsfraktionen eher Einsicht bewiesen hätten.


Genau da liegt das Problem: die Regierungsfraktionen haben jahrelang die Augen
verschlossen vor der Verschiebung der Macht auf der kommunalen Ebene weg vom
Ehrenamt hin zum Hauptamt. Sie haben sinkende Wahlbeteiligungen und die
Verschiebung der Machtbalance in den Kreisen tatenlos geschehen lassen. Sie sind
jahrelang nicht in die Puschen gekommen. Der historische Fehler der Einführung der
Direktwahl wird heute in allerletzter Sekunde behoben.


Dennoch ist nicht einzusehen, warum die Große Koalition einen historischen Fehler
behebt und gleich einen neuen macht: nämlich die Unterscheidung von gewählten
Landrätinnen und Landräten einerseits und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern
andererseits. Beide, Bürgermeister und Landräte, stehen der Verwaltung vor. Beide
werden mit sinkender Wahlbeteiligung gewählt und beide verfügen auf Kosten der
gewählten Gemeindepolitiker über eine wachsende politische Macht. Viele direkt
gewählte Verwaltungschefs führen sich auf kommunaler Ebene wie Sonnenkönige auf, 3
die auf dem hohen Ross manche Parade gegen die ehrenamtlich gewählten Vertreter
reiten. Die Zahl der Sonnenkönige mag reduziert werden, doch das Problem bleibt
weiterhin bestehen.


Dennoch ist der eingeschlagene Weg richtig. Er entspricht dem, was der SSW in seinem
Gesetzentwurf vorgelegt hat. Doch die Abschaffung der Direktwahl kann nur der Anfang
einer Neubesinnung aufs kommunale Ehrenamt sein.

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