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16.09.09 , 16:41 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 26: Wir bleiben bei dem vereinbarten Verfahren

Sozialpolitik
Nr. 298/09 vom 16. September 2009
Heike Franzen zu TOP 26: Wir bleiben bei dem vereinbarten Verfahren
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Der heute vorliegende Antrag zur Sozialstaffelregelung ist Wahlkampfgeplänkel in reinster Form. 2004 hat die damalige rot-grüne Landesregierung die Bemessungsgrenze für die Sozialstaffeln auf 85 % der Regelsätze herabgesetzt, um die Kommunen im Rahmen der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld nicht zu überfordern. Bereits im September 2005 haben wir hier darüber diskutiert.
Wenn wir wollen, dass die Sozialstaffeln angeglichen werden, dann geht das nur zusammen mit den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie sind die Träger der Jugendhilfe und nicht das Land. Daher hatten wir uns, nach dem die ehemalige Bildungsministerin mit ihren Verhandlungen keinen Erfolg hatte, bewusst im Bildungsausschuss darauf verständigt, die Kommunalen Spitzenverbände, den Landesrechnungshof und die Wohlfahrtsverbände sowohl schriftlich als auch mündlich anzuhören. Wir wollten alle gemeinsam ein öffentliches parlamentarisches Verfahren. Die Antrag stellenden Fraktionen sind nun ausgeschert. Sie beantragen jetzt, dass die Landesregierung in 5 Wochen – so lange sind wir alle hier noch im Amt – das schafft, was weder eine rot-grüne Landesregierung in 17 Jahren vor dieser Legislaturperiode geschafft, noch die SPD Bildungsministerin in den letzten 4 Jahren hingekriegt hat. Ich freue mich
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 über so viel Zutrauen zu unserem Bildungsminister, halte es aber in der Sache für unrealistisch und falsch.
Die Frage nach den Auswirkungen auf den Landeshaushalt ist noch nicht geklärt. Würden wir den § 25 im Kindertagesstättengesetz verändern, müsste das Land für die entstehenden Mehrkosten der Kreise und kreisfreien Städte aufkommen. Und zwar nicht nur für die drei Kreise, die überhaupt noch von der 85 %-Regelung Gebrauch machen, sondern selbstverständlich für alle Kreise. Der Landesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme dazu keine Aussage gemacht. Die CDU-Fraktion will zu erst alle Fakten kennen, bevor sie entscheidet.
Eine einheitliche Sozialstaffel führt im Übrigen nicht dazu, dass Eltern einheitlich be- oder entlastet werden. Die unterschiedlichen Kindertagesstättenbeiträge der Eltern bleiben davon unberührt. Auch das muss man den Eltern sagen, um hier keine falschen Hoffnungen zu wecken.
Und auch über die plötzliche Eile bei der SPD kann man überrascht sein. Erst kürzlich konnte man der Presse entnehmen, dass Herr Dr. Stegner als erste Amtshandlung alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei machen will. Wozu dann die Eile mit den Sozialstaffeln? Die werden dann doch zum größten Teil überflüssig. Ist am Ende doch die Erkenntnis gereift, dass es mit der Finanzierung knapp werden könnte? Bis jetzt hat sich die SPD noch nicht erklärt, wie sie den Landeshaushalt sanieren und gleichzeitig 70 Mio. € jährlich zusätzlich aufbringen will. Dazu gibt es drei Wege: 1. Steuern erhöhen, 2. Schulden machen und 3. Anderen die Zuwendungen streichen. Welchen Weg wollen Sie gehen?
Die Kreise und kreisfreien Städte sind bisher sehr verantwortlich mit den Bemessungsgrundlagen und den Sozialstaffeln umgegangen. Der Landesrechnungshof hat deutlich gemacht, dass ein einheitlicheres Vorgehen auch zu Synergieeffekten bei den Kommunen führen kann. Darüber wollen wir mit dem Vertretern der Kommunen reden und werden an dem gemeinsam vereinbarten Verfahren festhalten und im Bildungsausschuss des nächsten Landtages eine mündliche Anhörung beantragen. Ihrem Antrag stimmen wir nicht zu und hoffen, dass sich nach der Wahl die Gemüter wieder beruhigen und wir wieder zu einer sachlichen Arbeit zurückkehren können.
Die CDU-Fraktion folgt der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss.



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