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17.09.09 , 15:28 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 21 - Existen sichernde Arbeit gewährleisten - Mindestlohn einführen

Presseinformation Kiel, den 17.09.2009 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms


TOP 21 & 29 Existenz sichernde Arbeit gewährleisten – Mindestlohn einführen & Umfassende verbindliche Mindestlohnregelung Drs. 16/2827 & 16/2841

Unserer Gesellschaft droht schon seit langem eine Spaltung. Die Einkommensunterschiede
zwischen den gering qualifizierten Schichten und den gut ausgebildeten Bevölkerungsgruppen
werden immer größer. Die Diskussionen in den letzten Jahren um die Einführung von
Mindestlöhnen haben eins immer wieder deutlich gemacht: Wir haben in Deutschland Billig-
Jobs und Niedriglöhne, von denen selbst vollerwerbstätige Menschen nicht leben können.
Jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland bekommt nur einen Niedriglohn. 1,3 Millionen
Menschen verdienten sogar so wenig, dass sie ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehen
müssen, um die Existenz für sich und ihre Familie zu sichern. Das sind unhaltbare
menschenunwürdige Zustände, die schon lange nicht mehr tragbar sind. Es macht aber
deutlich, dass die Angst vor Arbeitslosigkeit und dem sozialen Abstieg mittlerweile so groß ist,
dass man lieber für einen Hungerlohn arbeitet, als gar nicht. 2
Diese Probleme sind die Ausläufer der Hartz-Reform, die eine Verschärfung der
Zumutbarkeitsregeln für Langzeitarbeitlose und die damit verbundene Tatsache, dass
Arbeitlose Arbeit in Zukunft annehmen müssen, die unter Tarif bezahlt wird.
Dies hat der SSW immer kritisiert, denn Niedriglöhne und Billig-Jobs sind kein Ausweg aus der
Krise. Sie wirken sich volkswirtschaftlich negativ auf die Binnennachfrage aus und sind somit
kontraproduktiv. Dumpinglöhne sind auch kein Ausgangspunkt für Aufstieg in der Arbeitswelt.
Was vor 20 Jahren noch für rund 20 % der Niedriglöhner möglich war, ist heute nur in wenigen
Fällen gegeben, geht aus einer Studie der Uni Duisburg hervor.


Niedriglöhne erhöhen das Risiko der Altersarmut. Die Grundsicherung im Alter, die Bedürftige
über 65 Jahre bekommen, beträgt derzeit 676 Euro. Um auf eine Nettorente auf diesem Niveau
zu kommen, müsste ein Vollzeitbeschäftigter 45 Jahre lang mindestens 9,47 Euro brutto pro
Stunde verdienen und entsprechend Beiträge zahlen. Tatsächlich erhielten westdeutsche
Niedriglohnbeschäftigte in 2006 laut Institut für Arbeit und Qualifikation im Durchschnitt
6,89 Euro pro Stunde – im Osten waren es nur 4,86 Euro. Damit kann man fürs Alter nicht
vorsorgen. Die Folge ist: Selbst bei einem vollen Erwerbsleben, ohne längere Arbeitslosigkeit,
werden Geringverdiener im Ruhestand auf staatliche Unterstützung angewiesen sein. Sollte
sich hier nichts ändern, werden wir in Zukunft Diskussionen um Mindestrenten führen.


Gewerkschaften und wohlmeinende Politiker setzen sich bereits seit längerem vergebens für
die Einführung von Mindestlöhnen ein. Aber die Widerstände auf Seiten der Wirtschaft sowie
bei CDU und FDP sind immer noch groß. Mittlerweile wurde aber auch auf deren Seite erkannt,
dass Mindestlöhne nicht den Untergang des Abendlandes bedeuten. Der politische Widerstand
hat abgenommen und es wurde wie bekannt auf Bundesebene die Hürde genommen mit der
Etablierung der Mindestlohn-Kommission.


Die Angst vor Mindestlöhnen ist mehr als unberechtigt. Die Arbeitslosigkeit wird im Zuge der
Mindestlohneinführung nicht steigen. Das belegen Zahlen aus den Ländern, wo es 3
Mindestlohnregelungen seit längerem gibt. Das Gegenteil ist der Fall. In der Krise leisten
Mindestlöhne einen wichtigen Beitrag zur Stabilität von Lohneinkommen und wirken zugleich
als Deflationsbremse.
Darüber hinaus ist belegt, dass Unternehmen produktiver sind, wenn Mindestlöhne existieren.
Denn es gibt neue Anreize zum investieren: etwa in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten oder
in neue Maschinen und Abläufe, um die höheren Kosten durch Mindestlöhne wettzumachen.


Dabei geht es um die Einführung von Mindestlöhnen in Branchen mit geringer Tarifbindung.
Die Einführung gesetzlich geregelter Mindestlöhne ist in der EU kein Einzelfall. Es gibt dort eine
ganze Reihe Länder mit staatlich festgelegten Mindestlöhnen – die aber extrem variieren.
Aber es gibt auch eine ganze Reihe von tariflichen Mindestlöhnen. In Dänemark gibt es
Mindestlöhne, die von den Tarifpartnern verabredet wurden. Der SSW ist ein Anhänger der
Tarifautonomie und deshalb befürworten wir einen tariflichen Mindestlohn, der von den
Tarifpartnern in einer spezifischen Branche verabredet wird. Das ist gut, weil gerade die
Tarifpartner die Branche am besten kennen und eine angemessene Höhe für einen
Mindestlohn setzen können, der weder die Arbeitnehmer noch die Unternehmen über Gebühr
belastet. Tarifliche Mindestlöhne müssen in den Branchen eingeführt werden, wo es
notwendig ist. Sie müssen dann für alle EU-Bürgerinnen und Bürger gelten, die bei uns
arbeiten wollen. Das wäre aus unserer Sicht die beste Lösung.
Der SSW hat die Einführung von staatlich eingeführten Mindestlöhnen immer kritisch gesehen
und das tun wir auch heute noch, denn sie untergräbt und schwächt die Tarifautonomie.
Darüber hinaus halten wir es für schwierig, dass der Staat für jede Branche eine vernünftige
Höhe für einen Mindestlohn festsetzt.


In Deutschland ist dies derzeit aber so nicht hinzubekommen. Daher haben wir bereits vor zwei
Jahren die Einsetzung einer Kommission gefordert, die Mindestlöhne festlegt. Eine solche
Kommission muss mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet sein, damit sie nicht zum
Papiertiger wird. Dabei ist wichtig, dass alle Tarifpartner in der Kommission vertreten sind. 4



Dass die Kommission sich eingangs überhaupt mit der Prüfung über die Einführung von
Mindestlöhnen befasst klingt, schon ein bisschen wie Hohn – angesichts der tatsächlichen
Situation. Sie ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen.
Aufgabe des Hauptausschusses ist es nun zu prüfen, ob in einem Wirtschaftszweig soziale
Verwerfungen vorliegen und Mindestlöhne festgesetzt werden müssen. Über die konkrete
Höhe dieser Mindestlöhne verhandelt dann ein Fachausschuss, der sich aus Vertretern des
Wirtschaftszweigs zusammensetzt.
Danach verhandelt dann ein Fachausschuss über die konkrete Höhe der Mindestlöhne.
Wichtig ist, dass die Ergebnisse der jeweiligen Fachausschüsse für die jeweilige Branche als
Rechtsverordnung erlassen werden.


Auch wenn man sich anscheinend schnell über eine Untergrenze von 7,50 Euro einigen könnte,
ist aus Sicht des SSW ist eine solche Untergrenze nicht tragbar. 7,50 Euro pro Stunde als
gesetzlicher Mindestlohn sind nicht zeitgemäß. Das hat auch der DGB erkannt und ist von
seiner alten Forderung abgewichen.


Die Schere zwischen niedrigen und hohen Löhnen klafft in Deutschland immer weiter
auseinander. Eine Studie der Uni Duisburg belegt, dass der Reallohn gerade bei dem am
wenigsten verdienenden Bevölkerungsviertel zwischen 1995 und 2006 um fast 14% gesunken
ist. Im gleichen Zeitraum ist ein reales Plus von 3,5 % bei Besserverdienenden zu verzeichnen.
Zu den Verlierern auf dem Arbeitsmarkt gehören demnach nicht nur Minijobber und
Teilzeitkräfte, sondern auch Geringverdiener mit Vollzeitstelle. Am härtesten betroffen sind
aber die untersten Lohngruppen. Solche Aspekte müssen auch von der Mindestlohn-
Kommission gesehen werden, wenn man wirklich etwas erreichen will. Alles andere ist nur
weiße Salbe. 5
Die Kommission muss nun entsprechende Lösungen erarbeiten, die den betroffenen Menschen
wieder ihre Würde zurückgibt indem ihre Arbeit wieder Wert geschätzt wird und entsprechend
entlohnt wird.

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