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Heiner Garg: Mindestlohn erhöht die Arbeitslosigkeit und die Schwarzarbeit!
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Nr. 291/2009 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 17. September 2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Sperrfrist: Redebeginn Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdLWirtschaft/ Arbeit/ MindestlohnHeiner Garg: Mindestlohn erhöht die Arbeitslosigkeit und die Schwarzarbeit! In seinem Redebeitrag zu den TOPs 21 uns 29 (Mindestlohn) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Wir diskutieren heute ein Problem, das zweifelsohne da ist. Es gibt Menschen in Deutschland, die extrem wenig verdienen, obwohl sie den ganzen Tag hart schuften. So haben im Jahr 2007 in Westdeutschland 6% der Vollzeitbeschäftigten unter 7,50 Euro die Stunde verdient. Im Osten waren dies sogar ganze 19%. Und zwar brutto. Ihr verfügbares Einkommen reicht oft kaum für das alltägliche Leben. Hinzu kommt, dass wegen des sehr schnell ansteigenden staatlichen Steuer- und Abgabenzugriffs, gerade für diese Arbeitnehmer netto einfach viel zu wenig in der eigenen Tasche bleibt. Ein Teil dieser Menschen bekommt staatliche Transferzahlungen, das sogenannte aufstockende ALG II, um nicht unter das Existenzminimum zu rutschen. SPD, Grüne und SSW bieten als Lösung des Problems einen flächendeckenden staatlich festgesetzten Brutto-Mindestlohn an.Ich halte diese Lösung für nicht geeignet, um Menschen mit niedrigen Einkommen treffsicher zu helfen. Statt das angestrebte sozialpolitische Ziel zu erreichen, droht ein erheblicher Abbau von Arbeitsplätzen für niedrig entlohnte Arbeitnehmer. Mit Eingriffen wider die ökonomische Vernunft nimmt man den Menschen die Chance zur Teilnahme am ökonomischen und gesellschaftlichen Geschehen. Das ist genau dass, was die FDP nicht will.Denn was passiert bei der Einführung eines flächendeckenden und allgemeinverbindlichen gesetzlichen Mindestlohnes? Nehmen wir mal einen staatlich festgelegten flächendeckenden und für alle Branchen gültigen Mindestlohn von 10 Euro an. Wenn der Arbeitnehmer diese 10 Euro erwirtschaften kann, dann passiert gar nichts. Kann jedoch ein Arbeitnehmer die 10 Euro nicht erwirtschaften, ist ein verantwortlich handelnder Unternehmer gezwungen, den Arbeitsplatz abzubauen, will er nicht sein Unternehmen und damit weitere Jobs gefährden. Je niedriger die Qualifikation des Arbeitnehmers, desto höher ist die Gefahr, dass er seine Arbeitskosten nicht wieder reinholen kann.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Der Mindestlohn bedroht somit in erster Linie die Arbeitsplätze Geringqualifizierter – ausgerechnet jene Gruppe, die es in der Rezession besonders schwer hat. Das kann nicht im Sinne der Arbeitnehmer sein.Mindestlöhne helfen nur denen, die einen mindestlohnpflichtigen Arbeitsplatz bekommen oder einen solchen behalten können. Alle diejenigen, die wegen des Mindestlohns ihren Arbeitsplatz verlieren oder erst gar keinen bekommen, werden durch den Mindestlohn geschädigt. Wollen Sie das? Das Ifo-Institut hat aufgrund der Forderung des DGB nach einem flächendeckenden Mindestlohns in Höhe von 7,50 Euro ausgerechnet, dass 1,1 Mio. Stellen durch einen solchen Mindestlohn akut gefährdet sind, davon allein 620.000 im Niedriglohnsektor: Wollen Sie das wirklich?In der Diskussion wir immer ein Vergleich gezogen mit anderen europäischen Ländern oder den USA. Das Argument in der Diskussion: Dort gibt es Mindestlöhne und dies hat nicht zu steigender Arbeitslosigkeit geführt. Das stimmt zum Teil. Aber es kommt ganz entscheidend auf die Höhe des Mindestlohnes an. Nehmen wir die USA. Nach Auskunft des DGB liegt der durchschnittliche Mindestlohn in den USA derzeit bei rund 4,50 Euro. Würden wir die 4,50 Euro in Deutschland als Mindestlohn festlegen, dann würde dies wohl keine Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit haben. Aber wollen Sie ein solches Lohnniveau? Auch andere europäische Länder haben Mindestlöhne, die schlicht extrem niedrig sind. Portugal: 2,71 Euro, Spanien: 3,78 Euro, Österreich: 5,99 Euro. Selbst die Übernahme des Mindestlohnes von Großbritannien (6,40 Euro) hätte wohl hier nur begrenzt negative Auswirkungen.Was ein hoher Mindestlohn allerdings anrichten kann, zeigt ein Blick nach Frankreich. Hier liegt der Mindestlohn derzeit bei 8,80 Euro. Was ist die Konsequenz? Dort bleibt vor allem jungen und gering qualifizierten Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt. Die Jugendarbeitslosigkeit ist dort mit 18 Prozent doppelt so hoch wie in Deutschland. Wollen Sie das wirklich? Die FDP will das nicht. Denn die Geringqualifizierten und die jungen Menschen, das sind genau die, die aus Sicht der FDP unbedingt einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen. Und noch ein zweites muss beachtet werden. In allen genannten Ländern fehlt faktisch ein mit Deutschland vergleichbares Sozialsystem. Dort ersetzt der Mindestlohn schlicht den fehlenden Sozialstaat. Oder anders ausgedrückt: Der deutsche Sozialstaat stellt bereits heute faktisch einen Mindestlohn sicher, indem er niedrige Arbeitseinkommen durch ergänzende Transferleistungen aufstockt. Die Einführung eines flächendeckenden und allgemeinverbindlichen Mindestlohns führt deswegen nur dazu, dass die Aufgabe der Existenzsicherung vom Staat auf die Unternehmer abgewälzt wird. Diese können und werden sich dieser zusätzlichen Last entledigen und in großer Zahl Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich abbauen. Die Einführung des Mindestlohns in das bestehende System der sozialen Grundsicherung ist damit nicht nur arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv, sondern verschärft auch das Problem der Armutsgefährdung. Wollen Sie das?Aber noch ein weiterer Punkt muss aus meiner Sicht angesprochen werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern haben wir in Deutschland eine im Grundgesetz festgelegte Tarifautonomie. Die Tarifpartner, also die Gewerkschaften und die Arbeitgeber legen die jeweiligen Löhne die für unterschiedliche Branchen und Regionen beinahe jährlich fest. Den Gesetzgeber über Entgelte entscheiden zu lassen schwächt die Tarifautonomie und nimmt Betrieben die Flexibilität. Und in welcher Höhe wollen Sie den Mindestlohn eigentlich festlegen? Nehme ich den Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 ursprünglichen SPD-Antrag zur Grundlage, dann gibt es schon eine Summe, auf die sich festgelegt werden soll. Nehme ich den Antrag von SPD, Grünen und SSW dann soll die Wissenschaft erst eine Empfehlung über die Höhe des Mindestlohns festlegen.Was glauben Sie eigentlich, warum es der Wissenschaft in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, eine solche Empfehlung abzugeben? Jetzt heißt es in der Begründung, der Mindestlohn muss so hoch sein, dass man sich davon ernähren kann. Doch was heißt das? Interpretiert man das Existenzminimum (das ist wohl gemeint) als den Bedarf, der im Sozialgesetzbuch festgelegt ist, dann muss ein Alleinstehender über 629 Euro im Monat verfügen können (Unterkunftskosten in Höhe von 270 Euro + 359 Euro ALG II). Um dieses Nettoeinkommen mit einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit (38 Stunden) zu verdienen, reicht ein Bruttoarbeitslohn von 4,14 Euro. Setzt man das Existenzminimum nicht beim Bedarf an, sondern beim Einkommen, bei dem kein Anspruch mehr auf ergänzendes ALG II besteht, erhöht sich der benötigte Bruttolohn auf 6,50 Euro bis 10 Euro. Für Familien ergeben sich Beträge bis zu 14 Euro. Das heißt: Es lässt sich überhaupt kein einheitlicher Lohn festlegen, mit dem Bedürftigkeit vermieden werden könnte, da diese nun mal auch von Arbeitszeit, Haushaltsgröße und anderen Einkommensquellen abhängig ist. Ich darf im Übrigen an dieser Stelle auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. März 2009 hinweisen. Nach diesem Urteil ist ein Lohn in Nordrhein-Westfälischen Einzelhandel unter 8,21 Euro die Stunde sittenwidrig. Würde also der vom DGB geforderte flächendeckende und gesetzlich festgelegte Mindestlohn von 7,50 Euro im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen angewandt, würden sittenwidrige Lohne bezahlt – und zwar gesetzlich bindend.Ein gesetzlich festgeschriebener flächendeckender Mindestlohn ist also völlig ungeeignet. Mit seiner Hilfe können individuellen Notlagen nicht zielgenau behoben werden. Selbst bei einem Mindestlohn von 10 Euro wären Familien noch auf ergänzende Transfers angewiesen. Es muss trotzdem immer ein System der Mindesteinkommenssicherung im Hintergrund bleiben. Wäre es nicht viel sinnvoller, von vornherein ein Mindesteinkommen statt eines Mindestlohnes zu gewährleisten? Wäre es nicht sinnvoller, die von den Tarifparteien ausgehandelten Löhne durch staatliche Mittel aus dem Steuersystem für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin aufzustocken?Die FDP will ein Mindesteinkommen statt Mindestlohn gewährleisten, indem marktgerechte Löhne durch staatliche Mittel aus dem Steuersystem für den Arbeitnehmer mit der Hilfe des Bürgergeldes aufgestockt werden. Damit können sich weiterhin Löhne in der Autonomie von Arbeitgebern und Gewerkschaften bilden – und wo die Einkommen unter dem Existenzminimum liegen, greift unterstützend das Bürgergeld ein. Mit der Einführung eines Bürgergeldes wird den Betroffenen zielgenau geholfen. Es ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben und ein menschenwürdiges Einkommen, fördert die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit und bietet gleichzeitig Unternehmen Anreize, Arbeitsplätze auch für einfache Tätigkeiten zu schaffen.Im Bürgergeld werden das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe, der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammengefasst. Zusätzliche Pauschalen werden bei Nichterwerbsfähigkeit, für Ausbildung oder bei Behinderung gewährt. Regionale Besonderheiten bei den Wohnkosten werden mit Zuschlägen beim Bürgergeld berücksichtigt.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Das Bürgergeld wirkt dabei wie eine negative Einkommensteuer: Unterhalb eines monatlichen Einkommens von 1.500 Euro zahlt der Staat etwas dazu. Diese Zuschüsse sind so gestaffelt, dass das Gesamteinkommen mit dem Arbeitseinkommen steigt – damit sich auch einfache Arbeit zu niedrigen Löhnen wieder lohnt. So kann sich auf dem Arbeitsmarkt der angemessene Lohn für einfache Tätigkeiten bilden, und der Staat erhöht die so erzielten Einkommen auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Niveau.Das ist der bessere Weg“, so Garg abschließend.Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/