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Monika Heinold zum Mindestlohn
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort. Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 21+29 – Mindestlohn Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Monika Heinold: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deTrotz Arbeit arm – das darf nicht sein Nr. 441.09 / 17.09.2009Es gibt in Deutschland fünf Millionen Erwerbstätige mit einem Stundenlohn von unter 7,50 Euro. Und zwei Millionen Erwerbstätige arbeiten sogar für einen Stundenlohn von unter fünf Euro! Trotz Arbeit sind diese Menschen arm – von solchen Hungerlöhnen kann niemand würdevoll leben, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist damit nicht gesichert, soziale Ungerechtigkeit – gerade auch Bildungsungerechtigkeit – wird so ver- festigt.Die Gewerkschaften konnten diese Entwicklung mit einem schlechten Organisations- grad in vielen Dienstleistungsbranchen nicht aufhalten. Und die Bundespolitik hat mit der Förderung von Mini- und Midi-Job sowie der Ausweitung von Leiharbeit aktiv einen Niedriglohnsektor in Deutschland geschaffen.Ich sage hier selbstkritisch: Dieser Weg war falsch. Gute Arbeit muss angemessen ent- lohnt werden. Menschen müssen von ihrer Arbeit leben und ihre Familie ernähren kön- nen. Und wer arbeitet muss auch ein höheres Einkommen haben als jemand, der von Transferleistungen lebt. Wir brauchen in Deutschland einen flächendeckenden gesetzli- chen Mindestlohn, wir brauchen einen klaren Lohn-Deckel nach unten um Dumping- Löhne zu verhindern.Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist gerade für erwerbstätige Frauen von großer Bedeutung. In der Wirtschaft gibt es eine Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern von 23 Prozent. Das ist schreiend ungerecht!So groß wie in Deutschland ist der Abstand der Entlohnung von Männern und Frauen in keinem anderen europäischen Land. Einige Gründe für den geringen Arbeitslohn von Frauen: Frauen arbeiten überproportional in Branchen mit schlechteren Löhnen, ihre Seite 1 von 3 Teilzeitquote ist relativ hoch, und es gibt zu wenige Frauen in Führungspositionen. An all diesen Stellen müssen wir nachbessern: Durch die Motivation junger Frauen sich für klassische Männerberufe zu entscheiden, durch die flächendeckende Sicherstellung ei- ner bedarfsgerechten Kinderbetreuung und durch gesetzliche Auflagen und Quoten beispielsweise für die Besetzung von Aufsichtsräten.Wir Grüne fordern einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro, wie auch Ver.di. Es geht uns vor allem darum, endlich Schluss damit zu machen, dass es in Deutschland Hungerlöhne von vier oder fünf Euro pro Stunde gibt. Dieses Lohndumping muss der Vergangenheit angehören. Bei 7,50 Euro Stundenlohn und 170 Arbeitsstunden pro Mo- nat kommt Frau oder Mann auf einen monatlichen Bruttolohn von 1.275 Euro, netto sind das dann weniger als 1000 Euro. Das ist alles andere als üppig, zumal daraus ein nur geringer Rentenanspruch entsteht, und an den Aufbau einer zusätzlichen Alterssiche- rung mit diesem geringen Gehalt nicht zu denken ist.Der Vorteil gesetzlicher Mindestlöhne ist, dass das zusätzliche Einkommen mit Sicher- heit unmittelbar für den Konsum ausgegeben und so die Binnennachfrage stärken wür- de. Die FDP will ein Mindesteinkommen gewährleisten, indem marktgerechte Löhne (im Klartext Niedriglöhne) durch staatliche Mittel aus dem Steuersystem aufgestockt wer- den. Das ist der falsche Weg. Denn es würde für alle Arbeitgeber Anreize schaffen, ihre Mitarbeiter niedrig zu entlohnen – schließlich zahlt der Staat ja den Rest der Zeche.Und woher kommen dann wohl die staatlichen Mittel, wenn die FDP die Steuereinnah- men um jährlich 35 Milliarden Euro senken will? Ein abgemagerter Bundeshaushalt kann das Aufstocken nur über neue Schulden bezahlen. Wir Grüne wollen, dass für alle Einkommen bis 2.000 Euro die Beitragssätze zur Sozialversicherung langsam und stu- fenlos ansteigen.Für Geringqualifizierte sind hohe Lohnnebenkosten vom ersten Euro an ein hohes Be- schäftigungshindernis. Durch niedrigere Lohnnebenkosten werden viele Jobs für diese Menschen überhaupt erst attraktiv. Attraktiv aber auch für die Arbeitgeber, um sie bei der gleichzeitigen Einführung gesetzlicher Mindestlöhne zu entlasten.Der gesetzliche Mindestlohn wird jährlich überprüft und bei steigenden Lebenshaltungs- kosten angepasst. Eine Mindestlohnkommission nach britischem Modell bestehend aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft ist dafür verantwortlich.Natürlich ist bekannt, dass Bundestag und Bundesrat den Weg frei gemacht haben für Mindestlöhne in wichtigen Wirtschaftsbranchen. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bie- tet einen Rechtsrahmen, um tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einer Branche verbindlich zu machen. Im Februar 2009 wurden sechs weitere Branchen in den Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufge- nommen: -> Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege) -> Sicherheitsdienstleistungen -> Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken 2 -> Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft -> Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) -> Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialge- setzbuchDas sind alles richtige Einzelschritte. Damit hat sich die generelle Forderung nach ei- nem flächendeckenden, allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn überhaupt nicht erledigt, er steht weiterhin dringlich auf der politischen Agenda. Das Mindestarbeitsbedingun- gengesetz ermöglicht die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten für die Wirtschafts- zweige, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber bundesweit weniger als 50 Prozent der unter den Geltungsbereich aller Tarifverträge fallenden Arbeitnehmer und Arbeit- nehmerinnen beschäftigen.Ein dauerhaft einzurichtender Hauptausschuss prüft, ob in einem Wirtschaftszweig so- ziale Verwerfungen vorliegen und entscheidet, ob in diesem Wirtschaftszweig Mindest- arbeitsentgelte festgesetzt werden. Ein Fachausschuss, der sich aus VertreterInnen des Wirtschaftszweigs zusammensetzt, kann dann die konkrete Höhe des jeweiligen Min- destlohns anhand vorgegebener Kriterien durch Beschluss festlegen. Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann die Bundesregierung die vom Fach- ausschuss beschlossenen Mindestarbeitsentgelte als Rechtsverordnung erlassen.Obwohl mit Klaus von Dohnanyi ein erfahrener Schlichter als Ausschussvorsitzender berufen wurde, zeigen die ersten Äußerungen von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt wie schwer einvernehmliche Regelungen sein werden.Wir Grüne haben schon in der rot-grünen Bundesregierung versucht, einen gesetzli- chen Mindestlohn durchzusetzen. Leider erfolglos. Die Sozialdemokraten waren noch nicht soweit. Erst nachdem auch die Gewerkschaften 2006 auf das Thema Mindestlohn eingeschwenkt waren, hat sich die SPD für einen gesetzlichen Mindestlohn stark ge- macht. Wie so oft waren auch hier die Sozialdemokraten nicht die Speerspitze der Be- wegung.In 20 europäischen Staaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne, ohne dass das kapitalisti- sche Wirtschaftssystem ins Wanken geraten wäre. Deshalb kann ich die ideologischen Vorbehalte von CDU und FDP gegen einen Mindestlohn nicht nachvollziehen. Christli- che Nächstenliebe verträgt sich nicht mit Hungerlöhnen!Es gibt schon lange eine gesellschaftliche Mehrheit für Mindestlöhne, denn viel zu viele Menschen haben die Erfahrung gemacht, was es heißt, viel zu arbeiten und extrem we- nig zu verdienen. Und heute gibt es erfreulicherweise auch im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine Mehrheit für den gemeinsamen Antrag zum Mindestlohn. Ich kämpfe da- für, dass es nach der Bundestagswahl auch in Berlin eine Mehrheit für einen gesetzli- chen Mindestlohn gibt. Niedriglöhne beschädigen die Würde von Arbeitnehmern. Gute Arbeit hat einen guten Lohn verdient. Dafür stehen die Grünen. *** 3