Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Bernd Schröder zu TOP 19: Tariftreue-Regelung schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 17.09.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 19, Tariftreuegesetz anwenden (Drucksache 16/2811neu)Bernd Schröder:Tariftreue-Regelung schafft gleiche WettbewerbsbedingungenDie öffentliche Hand bewegt rund 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, 360 Mrd. Euro. Es macht keinen Sinn, wenn der Staat bei der Auftragsvergabe indirekt Lohndumping fördert und damit Geld spart, als Folge jedoch Beschäftigte von Bil- liganbietern bei öffentlichen Aufträgen so wenig verdienen, dass sie ergänzende staat- liche Sozialleistungen beziehen müssen. Das ist nicht nur eine Frage der ökonomi- schen Vernunft; das ist vor allem eine Frage der sozialen Gerechtigkeit: Wer Vollzeit arbeitet, soll vom eigenen Einkommen leben können.Mit Tariftreue-Regelungen werden bei der öffentlichen Vergabe gleiche Wettbe- werbsbedingungen hergestellt. Der Wettbewerb wird über die Qualität der Leistungen ausgetragen.Nachdem die CDU ein bundesweit einheitliches Tariftreuegesetz im Bundesrat blo- ckiert hatte, beschloss der Landtag 2003 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW das Schleswig-Holsteinische Tariftreuegesetz. Die Bauwirtschaft in Schleswig-Holstein hatte dieses Gesetz seit dem Jahr 2001 vehement eingefordert.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Durchgesetzt wurde es gegen den erbitterten Widerstand von CDU und FDP, die katastrophale Folgen für die schleswig-holsteinischen Unternehmen prophezeiten. Auch dies zu Unrecht, wie man sah.Dabei haben die meisten westdeutschen Bundesländer, SPD- wie unionsregierte, Ta- riftreuegesetze eingeführt. Auf Berlin, 1999, folgten bis 2004 Bayern, Saarland, Nie- dersachsen, Bremen und Hamburg. 2007 kam Hessen dazu. In Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen schafften die CDU-FDP-Landesregierungen Tariftreue wieder ab. Berlin ist das erste Bundesland, das seine Vergaberegelung mit einer Mindestlohn- vorschrift gekoppelt hat.Die Richter in Karlsruhe entschieden 2006, das Berliner Tariftreuegesetz sei verfas- sungskonform, weil der Gesetzgeber damit verfassungsrechtlich legitime Ziele verfol- ge: ► die Verhinderung eines Verdrängungswettbewerbs über die Lohnkosten, ► die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ► die Entlastung der sozialen Sicherungssysteme.Der Schock kam dann im vergangenen Jahr. Zur großen Überraschung der Fachleute entschied der Europäische Gerichtshof, die Tariftreue-Regelung im niedersächsischen Vergaberecht sei mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar. Wir ha- ben darüber in diesem Haus eingehend diskutiert.Um ruinösen Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhindern, gibt es zwei Wege: die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns sowie eine Reform, die die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifver- trägen fördert. Derzeit können nur nach dem Entsendegesetz für „allgemeinverbind- lich“ erklärte Tarifverträge zur Grundlage des Vergaberechts gemacht werden. Wäh- -3-rend in Deutschland nur 1,5 Prozent der Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, sind es in Frankreich 90 Prozent. Hier ist also noch viel Luft.Wir fordern ebenfalls einen gesetzlichen Mindestlohn. Bieter, die diesen nicht gewähr- leisten können, würden wegen „Unzuverlässigkeit“ vom Verfahren ausgeschlossen.Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Urteil des Europäischen Ge- richtshofs hier im Hause bei der CDU für klammheimliche Freude und bei der FDP für Begeisterung gesorgt hat. Es ist uns jedenfalls nicht gelungen, mit der CDU ein euro- pakonformes Vergabegesetz nach dem Hamburger Modell zu vereinbaren.Ich sage hier ganz deutlich, wer wie die CDU 2007 das Tariftreuegesetz mit verlängert, die Busfahrer mit aufnimmt und dann nicht mal bereit ist, ein Vergabegesetz auf den Weg zu bringen, entlarvt sich selbst. Das sind taktische Spielchen statt echtem Ein- satz für Arbeitnehmerrechte.Wir Sozialdemokraten stehen dagegen unverrückbar zu den Zielen des Tariftreuege- setzes. Wir wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Angst vor Lohndumping haben müssen. Wir wollen unseren kleinen und mittelständischen Be- trieben in Schleswig-Holstein weiterhin die Chance geben, den Wettbewerb über Qualität zu führen, nicht über Lohndrückerei.Wir brauchen dringend Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für in Schleswig-Holstein ausgehandelte Tarife. Und noch etwas ist deutlich: In Deutschland führt kein Weg mehr an gesetzlichen Mindestlöhnen vorbei!