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17.09.09 , 17:16 Uhr
FDP

Heiner Garg: Wir lehnen staatliches Lohndiktat ab!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Nr. 292/2009 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 17. September 2009 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Sperrfrist: Redebeginn Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL

Wirtschaft/Arbeit/Tariftreue

Heiner Garg: Wir lehnen staatliches Lohndiktat ab! In seinem Redebeitrag zum TOP 19 (Tariftreuegesetz) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Der Europäische Gerichtshof hat am 3. April 2008 entschieden, dass die Tariftreueregelung des niedersächsischen Vergabegesetzes nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes verstößt die niedersächsische Tariftreueregelung gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Artikel 49 des EG- Vertrages. Daraufhin hat die Kieler Landesregierung aus SPD und CDU entsprechend gehandelt und am 26. Mai 2008 eine bis zum 31.12.2010 befristete Handlungsempfehlung erlassen. Diese sagt verkürzt: Das Tariftreuegesetz in Schleswig-Holstein ist keineswegs nichtig, muss aber an das EU-Urteil angepasst werden. Solange dies noch nicht der Fall ist (also auch heute noch nicht), muss eine Tariftreueerklärung nicht mehr eingefordert werden.
Nun liegt uns ein Antrag von SSW, SPD und Grünen vor, dass Tariftreuegesetz doch anzuwenden. In Punkt 1 wird gefordert, den ausdrücklich als Handlungsempfehlung verfassten Erlass aufzuheben. Warum hat die SPD dies eigentlich in den vergangenen 14 Monaten ihrer Regierungszeit nicht getan? Und warum kommt diese Forderung ausgerechnet in der letzten Sitzung des Landtages? Glauben Sie nicht daran, dass sie nach der Wahl regieren und dies tun können?
Auch wir sehen erheblichen Handlungsbedarf des Landesgesetzgebers, zu einem Tariftreuegesetz zu kommen, welches die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes erfüllt – und glauben Sie mir: FDP und CDU werden das auch umsetzen. Kommen wir zu Punkt 2: Die Antragsteller fordern eine bessere Information der Landesregierung. Auch hier meine Frage: Warum ist es denn der SPD in den vergangenen 14 Monaten nicht gelungen, die Landesministerien, die Landesbehörden und die kommunale Ebene über die noch immer möglichen Anwendungsmöglichkeiten des Tariftreuegesetzes zu informieren? Und warum eigentlich brauchen wir heute diesen Antrag, wenn die Anwendungsmöglichkeiten des Tariftreuegesetzes noch immer gegeben sind? Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Ich verstehe die Intention dieses Antrages in den ersten beiden Punkten wirklich nicht. Aber es gibt ja noch den Punkt 3. Und da wird es jetzt inhaltlich. Denn die Antragsteller wollen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für Tarife in Schleswig-Holstein zwingend vorschreiben. Das ist eine mögliche inhaltliche Reaktion auf das Urteil – allerdings meines Erachtens keine gebotene Reaktion. Denn sie ist falsch und sogar schädlich.
Denn was wollen die Antragsteller? Sie wollen ganz erheblich in die grundgesetzlich verankerte Tarifautonomie eingreifen. Und sie wollen faktisch die bestehenden ausgehandelten Tariflöhne zu Mindestlöhnen machen. Das ist nicht anderes als ein staatliches Preisdiktat! Denn die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit bedeutet nichts anderes, als dass jedes Unternehmen der jeweiligen Branche unabhängig von seiner Tarifbindung allen Mitarbeitern den Mindestlohn zahlen muss.
Bisher – und das sagen insbesondere die Gewerkschaften – war es gute und bewährte Praxis, die Löhne frei von staatlicher Einflussnahme in Tarifverträgen zu regeln. Fakt ist, dass die Beteiligten vor Ort allemal besser die wirtschaftliche Situation der Branche und der Unternehmen beurteilen und sinnvolle Arbeitsbedingungen vereinbaren können, als der staatliche Zwang es kann.
Hinzu kommt, dass die allgemeinverbindliche Festsetzung von Mindestlöhnen absolut unsozial ist. Sie gefährdet alle Arbeitsplätze, deren bisherige Entlohnung niedriger war, als das staatlich fixierte Mindestniveau. Viele Menschen werden ihre Arbeitsplätze verlieren, weil die Stellen wegrationalisiert werden müssten, ins kostengünstigere Ausland verlagert werden müssten oder in die Schwarzarbeit abgedrängt werden. Und das bislang vorrangig verfolgte Ziel, die Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose und Geringverdiener zur stärken, wird komplett ad absurdum geführt. Durch die hier geplante Regelung werden gerade Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte und Berufsanfänger ihrer Chancen auf einen Arbeitsplatz beraubt, da ihre im Verhältnis geringere Produktivität keine höheren Löhne zulässt. Eine solche Regelung wäre zutiefst unsozial! Oder um es zugespitzt zu formulieren: Allgemeinverbindliche Mindestlöhne machen Arme ärmer und Reiche reicher. Eine Regelung, die ein solches Ergebnis produziert, lehnt die FDP aufs schärfste ab!
Die FDP will nicht, dass über die Hintertür des Vergabegesetzes nun auch noch flächendeckende Mindestlöhne für gesetzlich allgemeinverbindlich erklärt werden. Der Missbrauch des Arbeitsrechts hätte dadurch eine neue negative Qualität erreicht. Und Verlierer sind bei einer solchen Regelung nicht nur die Geringqualifizierten, die Langzeitarbeitlosen und die Berufseinsteiger. Daher werden wir dem Antrag nicht zustimmen“, so Garg abschließend.



Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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