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22.09.09 , 15:35 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zu Überhang- und Ausgleichsmandaten im Landeswahlrecht

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 449.09 / 22.09.2009 One woman, one vote
Zur Pressemitteilung der Neuen Richtervereinigung zum Thema Überhang- und Aus- gleichsmandate bei der anstehenden Landtagswahl, erklärt der Vorsitzende der Frakti- on Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Wir stimmen mit der Auffassung der Neuen Richtervereinigung überein, dass eine Be- grenzung der Ausgleichsmandate auf die Zahl der Überhangmandate verfassungsrecht- lich problematisch ist.
Deshalb haben wir Grüne, um für die Landtagswahlen eine eindeutige und legitime Aus- legung des Landeswahlgesetzes zu erreichen, bereits im Juli 2008 eine Änderung des Paragraph 3 vorgeschlagen. Leider waren nur FDP und SSW bereit, unserem Antrag zuzustimmen und den Wählerwillen zu respektieren.
Wir fordern die Landeswahlleiterin auf, am Wahlabend bei der Feststellung der Anzahl der gewählten Abgeordneten, verfassungskonform zu handeln.
Anders als beim Kommunalwahlrecht, das nach der Kommunalwahl unterschiedlich in- terpretiert wurde und in einigen Fällen immer noch vor Gericht strittig ist, ist der Aus- gleich von Überhangmandaten in der Landesverfassung verfassungsrechtlich vorge- schrieben.
Eine Interpretation, dass eine Koalition mit 45 Prozent der Stimmen trotzdem die Mehr- heit der Sitze im Landtag bekommt, führt zu einer Verzerrung des Wählerwillens.
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