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01.10.09 , 13:25 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Änderung des Wahlgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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presse@gruene.ltsh.de Grüne legen Änderungsantrag www.sh.gruene-fraktion.de

zum Wahlgesetz vor Nr. 453.09 / 01.10.2009


Zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Wahlrecht (siehe Anhang) sagt die Par- lamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:
Das Ergebnis der Landtagswahl und macht eine Änderung des Wahlgesetzes zwingend notwendig.
Die hohe Anzahl der Wahlkreise führt bei kleiner werdenden Volksparteien zu einem unverhältnismäßig großen Parlament. Außerdem haben wir als eines der letzten Bun- desländer ein Zählverfahren, das das Wahlergebnis verzerrt.
Die Auslegung des Wahlrechts ist strittig und damit die Legitimität der Regierung. Ins- gesamt wird der Wählerwille nicht korrekt abgebildet.
Wir haben bereits mehrfach gefordert, das Wahlgesetz zu ändern und hatten dabei im- mer die Zustimmung von FDP und SSW. Die jetzigen Probleme waren spätestens seit der Kommunalwahl 2008 bekannt. Es war unverantwortlich, dass sich CDU und SPD gegen die notwendigen Änderungen gesperrt haben.
Die Änderungen des Wahlgesetzes dürfen nicht auf den St. Nimmerleinstag verschoben werden. Deshalb bringen wir bereits zur konstituierenden Sitzung des Landtages einen Antrag zur Änderung des Wahlrechtes ein. Er führt zu einem gerechten Sitzausgleich nach dem Zweitstimmenergebnis, reduziert die Zahl der Wahlkreise auf 30 und ersetzt d’Hondt durch Sainte-Laguë/Schepers.
Wir hoffen, dass CDU und SPD jetzt aus dem Schaden klug geworden sind und fordern alle Fraktionen auf, unserem Antrag zu zustimmen.
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