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13.10.09 , 14:02 Uhr
Landtag

Mehr Hartz IV für Kinder: Bürgerbeauftragte setzt Hoffnung auf Bundesverfassungsgericht

137/2009 Kiel, 13. Oktober 2009


Mehr Hartz IV für Kinder: Bürgerbeauftragte setzt Hoffnung auf Bundesverfassungsgericht

Kiel (SHL) - Die zurzeit geltenden Regelsätze für Kinder im Rahmen von Hartz IV reichen nach Ansicht der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten Birgit Wille- Handels nicht aus, um Kinder angemessen zu versorgen.
Damit sich dies ändert, setzt die Beauftragte auf eine anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes am kommenden Dienstag, 20. Oktober. Dann verhan- delt der Erste Senat darüber, ob die Regelungen zur Ermittlung der Hartz IV- Regelleistungen für Kinder verfassungsgemäß sind ( Az. 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09).
Wille-Handels hofft, dass die mündliche Verhandlung im Ergebnis zu einer deutlichen Anhebung der Regelleistung für Kinder führt. Denn: „Um Kinder angemessen ver- sorgen zu können und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, bedarf es mehr als 215,- (bis 6 Jahre) bzw. 251,- Euro (ab dem 7. Lebensjahr) monatlich.“
„Die Festsetzung der Regelsätze für Kinder (und Jugendliche) durch willkürliche Be- stimmung eines prozentualen Anteils des Eckregelsatzes ist nicht verfassungsge- mäß“, betont die Bürgerbeauftragte. Daher sei es zwingend erforderlich, neue ge- setzliche Regelungen zu treffen. Damit soll erreicht werden, dass der Bedarf von Kindern realitätsnah ermittelt und in entsprechende - höhere - Regelleistungen um- gesetzt wird. „Ich bin zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht meine Rechtsauffassung teilt“, betonte Wille-Handels heute in Kiel.



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