Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Mehr Hartz IV für Kinder: Bürgerbeauftragte setzt Hoffnung auf Bundesverfassungsgericht
137/2009 Kiel, 13. Oktober 2009 Mehr Hartz IV für Kinder: Bürgerbeauftragte setzt Hoffnung auf Bundesverfassungsgericht Kiel (SHL) - Die zurzeit geltenden Regelsätze für Kinder im Rahmen von Hartz IV reichen nach Ansicht der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten Birgit Wille- Handels nicht aus, um Kinder angemessen zu versorgen. Damit sich dies ändert, setzt die Beauftragte auf eine anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes am kommenden Dienstag, 20. Oktober. Dann verhan- delt der Erste Senat darüber, ob die Regelungen zur Ermittlung der Hartz IV- Regelleistungen für Kinder verfassungsgemäß sind ( Az. 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09). Wille-Handels hofft, dass die mündliche Verhandlung im Ergebnis zu einer deutlichen Anhebung der Regelleistung für Kinder führt. Denn: „Um Kinder angemessen ver- sorgen zu können und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, bedarf es mehr als 215,- (bis 6 Jahre) bzw. 251,- Euro (ab dem 7. Lebensjahr) monatlich.“ „Die Festsetzung der Regelsätze für Kinder (und Jugendliche) durch willkürliche Be- stimmung eines prozentualen Anteils des Eckregelsatzes ist nicht verfassungsge- mäß“, betont die Bürgerbeauftragte. Daher sei es zwingend erforderlich, neue ge- setzliche Regelungen zu treffen. Damit soll erreicht werden, dass der Bedarf von Kindern realitätsnah ermittelt und in entsprechende - höhere - Regelleistungen um- gesetzt wird. „Ich bin zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht meine Rechtsauffassung teilt“, betonte Wille-Handels heute in Kiel. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker