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Regina Poersch zu TOP 4: Tariflöhne sind sozial und gerecht - für Beschäftigte und Unternehmen
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 19.11.2009 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 4, Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Drucksa- che 17/39)Regina Poersch:Tariflöhne sind sozial und gerecht – für Beschäftigte und UnternehmenDie SPD-Landtagsfraktion begrüßt jede Initiative, die Wettbewerbsverzerrungen ent- gegenwirkt. Das ist gut für unsere Unternehmen. Das ist auch gut für die Beschäftigten in den Unternehmen. Und wir begrüßen jede Initiative, die das Land als öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, mit dem ihm anvertrauten Steuergeld keine Dumpinglöhne zu finanzieren. Die Initiative der Kolleginnen und Kollegen des SSW ist deshalb zu be- grüßen und zu unterstützen.Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind immer an der Seite derer, die für eine angemessene Entlohnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kämpfen. Das tun wir im Übrigen seit der Gründung unserer Partei vor mehr als 140 Jahren. Deshalb war uns Tariftreue schon in den letzten Wahlperioden ein echtes Her- zensanliegen.Wir haben deshalb 2003 das Tariftreuegesetz beschlossen, mit dem Beschäftigte und Betriebe im Bauwesen, bei der Abfallentsorgung und im Schienenpersonennah- verkehr bei öffentlichen Aufträgen vor Lohndumping-Konkurrenz geschützt werden. Und wir haben selbst in Zeiten der Großen Koalition sogar die CDU ins Boot holen können: mit der Aufnahme von Busfahrerinnen und Busfahrern in das schleswig- holsteinische Tariftreuegesetz.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-Nun ist es mit der Umsetzung der Tariftreueverpflichtung nicht so einfach. Der SSW führt es in seiner Antragsbegründung aus. Gänzlich ausgeschlossen ist die Tariftreue jedoch nicht! Es gibt Möglichkeiten, EU-konform eine Tariftreueverpflichtung aus- zugestalten. Der SSW-Gesetzentwurf ist eine davon.Eine andere ist ein Vorschlag meiner Fraktion, der leider ein Opfer der Großen Koaliti- on geworden ist. Darin sprechen wir uns dafür aus, nach Hamburgischem Vorbild die Vergabe daran zu knüpfen, dass die Auftragnehmer sich verpflichten, mindestens den Tarifvertrag anzuwenden, der im Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu Grunde ge- legt wird; soweit der Antrag des SSW. Darüber hinaus werden die Kernarbeitsnor- men der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgeschrieben, darunter das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit und auch umweltverträgliche Beschaffung. Auftragnehmer öffentlicher Aufträge tragen die Verantwortung, dass Nachunterneh- men, die sie ihrerseits beauftragen, hieran gebunden sind.Und schließlich gibt es ein Unternehmensverzeichnis, in das Firmen eingetragen wer- den, die öffentliche Aufträge ausführen. Damit kann sichergestellt werden, dass Fir- men, die gegen die Regelungen des Gesetzes verstoßen, von der öffentlichen Verwaltung bei künftigen Aufträgen nicht mehr berücksichtigt werden.Hamburg ist also Vorbild. Und: In Hamburg regiert Schwarz-Grün! Unsere Ziele ge- winnen offenbar immer mehr Anhänger!Immer dann, wenn die öffentliche Hand Aufträge vergibt, wenn also mit öffentlichen Mitteln Handwerks- und andere KMU Aufträge erhalten sollen, dann ist ein besonderer Maßstab anzulegen: an die Qualität der Arbeit, an die Ausschreibungs- und Vergabe- Voraussetzungen für die Unternehmen und an die Entlohnung der Beschäftigten. -3-Die Qualität der Arbeit ist heute nicht das Thema, allenfalls ist sie die Erwähnung wert, dass unsere KMU regelmäßig gute Qualität abliefern.Zu den Unternehmen: Klar, der Begriff „Tariftreue“ richtet sich augenscheinlich an die Beschäftigten. „Tariftreue“ schafft aber darüber hinaus gleiche Bedingungen für unsere Unternehmen und Betriebe im Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Sie schafft Ver- lässlichkeit und Transparenz. Gleiche Bedingungen für alle, die sich an öffentli- chen Ausschreibungen beteiligen. Der Bauindustrieverband, das Baugewerbe, das Handwerk, Gewerkschaften, Landkreistag, kommunale Arbeitgeber und viele andere haben das Gesetz unterstützt - und sie haben damit gute Erfahrungen gemacht.Zu den Beschäftigten und ihrer Entlohnung: Noch einmal und immer wieder: Men- schen müssen von ihrer Hände Arbeit angemessen leben können! Das ist christ- lich, das ist eine Frage der Menschenwürde. Und - ein Aspekt, der mir häufig zu kurz kommt - es beugt Armut im Alter vor!Die Debatte ist keineswegs neu. Es ist noch nicht lange her, dass sich der Landtag in der letzten Tagung der 16. Wahlperiode für die Einführung flächendeckender gesetzli- cher Mindestlöhne ausgesprochen hat. Das ist mitnichten ein Eingriff in die Tarifauto- nomie! Auch der SSW-Antrag rückt diesen Vorwurf in das richtige Licht. Es geht um faire Löhne auf Basis tarifvertraglicher Vereinbarungen, es geht um gleiche Ausgangs- bedingungen für Unternehmen, die sich an Ausschreibungen für öffentliche Aufträge beteiligen, kurz: Es geht um Gerechtigkeit.Der EuGH, die Hamburgische Bürgerschaft, unsere Vorschläge und heute der Ge- setzentwurf des SSW zeigen richtige Wege auf! Der Staat darf Dumpinglöhne weder akzeptieren noch zahlen. Das ist sozial und gerecht. Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist auch gut für unsere Wirtschaft.